Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

1. Die fünf österreichischen «ordinari Fuhr- leuth» dürfen wöchentlich einmal aus dem Reich nach Italien gehende Güter führen. 2. Zusätzlich darf ein Wagen aus dem Gerichts- bezirk Feldkirch fahren, der (ebenfalls) Zentnerwa- ren nach Chur und zurück führt. 3. Österreichische Untertanen können mit schwei- zerischen Gütern frei und ungehindert nach Chur fahren. Sie müssen aber bei jeder Zuschg dem Hausmeister ihren Frachtbrief zur Einsicht vorzei- gen, so dass Klarheit über die Herkunft ihrer Wa- ren besteht. Sie sind nicht befugt, andere Waren mit sich zu führen. 4. Bei ihrer Rückkehr aus Chur gilt eine Ein- schränkung: So dürfen wöchentlich nur drei dieser Fuhrleute mit beladenen Mähnen in ihre Heimat zurückfahren. Es darfauch niemand sonst an ihrer Stelle fahren. 5. Es darf nur mit einer (und zwar mit der eige- nen) Mähne ein Transport durchgeführt werden: Zusätzliche Fuhrwerke sind nur zweimal jährlich zugelassen, und zwar zwölf Tage vor und nach den Churer Märkten (vgl. Rodordnung 1756, Punkt 14). 6. Alle Waren, die nicht durch die sechs öster- reichischen Stracksfuhrwagen oder die wöchent- lich mit schweizerischen Waren durchfahrenden Fuhrwerke spediert werden, gehören auf die Rod. 7. Die kostbarsten und zerbrechlichsten Waren sind zuerst zu transportieren. Die Rodstationen (Zuschgen) Chur, Maienfeld, Bal- zers und Feldkirch gelten für Transporte in beiden Richtungen. Bezüglich Fuhrlohn wird der alte Aus- teilungsfuss beibehalten: Fuhrlohntarife 1765 (pro Zentner Nürnberger Gewicht) Chur-Maienfeld 8 kr. 5 h. Maienfeld-Balzers 4 kr. 5 h. Balzers-Feldkirch 10 kr. 6 h. Feldkirch-Bodensee (Rhein) 16 kr. 
ERGEBNISSE DER KONFERENZ IN FELDKIRCH VON 1781 Diese Zusammenkunft fand am 12. November 1781 auf der Schattenburg in Feldkirch statt.456 Gespräche auf bilateraler Ebene fanden aber be- reits zwei Monate zuvor statt. So lud Franz Philipp Gugger von Staudach, der Feldkircher Vogteiver- walter, am 17. August das gesamte Oberamt zu einem Arbeitsessen nach Feldkirch ein.457 Ein spä- teres Schreiben des Vogteiamts Feldkirch berichte- te von einer «Conferenz», die am 29. August statt- gefunden hatte.458 Es ist aus dem Aktenmaterial nicht klar ersichtlich, ob diese Konferenz und das Arbeitsessen beim Vogteiverwalter ein und das- selbe Ereignis darstellten oder nicht. Das wich- tigste Traktandum an dieser Zusammenkunft vom 29. August war die Neuregelung des Fuhrwesens auf der Rheinstrasse Fussach-Bauern-Feldkirch- Schaan-Balzers-Maienfeld-Chur. Die Chancen für eine dauerhafte Ordnung, die den Bestand des Rodwesens sichern sollte, standen so schlecht wie nie zuvor; denn durch die 1768 bis 1770 er- richtete Bregenzer Strasse (Bregenz-Lauterach- Hohenems-Feldkirch) war eine neue Tatsache ge- schaffen worden, die den Bestand des Rodwesens längerfristig untergraben sollte.459 Absicht: Das «in Verwirrung schwebende Fuhrwesen» soll in eine «bessere und zutreffende Ordnung» ge- bracht werden. Deputierte: aus Liechtenstein: Landvogt Gilm v. Rosenegg, Landschreiber Fritz aus Chur: Präsident Peter v. Salis, Zunftmeister Johann Baptist Bavier aus Maienfeld: Stadtvogt Stephan v. Salis, Haus- meister Paul Danner aus Lindau: Rudolf v. Curtabat, Kanzleiverwalter Schlatter Beschlüsse: 1. Die von Lindau gewünschte Errichtung einer neuen Zuschg in Fussach wird gutgeheissen. 86
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.