LANDESVERRAT: DER FALL DES 1944 IN DER SCHWEIZ
HINGERICHTETEN ALFRED QUADERER / PETER GEIGER
suche, die offenbar nicht oder kaum diskutiert wur-
den. Das Bundesrats-Protokoll hält dazu lapidar
fest, dass der Bundesrat «antragsgemäss» —- näm-
lich EMD und EJPD folgend — beschloss:
«Der Bundesrat beantragt der Begnadigungskom-
mission zu Handen der Bundesversammlung die
Abweisung der beiden Begnadigungsgesuche Qua-
derer und Roos.»
Die nächste Behandlung erfolgte in der Begnadi-
gungskommission der eidgenössischen Räte. Die
Kommission versammelte sich am Vormittag des
25. Mai 1944 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten,
Nationalrat Brawand aus Grindelwald. Der Kom-
mission waren die Akten zur Einsicht verfügbar.
Das Ergebnis der Beratungen —- über die kein Proto-
koll geführt wird - wurde gleichentags amtlich mit-
geteilt:
«Die Kommission beschloss, der Vereinigten Bun-
desversammlung die Abweisung der Gesuche zu
beantragen.»
Zehn Tage später begann in Bern die Sommerses-
sion der eidgenössischen Räte, am Montag, 5. Juni.
Am Dienstag wurde die Session fortgesetzt, es war
der 6. Juni 1944, in der Frühe hatte in der Nor-
mandie die Invasion begonnen. Am nächsten Tag,
Mittwoch, 7. Juni, dem zweiten Invasionstag und
dritten Sessionstag der eidgenössischen Räte, tra-
ten diese zur Vereinigten Bundesversammlung zu-
sammen. Die gemeinsam im Bundeshaus im Natio-
nalratssaal anwesenden 226 National- und Stän-
deräte liessen sich von der Begnadigungskom-
mission über die Fälle von Alfred Quaderer und
Kurt Roos und ihre Begnadigungsgesuche ins Bild
setzen sowie zusätzlich von Vertretern der Armee
und des Eidgenössischen Militärdepartements über
Fragen militärischer Geheimniswahrung informie-
ren. Dann wurde abgestimmt, geheim. Man folgte
den Anträgen von Bundesrat und Kommission: Bei
Quaderer stimmten nur 15 Räte für Begnadigung
was lebenslängliches Zuchthaus bedeutet hätte —
und 211 gegen Begnadigung, also für Hinrichtung.
Bei Roos fiel das Ergebnis eng aus: 104 Stimmende
wollten Milde walten lassen, doch 120 lehnten Gna-
de ab.
(er
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ae Das Neuefjte vom Tage
ves Die eidgenöffilge Begnadigungstommilfion
„er iOlägt der Vereinigten BundesverjJammlung
or: Ybweifjungder Begnadbigungsgefus
u He der beiden zum Tode verurteilten Landes:
Die | Pe rräter Quaderer und Roos vor.
WIE| mn oinem Sondercommunique gibt das allis
Die Begnadigungskommis-
sion schlägt Abweisung
vor. «W&0O» vom 26. Mai
1944
Die Begnadigungsgefuche
Quaderers und Roos’ abgelehnt
Bern, 7. Juni. ag. Umtlid wird mitgeteitz-
Die Vereinigte Bundesverjammlung hat in ihrer
Sigung vom 7. Juni 1944 die Begnadigungs-
gejuche der von einem Militärgeright wegen Ver-
räterei .z3um Tode durdy Erjhieken verurteilten
AUngeflagten Alfred Hermann Quabderer und
Rurt Johann Roos abgewiefjen. Quade:
rer und Roos gehörten einer zum Zwede der
Spionage zuguniten eines friegführenden Staa:
tes gegründeten Organijation an. Beide haben
während etwa anderthalb Jahren in voller Ein:
icÖt in die Verwerflidhkeit ihrer Handlungen
de Werke und Maßnahmen unjerer Landesvertei:
tt: digung ausgefundjdHaftet und an das Yuslank
an: | verraten. Sie verfhafiten lich @- 4 uurd) bie
ere* Teils biejer Unaahe- „..wu u der Militärverwaltung
18€ Drinee- esnyegend orientiert.
x6s | Der abweijende EntjHeid wurde mit folgen:
vie DEN Stimmenzahlen gefällt: Bei Quabderer
der für die AWblehnung 211, für bie Begnadigung
ınd | 15 Stimmen, bei Roos für die Wblehnung 120,
und|für die Begnadigung 104 Stimmen
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‚642
Amalmal Clianoraların
Die Vereinigte Bundes-
versammlung beschliesst
am Mittwoch, 7. Juni
1944, Abweisung der
Begnadigungsgesuche.
Amtliche Mitteilung im
«W&O» vom 9. Juni 1944
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