Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN 2. Diese neu eingerichtete Faktorei übernimmt die Haftung für die einlaufenden Waren. Die Fus- sacher Zuschg bezahlt ausserdem für jedes in Maienfeld oder in Chur ankommende Warenstück einen Betrag von einem halben Kreuzer. 3. Der Fuhrlohn wird von Station zu Station im alten Ansatz ausbezahlt. 4. Ein Collo oder Stück Reichsgut soll fortan 250 Pfund wiegen. Zulässig sind auch halbe Stücke mit 125 Pfund. Gewicht. Beide Grössen werden mit einer Toleranzgrenze von plus oder minus einem Achtel des Gewichts gehandelt. Für Stücke, deren Gewicht mehr als ein Achtel von der normalen Grösse übersteigt, wird ein zusätzlicher Fuhrlohn ausbezahlt (vgl. Instruktion für den Feldkircher Hausmeister auf S. 59 bis 62). 5. Auf der Strecke Bodensee - Chur gibt es die folgenden Abladestationen für die auf der Rod zu transportierenden Kaufmannsstücke und. Handels- waren: Bauren, Feldkirch, Schaan (nur für einen Teil der Waren), Balzers und Maienfeld. Öster- reichische Rodfuhrleute, die in Feldkirch Korn und, Salzfässer luden, mussten diese Waren in Schaan wieder abstossen. Den liechtensteinischen Unter- tanen der Herrschaft Schellenberg, die ebenso mit Korn und Salz von Feldkirch her unterwegs sind, ist es freigestellt, ob sie ihre Waren in Schaan ab- laden oder bis Balzers weiterfahren. [Österreichi- sche Fuhrleute mit Kaufmannsstücken konnten jedoch bis Balzers fahren (vgl. Instruktion für Fak- tor Bachmann, Punkt 7 a auf S. 60).] 
6. Der Faktor muss dem Fuhrmann einen Schein über die Ladung ausstellen. Diese Bestätigung be- rechtigt den Fuhrmann zum Bezug des Fuhrlohns. Allfällige Ausgaben für Zölle u.a. werden gegen Vorweisung einer Quittung ebenfalls zurückerstat- tet. 7. Die Regelung des Stracksverkehrs von Fuss- ach bis Chur (dazu berechtigt waren sechs Stracks- wagen - vgl. Punkt 6 der Rodordnung von 1704) er- folgt gemäss untenstehendem Fahrplan: 456) Dieses Ereignis wurde auch vom Eschner Chronisten Johann Georg Heibert kommentiert: «Jetzt kommt der Bericht vom Herrn Kanzleiverwalter zu Feldkirch, dass die Fuhr soll auf die Rod kommen. Die Vorgesetzten samt ihrer Obrigkeit der Herrschaft Vaduz haben sich vereinbart, und die Sache für gut erkannt und sind auf Feldkirch gegangen, die Fuhr zu verteilen mit den Österreichern. Den Schaanern wurde erlaubt ein Kaufhaus zu bauen und sie haben ihre Fuhr mit österreichischer Männi 3/5 [drei Fünftel], die Eschner- berger 2/5 [zwei Fünftel] von Feldkirch bis Balzers zu fahren und es wurde beschlossen, dass niemand ausser der Rod fahren soll bei Strafe. Auch soll alles Commercium, was auf der Achse geht, in die Rod gehören, im ersten Jahr trifft es bei uns 7 oder 8 mal zu fahren»: vgl. Heibert, S. 71. 457) LLA RA 20/28: Vogteiverwalter lädt OA zu einer «Mittag Suppen» ein. 458) LLA RA 21/111: Vogteiamt an OA. 18. Juni 1790. 4591 Die daraus sich ergebende Problematik ist auf S. 110 dar- gestellt. Fahrplan Fussach-Feldkirch von Feldkirch bis Vaduz Vaduz-Zollbrücke (Landquart) Fahrt, bis Chur Rückfahrt: Fahrt, Chur-St. Luzisteig Fahrt bis Feldkirch Fahrt bis Fussach 
1. Wagen 2. Wagen 3. Wagen Samstag Sonntag Montag Dienstag 
Montag Dienstag Mittwoch Donners. 
Dienstag Mittwoch Donners. Freitag 
4. Wagen Donners. Freitag Samstag Sonntag Mittwoch Freitag Samstag Montag Donners. Samstag Sonntag Dienstag Freitag Sonntag Montag Mittwoch 
5. Wagen Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donners. 87
	        

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