Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (98)

statthaften Klagwerke platterdings abgewiesen, 
auch der beklagten Gemeinde Vadutz alle verur- 
sachte Kosten nach richterlicher Ermässigung, 
so wie den erweislich vermissten Nutzen, und ver 
ursachten Schaden zu erstatten und zu ersetzen 
schuldig erkannt, auch der Gemeinde Schaan und 
ihrem Schriftverfasser die gebrauchte ungebührli- 
che, anzügliche Schreibart, mit Anbedrohung einer 
schärfern Ahndung für den Wiederbetretungsfall, 
nachdrucksamst verwiesen, die beklagte Gemeinde 
Vadutz dagegen mit der angestellten Injurienklage 
auf Abbitte und Genugthuung, ebenfalls abgewie- 
sen werden solle». 
Schaan versuchte, weiter zu prozessieren. Das 
Oberamt berichtete dazu an die Hofkanzlei:!% «Wir 
äusserten zwar den Wunsch, dass sich die Ge- 
meind Schan, die nicht nur den Prozess verloren 
hat, sondern auch in alle Kösten und verursachte 
Schäden verfällt worden ist, von weitern recht- 
l.Lichen] Prozeduren abstehen möchte: allein die 
Leute sind hievon nicht abzubringen; und damit sie 
uns nicht wieder perhorreficiren und als par- 
teyl.Llich] ausrufen: So haben wir den sichersten 
Weg gewählt, und bitten gehorsamst uns die 
Weisung zugehen zu lassen». Aus Wien kam dann 
am 9. November 1801 der fürstliche Auftrag ans 
Oberamt, die Gemeinde «weilen res judicata vor- 
handen» schlechterdings abzuweisen.!'® Es blieb 
bei der Teilung und den Grenzen von 1797. 1811 
schliesslich wurde auch noch der gemeinsam 
genutzte Wald bei Planken zwischen den drei Dör- 
fern aufgeteilt.!”° Das Teilungsgeschäft war damit 
abgeschlossen, die Gemeindegrenzen waren fest- 
gelegt. 
Anhand der zeitgenössischen Vermessungsplä- 
ne!!9 und Verzeichnisse!!! aus dem Jahre 1797 lässt 
sich das geschilderte Teilungsgeschäft etwas näher 
illustrieren. Zur Verteilung zwischen Schaan und 
Vaduz kamen 1797 unter der Landstrasse rhein- 
wärts 1960 815 Klafter Auen, Wiesen und Riede, ob 
der Strasse 1329035 Klafter an «Weidgang und 
Waldungen». Schaan wurden unter der Landstras- 
se 1260143 Klafter, ob der Strasse 739342 Klaf- 
ter mit einem Schätzwert von total 74 527 Gulden 
zugeteilt. Vaduz bekam unter der Landstrasse 
700671 Klafter, ob der Strasse 589 692 Klafter mit 
einem Schätzwert von insgesamt 63547 Gulden. 
Pro teilnehmende Hausstätte errechnete sich so 
ein Anteil von insgesamt etwa 12000 Klaftern 
Boden.!!* 
Noch nicht verteilt wurden die von Vaduz, 
Schaan und Planken gemeinsam genutzten Böden 
ınd die «MayenAtzung» auf dem Plankner Ried mit 
einer Fläche von 213 217 Klaftern. Ebenso erst spä- 
107) LLA RA 32/1/178, Oberamt an Hofkanzlei, 13. Oktober 1801 
108) LLA RA 32/1/179, Hofkanzlei an Oberamt, 9. November 1801 
109) LLA RB 58, Nr. 268pol.. GAP 106, Teilungsprotokoll vom 
7. November 1811 
10) Im Landesarchiv befinden sich dazu zwei grossflächige Plan- 
Jlätter, 1797 erstellt von den beiden Feldmessern Kaspar und 
johann Michael Möser, Vater und Sohn, aus Dornbirn (LLA K34 u. 
<35). Das erste Blatt trägt den Titel «Mapa oder Blan von der Obern 
Au am Rhein zu Fadutz alwo das Starkgelbe der Gemeinde Fadutz 
ınd das Schwach gelbe der Gemeinde Schan zugetheilt worden», 
auf der Rückseite «Mapa oder Blan von der Au am Rhein, zu Fadutz 
30 die Gemeinde Fadutz und Schan gehören, wie selbe jeder zu- 
zetheilt worden». Das zweite Blatt ist bezeichnet mit «Mapa oder 
3lan von dem Schan ried und Banried und Blangner Ried, wie auch 
der Mayen trätigen Wiessen, alwo auf dem Algemeinen Ried und 
Auen das Starck Gelb geduschte der Gemeind Fadutz und schwach 
Gelbe der Gemeinde Schan zugetheilt worden», auf der Rückseite 
nit «Mapa oder Blan von dem Schan- und Banried, wie auch der 
Mayenträtigen Wiessen so der Gemeinde Fadutz und Schan in der 
„jechtensteinischen Herrschaft Fadutz». Ebenfalls vorhanden ist ein 
nicht datierter Plan über die Vermessung der Waldparzellen um 
2lanken mit dem Titel « Mapa oder Blan von der Abgemessenen 
Waldung auf Plaln]gen, was selbe von einem bezirg oder Linie bis an 
die andere Mass hab, für die Löbl. Gemeind Schan und Faduz, so im 
Jahrgang 1797 Abgemessen worden durch mein Joh: Kaspar 
Mässer. Feldmesser von Dornbiern» (LLA o.S. bei RB S8 Nr. 268 pol./ 
neu in Plansammlung). Der Plan wurde zweifellos gleichzeitig mit 
den genannten beiden Blättern von den Feldmessern Möser erstellt. 
Die von diesen ebenfalls gezeichneten Pläne über die Vermessung 
und Zuteilung des gesamten übrigen Waldbesitzes von Vaduz und 
Schaan sind leider nicht mehr vorhanden. 
111} LLA RA 3271/75. Flächen-, Schätzungs- und Teilungsverzeich- 
ıisse, unterzeichnet in Vaduz von den Feldmessern Johann Michael 
und Johann Kaspar Möser, sowie von den Schätzmännern Franz 
Martin Rhomberg, alt Landammann, Franz Joseph Öhry und Rochus 
Fehr, des Gerichts, Hans Jörg Wohlwend, Säckelmeister, 19. August 
1707 
112) In den Bitt- und Rekursschriften der Gemeinde Schaan an den 
“ürsten vom 29. März und 5. April 1798 werden pro Teilnehmer 
3660 Klafter Wald und Auen sowie 2 808 Klafter Maientrattwiesen 
mit einem Gesamtwert von mindestens 1 000 Gulden angeführt (LLA 
RA 32/71/85 und 86). 
FF f
	        

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