Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

DER 18. JANUAR 1699 - WENDEPUNKT UNSERER GESCHICHTE? / PAUL VOGT rung war ja nicht, ein schauspielerisches Kunst- werk darzubieten, sondern viebnehr die Mitbürger an die schwere Vergangenheit ihres Landes und die Erlösung durch das heutige Fürstenhaus zu er- innern und so bei ihnen das Gefühl der Dankbar- keit gegenüber ihrem Herrscherhaus zu erwecken. Dieses Ziel wurde mit dem historischen Bilderbo- gen zweifellos erreicht.»20 BEDEUTUNG DER JUBILÄUMSFEIERN Mit diesen Bemerkungen soll der Rückblick auf die Jubiläumsfeiern aus Anlass des Erwerbs der beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg durch die Fürsten von Liechtenstein schliessen. Diese Ju- biläumsfeiern erhielten durch ihre aussergewöhn- liche Form durchaus den Charakter von «Grün- dungsfeiern», auch wenn die Jahre 1699 und 1712 wohl nicht als die Geburtsjahre des Staates Liech- tenstein gelten können. Aber ein eigentliches Ge- burtsjahr für das moderne Fürstentum Liechten- stein gibt es nicht - zumindest wurden offiziell im- mer wieder andere Ereignisse gefeiert: Neben den Jahren 1699 und 1712 wurden auch die Jahre 1719 (Erhebung der beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechten- stein), 1806 (Erlangung der Souveränität im Rah- men des Rheinbunds) und 1921 (Verfassung) gefei- ert. Ausgiebig gefeiert wurden vor allem «150 Jah- re liechtensteinische Souveränität» im Jahre 1956, wo unter anderem ein prächtiger Festumzug mit dem Goldenen Wagen organisiert wurde. Die Feier «250 Jahre Fürstentum Liechtenstein» im Jahre 1969 fand nur drei Jahre nach dem 60. Geburtstag von Fürst Franz Josef II. und nur zwei Jahre nach der glänzenden Hochzeit des Erbprinzen Hans- Adam statt: Nach diesen Feierlichkeiten schien ein etwas kleinerer Rahmen angebracht. Im Vergleich zu diesen Volksfesten fiel dann die Feier zum 50- jährigen Bestehen der Verfassung mit einer Ge- denksitzung des Landtags am 5. Oktober 1971 ge- radezu bescheiden aus. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es bei den Jubiläumsfeierlichkeiten zum Er-werb 
der beiden Herrschaften nicht in erster Linie um die Aufarbeitung der historischen Fakten ging (auch wenn dies beispielsweise Kanonikus Büchel für sich beziehungsweise sein Festspiel in An- spruch nahm), sondern um die Vermittlung von kol- lektiven Geschichtsbildern, gesellschaftlichen Wer- ten und patriotischen Einstellungen. Gefeiert wur- den nicht «staatliche» Errungenschaften, nicht po- litische oder gesellschaftliche Fortschritte, sondern die Zusammengehörigkeit von Fürst und Volk. Im- mer wieder wurden das Zusammengehörigkeitsge- fühl im Land, das Bekenntnis zur Monarchie, die Treue zur katholischen Kirche, aber auch die Be- sonderheiten der Heimat beschworen. Wichtig war den Festrednern jeweils, darauf zu verweisen, dass die grossen Fortschritte des Landes vorwiegend den Fürsten zu verdanken seien. Treue Anhäng- lichkeit und Dankbarkeit wurden als Bürgertugen- den beschworen. 18) LLA RF 249/155. 19) Liechtensteiner Volksblatt vom 19. März 1949. 20) St. Galler Tagblatt vom 2. August 1949. 11
	        

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