Jauschende, unliechtensteinische Bewegung, die
las Land in Gefahr gebracht habe. Gemeint war
lie einheimische nationalsozialistische «Volksdeut-
sche Bewegung in Liechtenstein», die von 1938 bis
1945 bestand, 1939 einen Anschlussputsch ver-
suchte und vor allem von 1940 bis 1943 lautstark
hitlerdeutsch agitierte. Dort seien «die Schuldigen
unter den Einzelgängern zu suchen». Das Land
ınd das liechtensteinische Volk aber hätten von
Anfang an und dauernd ihre «grundsätzliche Ein-
stellung» gegen die «grosse Lüge» und die «faszis-
tische Idee» jener Bewegung gestellt.
Der «Volksblatt»-Leitartikel verfocht zugleich
aine innenpolitische Stossrichtung, indem er die
tatsächliche nationalsozialistische Nährlösung für
die einheimischen Spione geisselte und auch indi-
rekt herausstellte, dass das «Liechtensteiner Vater-
land» und mit ihm die Vaterländische Union, deren
Führung weniger Distanz zur «Volksdeutschen Be-
wegung» hielt, diesen Zusammenhang verschwieg.
Am 31. März 1944 berichtete das «St. Galler Tag-
blatt» kurz unter dem Titel «Zwei neue Begnadi-
gungsgesuche von Landesverrätern», dass Quade-
rer und Roos Begnadigungsgesuche eingereicht
hatten, diese aber erst in der Junisession der
Bundesversammlung behandelt werden könnten,
30 dass sie solange zuwarten müssten. Einen Tag
später brachte das «Liechtensteiner Volksblatt» die
amtliche Mitteilung, Major Pfisters Gnadengesuch
sei mit 210 zu 15 Stimmen abgelehnt worden. Den
jechtensteinischen Lesern stand vor Augen, was
Quaderer erwarten mochte. Danach blieb es einen
Monat still.
Anfang Mai 1944 folgte ein neuer Artikel zum
Thema, der unter anderem am 3. Mai in der «Ost-
schweiz», am 4. Mai im «Liechtensteiner Volks-
alatt» und am 5. Mai im «Werdenberger & Ober-
oggenburger» - wo der Schlussabsatz wegblieb -
arschien, mit dem überall gleich lautenden Titel:
«Verräter bitten um Gnade». Darin werden die drei
Todesurteile gegen Quaderer, Roos und Kranz kurz
‚ekapituliert — mit Namen -—-, das Verfahren betref-
fend Kassationsbeschwerde und Begnadigung er-
läutert und der Zusammentritt der Begnadigungs-
<ommission in Bern auf den 24. Mai angekündigt.
Kranz habe weder Kassation noch Begnadigung
gegehrt, da er landesabwesend verurteilt sei und
laher die Strafe nicht zu fürchten brauche - «we-
nigstens vorläufig». Der Autor, offensichtlich ein
Schweizer Korrespondent, stellt danach Überle-
Einzeltäter und Verant-
wortung der NS-Bewegung
m Lande: Leitartikel
m «Liechtensteiner Volks-
olatt» vom 1. April 1944
Staat - Noll
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Sinzelgänger |
jeit, da eine folge „Bemegung“ infolge der
ıußenpolitifden Runftellation für das Land
Befahren in fid) bergen mußte, deren Größe
Hemand ermejfen konnte. Und jelbit bei aller
Zorjicht der Handhabung poiitiider Machtmit:
el konnte das Bolk nicht anders, als fich ge-
jen diejfe große Lüge [tellen, es ahıte die Be:
abren und begegnete dem unlauteren Begins
ıen durd) die dem Liechtenjteiner einen®* “
neffenheit. Wenn Einzelaär--
vergingen und fi—&
die *
3. Die unter dem 18. März durch das fdmei:
erijche Territorialgeridht 3B erfolgte Berur-
eilung von Liechtenjteinern wegen Mitarbeit
m einer umfangreichen Spionageorganijation
at im Lande allerhand unangenehme Gefühle
aechgerufen. In foldjen Zufammenhängen
nürde der Name Liechtenftein beffer nicht ge-
wunnt, auch) in der uns befreundeten Schweiz
ct, vder beffer gefagt, gerade deshalb nicht,
veil mir in Liechtenftein auf ungetrühte Be:
jichungen zmwifdhen den beiden Qändern den
ırößten Wert iegen. Nur miderjtrebend
jaben mit die über den Nhein an un« -
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Die Antwort auf die Frage, mie folde Ma |
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