Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (98)

LANDESVERRAT: DER FALL DES 1944 IN DER SCHWEIZ 
HINGERICHTETEN ALFRED QUADERER / PETER GEIGER 
suche, die offenbar nicht oder kaum diskutiert wur- 
den. Das Bundesrats-Protokoll hält dazu lapidar 
fest, dass der Bundesrat «antragsgemäss» —- näm- 
lich EMD und EJPD folgend — beschloss: 
«Der Bundesrat beantragt der Begnadigungskom- 
mission zu Handen der Bundesversammlung die 
Abweisung der beiden Begnadigungsgesuche Qua- 
derer und Roos.» 
Die nächste Behandlung erfolgte in der Begnadi- 
gungskommission der eidgenössischen Räte. Die 
Kommission versammelte sich am Vormittag des 
25. Mai 1944 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, 
Nationalrat Brawand aus Grindelwald. Der Kom- 
mission waren die Akten zur Einsicht verfügbar. 
Das Ergebnis der Beratungen —- über die kein Proto- 
koll geführt wird - wurde gleichentags amtlich mit- 
geteilt: 
«Die Kommission beschloss, der Vereinigten Bun- 
desversammlung die Abweisung der Gesuche zu 
beantragen.» 
Zehn Tage später begann in Bern die Sommerses- 
sion der eidgenössischen Räte, am Montag, 5. Juni. 
Am Dienstag wurde die Session fortgesetzt, es war 
der 6. Juni 1944, in der Frühe hatte in der Nor- 
mandie die Invasion begonnen. Am nächsten Tag, 
Mittwoch, 7. Juni, dem zweiten Invasionstag und 
dritten Sessionstag der eidgenössischen Räte, tra- 
ten diese zur Vereinigten Bundesversammlung zu- 
sammen. Die gemeinsam im Bundeshaus im Natio- 
nalratssaal anwesenden 226 National- und Stän- 
deräte liessen sich von der Begnadigungskom- 
mission über die Fälle von Alfred Quaderer und 
Kurt Roos und ihre Begnadigungsgesuche ins Bild 
setzen sowie zusätzlich von Vertretern der Armee 
und des Eidgenössischen Militärdepartements über 
Fragen militärischer Geheimniswahrung informie- 
ren. Dann wurde abgestimmt, geheim. Man folgte 
den Anträgen von Bundesrat und Kommission: Bei 
Quaderer stimmten nur 15 Räte für Begnadigung 
was lebenslängliches Zuchthaus bedeutet hätte — 
und 211 gegen Begnadigung, also für Hinrichtung. 
Bei Roos fiel das Ergebnis eng aus: 104 Stimmende 
wollten Milde walten lassen, doch 120 lehnten Gna- 
de ab. 
(er 
u 
ae Das Neuefjte vom Tage 
ves Die eidgenöffilge Begnadigungstommilfion 
„er iOlägt der Vereinigten BundesverjJammlung 
or: Ybweifjungder Begnadbigungsgefus 
u He der beiden zum Tode verurteilten Landes: 
Die | Pe rräter Quaderer und Roos vor. 
WIE| mn oinem Sondercommunique gibt das allis 
Die Begnadigungskommis- 
sion schlägt Abweisung 
vor. «W&0O» vom 26. Mai 
1944 
Die Begnadigungsgefuche 
Quaderers und Roos’ abgelehnt 
Bern, 7. Juni. ag. Umtlid wird mitgeteitz- 
Die Vereinigte Bundesverjammlung hat in ihrer 
Sigung vom 7. Juni 1944 die Begnadigungs- 
gejuche der von einem Militärgeright wegen Ver- 
räterei .z3um Tode durdy Erjhieken verurteilten 
AUngeflagten Alfred Hermann Quabderer und 
Rurt Johann Roos abgewiefjen. Quade: 
rer und Roos gehörten einer zum Zwede der 
Spionage zuguniten eines friegführenden Staa: 
tes gegründeten Organijation an. Beide haben 
während etwa anderthalb Jahren in voller Ein: 
icÖt in die Verwerflidhkeit ihrer Handlungen 
de Werke und Maßnahmen unjerer Landesvertei: 
tt: digung ausgefundjdHaftet und an das Yuslank 
an: | verraten. Sie verfhafiten lich @- 4 uurd) bie 
ere* Teils biejer Unaahe- „..wu u der Militärverwaltung 
18€ Drinee- esnyegend orientiert. 
x6s | Der abweijende EntjHeid wurde mit folgen: 
vie DEN Stimmenzahlen gefällt: Bei Quabderer 
der für die AWblehnung 211, für bie Begnadigung 
ınd | 15 Stimmen, bei Roos für die Wblehnung 120, 
und|für die Begnadigung 104 Stimmen 
nn 
‚642 
Amalmal Clianoraların 
Die Vereinigte Bundes- 
versammlung beschliesst 
am Mittwoch, 7. Juni 
1944, Abweisung der 
Begnadigungsgesuche. 
Amtliche Mitteilung im 
«W&O» vom 9. Juni 1944 
v6 mil
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.