Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

Fahrleute hin, um die Waaren abzuholen, so kön- nen dieselben froh sein, ohne Schläge davon zu kommen».479 Da die Rodfuhrleute ihre Transporte oft schlecht und unvollständig ausführten, suchten die Händler und Spediteure nach einer Möghchkeit, um mög- lichst viele ihrer Güter im Stracksverkehr zu trans- portieren. Die einzelnen Rodordnungen hatten quasi als Rechtsschutz für die Rodfuhrleute den Stracksverkehr beschränkt. Das unbefriedigende Funktionieren des Rodverkehrs führte aber spätes- tens im 18. Jahrhundert dazu, dass dieser gesetz- liche Rahmen kaum noch eingehalten wurde. 92
	        

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