Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN die von Bludenz und dem Walgau herkommenden Salzsäumer würden auf ihrem Weg in Richtung Bo- densee die Montfortstadt künftig umgehen, indem sie den (kürzeren) Weg über die Satteinser Klause nach Rankweil wählten. Dies hätte für die Feldkir- cher Wirte Einkommensverluste zur Folge, da die vielen auswärtigen Händler ihr Geld künftig in Rankweil und nicht in Feldkirch vertrinken wür- den. Rankweil setzte indes seine Bemühungen fort und richtete am 18. Januar 1590 ein erneutes Schreiben an die Regierung in Innsbruck.366 Da je- doch die Rankweiler bereits schon ohne Bewilli- gung Märkte veranstalteten, fiel es den Behörden in Innsbruck leicht, das Ansuchen zurückzuwei- sen.367 Feldkirch konnte scheinbar einen Erfolg vorweisen. Doch Rankweil gab sich nicht geschla- gen und auf Betreiben dieser Gemeinde wurde in Heiligkreuz, unmittelbar vor den Toren der Stadt Feldkirch, als zweite Front ebenfalls ein illegaler Markt errichtet. Die Jahre 1592 und 1593 waren geprägt von ständigen Auseinandersetzungen zwi- schen der Stadt Feldkirch und den Bewohnern von Heiligkreuz, die durch das Gericht Rankweil-Sulz unterstützt wurden. Feldkirch - geschwächt durch den Stadtbrand von 1592 und daher dringend auf wirtschaftlichen Aufschwung angewiesen - bemüh- te sich um Abstellung des Heiligkreuzer Marktes. In einer Bittschrift an die Regierung in Innsbruck wie- sen die Bewohner von Fleiligkreuz daraufhin, dass sie auf diese Verdienstmöglichkeit dringend ange- wiesen wären. Sie besässen ausser den an der Handelsstrasse gelegenen Häusern keinen Grund und Boden. In der Tat gehörte der grösste Teil der Landgüter den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Feldkirch.368 Heiligkreuz drang jedoch mit der Bitte um Legalisierung seines Marktes nicht durch. Feld- kirch hatte jedoch keinen Grund zum Jubeln, wur- de die Stadt doch am 3. April 1603 erneut von einer Brandkatastrophe heimgesucht, die (in der Vorstadt) 48 Häuser und zehn Ställe vernichtete. Die wirtschaftliche Vormachtstellung Feldkirchs wurde im 17. Jahrhundert durch weitere Markt- gründungen geschmälert. Im Jahre 1605 erhob Graf Kaspar von Hohenems die Ortschaft Hohen- ems in den Rang einer Marktsiedlung und schliess-lich 
erhielt Rankweil 1618 doch noch das Recht, drei jährliche Viehmärkte abzuhalten.369 Auf der Schweizer Rheintalseite erfolgte die Einrichtung dreier Jahrmärkte sowie eines Wochenmarktes in Kriessern. Diese Gemeinde hatte seinen Landes- herren, namentlich den Eidgenossen von Luzern und Uri sowie dem Abt von St. Gallen, erfolgreich dargelegt, wie schwer es ihren Bürgern fallen wür- de, die weiter entfernt gelegenen Märkte in Feld- kirch, Rankweil und Hohenems zu besuchen, da der Weg durch sumpfige, von Soldaten unsicher ge- machte Rieder führte.370 Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Auseinandersetzungen um die Abhaltung von Märkten und der praktisch gleichzeitig erlassenen Rodordnung (1593) kann nicht hergestellt werden. Wohl aber muss festgehalten werden, dass eine Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs und der folg- lich verschärften Konkurrenzkämpfe einschneiden- de Auswirkungen auf das Rod- und Fuhrwesen hatte. Hier kann die These gewagt werden, dass sich Verstösse gegen die geltende Rodordnung in einer Zeit der ökonomischen Krise zwangsläufig häuften. Der Erlass einer neuen Rodordnung bezie- hungsweise die Ergänzung einer bestehenden Ord- nung durch zusätzliche Bestimmungen kann also immer auch als Reaktion auf eine krisenhafte Situation und als Versuch, eine solche Situation zu meistern, angesehen werden. Aus den folgenden Jahrzehnten sind keine Ak- ten zum Rodwesen überliefert.371 Dies erstaunt 363) Rodordnung von 1593. LLA RA 20/3. 364) Ebenda. 365) Bilgeri. Stadt Feldkirch. S. 270. 366) Ebenda. 367) Ebenda. Die Rankweiler Bewerbung um einen Woehenmarkt wurde 1592. diejenige um zwei jährliche Viehmärkte 1593 abgewie- sen. 368) Ebenda. S. 272. 369) Ebenda. 370) Ebenda, S. 273. 371) Das gilt jedenfalls für den Aktenbestand des LLA. 69
	        

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