Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN Ein weiteres, nicht datiertes Schreiben432 ent- hielt weitere «Beschwerden» der liechtensteini- schen Untertanen, aber ebenso Vorschläge, wie die Anstände im Rodwesen beseitigt werden könnten. Bemängelt wurde, dass österreichische Fuhrleute auf ihren mit schweizerischen Gütern beladenen Strackswagen immer auch Kaufmannsgüter mit sich führten, die eigentlich in die Rod gehörten. Das Oberamt in Vaduz forderte nun, dass diese Fuhrleute künftig mit Frachtbriefen ausgestattet sein müssten, die mittels Kaufmannszeichen und Nummerierung über Flerkunft und Grössenord- nung dieser Waren informierten. Fuhrleute, die gegen diese Regelung verstiessen, sollten zwanzig Reichstaler Strafe bezahlen; dem Denunzianten würde ein Drittel dieser Geldsumme zustehen. Das Oberamt schlug ferner vor, dass nicht voll beladene Wagen der sechs Stracksfuhrleute auch andere Wa- ren (die sonst auf die Rod gehörten) mit sich führen könnten. Dieses Privileg sollte aber nur gelten, so- fern diese sechs Fuhrleute ihre Strackstransporte nicht anderen Fuhrleuten anvertrauten. Das Ober- amt kritisierte, dass «vile Fuhrleuth sich unterste- hen [würden,] frömbdes Korn urab den Lohn, und zwar unter dem falschen Vorgeben, samb[lich] seye es ihr eigen Getraid [,] zu verfuhren». So ein grober Verstoss gegen die Rodbestimmungen stellte ein «irreparabler Schaden» für alle rodberechtigten Fuhrleute dar.433 EXKURS: DIE RODORDNUNG VON KLÖSTERLE IN VORARLBERG 1731 Die damalige Situation im vorarlbergischen Klos- tertal kann als Beispiel dafür angeführt werden, dass das Rodwesen in der vorarlbergischen Nach- barschaft ebenfalls teilweise oder sogar völlig in Abgang gekommen war. Dort wurde im Jahre 1731 eine neue Rod- und Fuhrordnung für das Kirch- spiel Klösterle und Stuben erlassen.434 Die Ortschaft Klösterle lag seit jeher an der alten Durchgangs- route über den Arlbergpass. Die Stiftungsurkunde für das Johanniterhaus Feldkirch aus dem Jahre 1218 sah bereits die Errichtung einer Filiale in 
Klösterle zur Versorgung der Pilgerinnen und Pil- ger vor. Ebenso sollte der Johanniterorden in Klö- sterle den Armen und Bedürftigen, welche über den Arlberg reisten, mit Feuer, Wasser und Obdach Hilfe erweisen. Der Stifter, Graf Hugo von Montfort, verfolgte aber auch handfeste wirtschaftliche Inter- essen. So erhoffte er sich mit der Errichtung dieser Niederlassung eine bessere Kontrolle des Verkehrs- weges zwischen Feldkirch und dem Tirol.435 Der Name «Klösterle» ist seit 1343 belegt. Damals schon gab es hier auch eine Zollstation. Im 14. Jahrhundert erfolgte eine spürbare Zunahme des 421) «Zunge»: Die Latte hinten am Herbstwagen, aufweiche die Bottiche gerutscht werden; vgl. Grimm, Wörterbuch, Bd. 32, Sp. 606. 422) «Lägel»: längliches Gefäss zur Aufnahme von Flüssigkeiten, z.B. Wein; vgl. Grimm, Wörterbuch, Bd. 12, Sp. 59. 423) Die Rodordnung von 1704 ist unterzeichnet von Anton Dominik Schmidlen v. Lewenfeld, Johann Jacob Motz und Johann Franz Paur. 424) LLA RA 20/19. 425) Vgl. Anmerkung 83. 426) LLA RA 20/19: «[auf dass] ein ieder nur so vil auflade, alss er sich über die Steig mit 4 Rossen zu führen getrauet». 427) LLA RA 20/20: Hohenems an Feldkirch, 4. Juli 1707. 428) LLA RA 20/21, 1723. 429) Namentlich genannt: die Mähnen von Peter Mock und Jakob Ebenhof, beide aus Tisis; Johann Liss, Jakob Nägele und Jakob Weber, alle aus Altenstadt; der weisse und der schwarze Jakob Schneider, sowie Josen Schneider. Sohn des Joseph Schneider, alle aus Höchst. 430) Ebenda. 431) Lindau, Immenstadt, Kaufbeuren, Memmingen und Ulm. 432) LLA RA 20/22: «Gravamina der diss-seitigen hochfürstl: liechtenstein: Unterthanen über die von denen oesterreicher Unter- thanen. eine geraume Zeit hero wid den claren Inhalt der aufgerich- teten alt und neuerlich Rohdordnung. und Interims conventionen in vile Weege aussgeübte Missbrauch, und schädliche Excessen, und wie disse zu remediren, und einzustellen seyn ...» 433) Ebenda. 434) Der vollständige Wortlaut bei: Burmeister, Weistümer, S. 230-232. 435) Bilgeri, Stadt Feldkirch, S. 92. 81
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.