Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

am 6. März 1446 die Rechnung präsentiert.15 Sie selbst kamen sozusagen mit einem blauen Auge davon, denn zu gebietsmässigen Veränderungen sollte es in ihrem Herrschaftsbereich nicht kom- men. Allerdings dürften die Raubzüge der bündne- rischen und eidgenössischen Kriegsknechte in ihre Herrschaften Maienfeld, Vaduz und Schellenberg den Brandisern drastisch vor Augen geführt haben, wie gefährlich es für sie werden konnte, in einer kriegsdrohenden Situation sich für eine Seite zu entscheiden und eindeutig Stellung zu beziehen. Bei Ausbruch des Schwabenkrieges sass Ludwig von Brandis auf Schloss Vaduz und besorgte von hier aus die Verwaltung der Herrschaften Vaduz, Schellenberg und Blumenegg. Auch er stand als Rat im österreichischen Dienste Maximilians.16 Zu- dem war er immer noch Burger der Stadt Bern,17 als Mitglied der Ritterschaft mit St. Jörgenschild gehörte er dem Schwäbischen Bund an,18 mit sei- nen unmittelbaren Herrschaften war er Teil des Heiligen Römischen Reichs.19 Ludwigs Bruder, Sig- mund IL von Brandis, dagegen versah auf Schloss Maienfeld die Regierungsgeschäfte in der gleichna- migen Herrschaft. Über das Gericht Maienfeld, das zu dem von den toggenburgischen Untertanen seinerzeit als Interessengemeinschaft gegen ihren drohenden Übergang an Österreich gegründeten Zehngerichtenbund20 gehörte, waren die Brandiser seit 1452 auch indirekt mit dem Churer Gottes- hausbund liiert. Denn durch ein Urteil von Bürger- meister und Rat der Stadt Zürich wurden «die Bur- ger zu Meyenfeld und alle die, so in das Gericht zu Meyenfeld gehörend», gezwungen, dem zwei Jahre früher zwischen dem Zehngerichtenbund und dem Gotteshausbund geschlossenen Bündnis beizutre- ten.21 Auf gleiche indirekte Weise betroffen wurden die Herren von Brandis auch durch den 1471 zwi- schen dem Zehngerichtenbund und dem Obern Bund geschlossenen Vertrag22, so dass es den Brandisern daher wohl ratsam schien, die Bezie- hung zwischen ihrer Herrschaft Maienfeld und die- sen drei Bünden vertraglich klar zu regeln. Mit den beiden 1475 und 1477 eingegangenen Bündnis- sen23, mit ihren gegenseitigen Beistandsverpflich- tungen gegen jegliche Angriffe von aussen, ver-suchten 
sich die Herren von Brandis aber vor allem auch gegen allfällige, allzu gross werdende fremde, und das konnte nichts anderes heissen als öster- reichische, Begehrlichkeiten auf diese Herrschaft abzusichern. Mit dem Churer Gotteshaus bestan- den im übrigen auch enge familiäre Beziehungen. Mit Ortlieb von Brandis sass einer aus ihrem Ge- schlecht auf dem Churer Bischofsstuhl, und als Ort- lieb 1491 nach 33-jähriger Amtszeit starb, verfüg- ten die regierenden Herren von Brandis durch ihren Bruder Dompropst Johannes immer noch über einen guten Draht nach Chur. Zudem war Sig- mund II. von Brandis seit 1496 mit Katharina von Hewen verheiratet, einer Nichte Heinrichs von He- wen, des Nachfolgers von Bischof Ortlieb in Chur.24 Anfangs Januar 1499 schien der drohende Waf- fengang an der tirolisch-bündnerischen Grenze im Münstertal vorerst abgewendet werden zu können. In einem in Feldkirch ausgehandelten Waffenstill- stand einigten sich der Churer Bischof und die Ver- treter König Maximilians, ihre Differenzen hin- sichtlich der Churer Gotteshausleute im Vintschgau und Unterengadin auf dem Verhandlungswege bei- zulegen.25 Inzwischen aber hatten die bündneri- schen Grenztruppen, denen das Verhandlungser- gebnis bewusst vorenthalten worden war - der Bote, der sie darüber in Kenntnis setzen sollte, wurde abgefangen -, die Tiroler aus dem Kloster Münster (Müstair) vertrieben, das diese kurz zuvor besetzt hatten.26 Noch einmal gelang es dem per- sönlich angereisten Bischof Heinrich von Hewen, eine Eskalation des so offensichtlich provozierten Waffenstillstandsbruchs zum offenen Krieg zu ver- hindern. Mitunterzeichner dieses am 26. Januar ausgehandelten sogenannten «Glurnser Vertra- ges»27 war auf bischöflicher Seite auch Dompropst Johannes von Brandis, der schon das Feldkircher Waffenstillstandsabkommen mitunterzeichnet hat- te.28 Der Friede schien in letzter Minute gerettet, und aus einem am 2. Februar von Ludwig von Brandis an Hans Müller, dem Ammann in Wartau, gerichteten Schreiben ist die Erleichterung darüber zu spüren: «Mir schribt her Hanns von Kunsegk, wie ein frid beschlossen und gemacht sie im her im Etschland. Solichs hab ich dir unverkundt nit wel- 166
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.