Abb. 30: Südecke des
Raumes A 5
1
A
JS
<ellergewölbe A
<eller 2
SW-Mauer der
Giebelfront. Untere
Fundamentlage
zegen Erde u. Schutt
zemauert. / Einfüll-
material auf Keller-
gewölbe
5W-Mauer / Giebel-
wand weist hier
Vorfundament auf
Steinsichtig verputzte
SO-Fassadenmauer
stösst stumpf an
Jahrhunderts noch - im Gegensatz zu heute - in
seiner ganzen ursprünglichen Grösse und Ausdeh-
nung genutzt worden sein.
Die Pächter waren verpflichtet, das alte Pfarr-
haus und die Stallungen baulich zu unterhalten
und was «nothwendig seyn wird, verbessern, auch
in zerfallens begebenheit auf aigene kösten auf-
bauen zu lassen». Die Instandhaltung des Torkels
samt Zubehör war eigens ausbedungen. Der Ver-
trag galt für acht Jahre und wurde bis 1786 immer
wieder erneuert. Im Jahr darauf trat die Gemeinde
Gamprin-Bendern als Vertragspartnerin mit dem
Kloster auf.?” Immer häufiger wurden die Gemein-
den der Herrschaft Schellenberg zu Vertragspart-
nern mit den Mönchen von St. Luzi. Es handelte
sich dabei vor allem um Zehnterträgnisse. Die letz-
ten Abmachungen datieren aus der Wende vom 18.
zum 19. Jahrhundert.*®®
Es liegt nahe, dass zu dem Zeitpunkt, als Ge-
meinden der Herrschaft Schellenberg anstelle von
Privaten als Vertragspartner mit dem Konvent auf-
traten, Wohnrechte im alten Pfarrhaus nicht mehr
Vertragsgegenstand waren, und dass spätestens
nach 1786 das Haus mangels Nutzung durch Päch-
ter für den Pfarrer allein zu gross war und langsam
zu zerfallen drohte. Deshalb nehmen wir an, dass
die ältesten und baufälligen Teile des Hauses in den
letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts abgebro-
chen wurden. Dabei handelt es sich um das Kom-
partiment an der Südwestseite des Gebäudes mit
den Räumen auf dem Grundriss des Kellers 1. Der
Keller (1a) wurde eingefüllt. Der südliche Teil des
Xellers (1b) diente während der Bauzeit als Kalk-
grube. In das Auffüllmaterial des Kellers legten die
Bauleute im Südbereich Fundamente für einen
Schopf oder sonstige provisorische Bauten (vgl.
Abb. 10, 12). Die nordöstliche Kellermauer des
abgebrochenen Kellers (1a) blieb stehen. Über dem
Gewölbeansatz der Kellerwand konnte im Süd-
bereich noch auf zirka 1,80 m Höhe älteres Mauer-
werk aus den früheren Bauperioden weiterhin
verwendet werden; es fiel gegen Westen hin
dann allerdings bis zirka 1 m über Geländehöhe ab.
Auf diesen Mauerresten bauten die Handwerker
die heutige Giebelfront auf (Abb. 32. 50, 52), eine