Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

«BEMERKUNGEN ÜBER DEN SOGENANNTEN MILZ- BRAND ...» / RUDOLF RHEINBERGER Im Sommer des Jahres 1803 brach in Ruggell eine Tierseuche aus, die sich rasch auf das ganze Liech- tensteiner Unterland ausbreitete und in der Folge auch Menschen ergriff. In der Literatur finden wir nirgends einen sicheren Hinweis darauf, um wel- che Krankheit es sich dabei handelte. Es wird von einem «seuchenartigen» Charakter, von einer «pes- tilenzischen» Krankheit berichtet, doch erlaubt es keine der wenigen Schilderungen, eine exakte Dia- gnose zu stellen. Nun ist mir schon seit Jahren das Manuskript- fragment eines Referates bekannt, welches der liechtensteinische Landesphysikus Mag. Gebhard Schädler1 im Jahre 1822 vor der Graubündner Ärz- tegesellschaft in Chur gehalten hat. Gebhard Schädler stellte auf Grund der von ihm selbst an den erkrankten Tieren festgestellten Symptome und der Obduktionsbefunde die eindeutige Diagno- se «Milzbrand». An der Seuche waren, wie Schäd- ler berichtet, auch Menschen erkrankt. Da es sich bei dem Referat um ein wichtiges wissenschaftli- ches Dokument aus relativ früher Zeit handelt, lohnt es sich, näher darauf einzugehen und die Verbindung zu jener Zeit herzustellen. Das betreffende Manuskript befindet sich im Liechtensteinischen Landesarchiv. Es umfasst acht eng beschriebene Folioseiten auf dickem Papier. Die Handschrift lässt sich anhand von Schriftver- gleichen unschwer als von Gebhard Schädler stam- mend erkennen. Dass es sich bei dem im Liechten- steinischen Landesarchiv unter «Schädler-Akten Nr. 241» eingeordneten Dokument um den ersten Teil des im Jahre 1822 vor dem Graubündner Ärz- teverein gehaltenen Referates handelt, geht eindeu- tig aus dem Text hervor. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war es um die ärztliche Versorgung in Liechtenstein schlecht bestellt. Das zeigt eindrücklich der bekannte Be- richt P. Gabriel Rheinhards vom Jahre 1771 an den Fürsten in Wien.2 An Ärzten gab es mit ganz weni- gen Ausnahmen nur Vertreter der «niederen Chi- rurgie», die keine Ausbildung für die Behandlung innerer Krankheiten besassen. Sie beschränkten sich vor allem auf die Wundbehandlung, Einrich- tung von Knochenbrüchen, Schröpfen, zur Ader 
lassen und Zahnziehen. Selten wurden sie auch bei schweren Geburten zugezogen, wenn die oft man- gelhaft ausgebildeten Hebammen nicht mehr wei- ter wussten. Diese Barbier-Chirurgen hatten ledig- lich eine praktische Ausbildung, wie andere Hand- werker auch. Auf eine mehrjährige Lehrzeit bei einem niedergelassenen Bader folgten die Wander- jahre und danach erst die selbständige Berufsaus- übung. Erst nach einer Verordnung der Kaiserin Maria Theresia vom Jahre 1767 mussten sich auch Wundärzte an einer medizinisch-chirurgischen Fa- kultät nach dem Besuch eines entsprechenden Kur- ses einer Prüfung unterziehen. 1) Zu Gebhard Schädler siehe auch: Rheinberger, Rudolf: Liechten- steinische Ärzte des 19. Jahrhunderts. In: JBL 89 (1991). S. 19-112 hier speziell S. 29-44. 2) Vgl. Tiefenthaler, Meinrad: P. Gabriel Rheinhard, Prior zu St. Jo- hann Feldkirch, Administrator des Fürstententums Liechtenstein. In: JBL 35 (1935), S. 115-128. 209
	        

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