Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

Geldentwertung erfässt.355 Die stete, anfangs noch erträgliche Inflationsrate sollte dann in den ersten Jahren des Dreissigjährigen Kriegs zu einer galop- pierenden Inflation heranwachsen.356 Im Jahre 1556 wurde die Rodordnung ferner durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt. Erstmals war von Frachtbriefen die Rede, die von den Fuhr- leuten bei ihrer Ankunft im Kaufhaus unverzüglich dem Faktor übergeben werden mussten. Ebenso wurde auf die im Feldkircher Kaufhaus entstan- dene Unordnung hingewiesen. Aus diesem Grund erging die Anweisung an die Fuhrleute, die Waren nur an den dafür bestimmten Orten abzuladen. Die Fuhrleute waren auch verpflichtet, den Faktoren bei ihrer Arbeit behilflich zu sein, zum Beispiel beim Abwiegen und anschliessenden Einräumen der Rodwaren. Pferde durften sich weder im Kauf- haus aufhalten noch durften sie dort gefüttert wer- den. Die Zoller und Faktoren mussten bei Verstös- sen gegen die Rodordnung beim Hubmeister Anzei- ge erstatten.357 In einer Beschwerdeschrift der liechtensteini- schen Untertanen über Verstösse ihrer österreichi- schen Nachbarn gegen die Rodordnung im 18. Jahrhundert wurde eine alte Rodordnung von 1544 erwähnt. Es hiess hier aber lediglich, es wäre «nichts sonderliches zue erinnern ausser wie sich die Fuhrleuth in Beförderung der Spedition verhal- ten sollen».358 Hingegen ist die Rodordnung von 1593 in einer Abschrift erhalten. Die Transitroute vom Bodensee bis Maienfeld war bereits damals in eine obere sowie in eine untere Rod aufgeteilt. Die obere Rod umfasste wohl die Strecke von Feldkirch bis Maienfeld und beinhaltete somit auch das Ge- biet des heutigen Fürstentums, während die untere Rod die Strasse vom Bodensee bis Feldkirch um- fasste. Für die obere Rod wurden als Fuhrleute Haug Kranntz,359 Hanns Marxer, Adam Marxer,360 Marthin Kauffman und Jacob Allgeuer361 genannt. Als Tröster362 fungierten Jacob Allgeuer, Christian Tobler, Marthin Kauffman, Adam Marxer sowie Haug Kranntz. Als Fuhrleute für den 
oberen und den unteren Rodbezirk wurden folgende Personen erwähnt: Hanns Peckh, Thebus Reinperger, Hanns Frölich und Galle Walser. Interessant an der letzten 
Aufzählung ist, dass Fuhrleute aus den Herrschaf- ten Vaduz und Schellenberg auch in der unteren Rod im Vorarlberger Rheintal ihrer Tätigkeit nach- gehen durften - eine sicherlich privilegierte Posi- tion. Als Tröster fungierten in beiden Rodbezirken Hanns Frölich und Galle Walser, in der unteren Rod (neben anderen) Hanns Marxer und Thebus Rein- perger. Es wurden in der Rodordnung von 1593 bereits viele Bereiche und Probleme thematisiert, die auch in späteren Zeiten höchst aktuell bheben. Norma- lerweise gab es einen Streitfall zwischen zwei In- teressengruppen, wobei Händler und Hausmeister meist auf der einen Seite, die Fuhrleute hingegen auf der anderen Seite standen. Wie wir im Laufe 355) Körner, Luzerner Staatsfinanzen, S. 53. In Luzern beispiels- weise stieg der Wechselkurs der französischen Goldsonnenkrone im Zeitraum 1500 bis 1610 um rund 80 Prozent. Das ergibt eine durchschnittliche jährliche Steigerung um 0,54 Prozent. 356) Ebenda. S. 55 f. Die österreichische Regierung schlug in gewissen Zeitabständen wertlosere Handmünzen, um damit zusätz- liche wertvollere Goldmünzen aufkaufen zu können. Man erhoffte sich davon die Finanzierung eines Teils der Kriegskosten. «Diese Münzpolitik und ihre spekulativen Ausschreitungen hatten nicht nur im Reich, sondern auch in der Schweiz verheerende Auswirkungen auf die Geldzirkulation. Das gute Geld wurde immer rarer; die Wechselkurse und mit ihnen auch die Preise stiegen immer höher. In den Jahren 1620-1623 erreichte diese Krise ihren Höhepunkt.» Um 1625 erfolgte wieder eine relative Stabilisierung der Währungen. 357) LLA Schä U Nr. 19. Rodordnung von 1499, erlassen von Hubmeister Heinrich Putscher sowie dem Stadtrat, Landrichter und Zoller der Stadt Feldkirch, mit Ergänzung von 1556. Original Papier. 358) LLA RA 20/2. Das Schreiben ist nicht datiert, stammt aber mit Sicherheit aus dem 18. Jahrhundert. 359) Er stammte aus Eschen. Im Legerbuch von 1584 taucht er mit einem Steuervermögen von 600 fl. auf. Davon hatte er eine Steuer von 2 fl. zu entrichten; vgl.: Ospelt, Legerbuch, S. 32. 360) Aus Mauren. Er hatte 1584 ein Steuervermögen von 100 fl. für sich selbst und (zusätzlich) 50 11. auf seinem Geschwistergut. Davon waren 10 bzw. 20 kr. an Steuern zu bezahlen; vgl.: Ospelt, Leger- buch, S. 32. .361) Aus Eschen. Steuervermögen 300 11. Zu bezahlende Steuern: 1 fl. Zudem hatte er als Vogt der sechs Kinder des Jörg Kaufmann noch zusätzlich 200 fl. zu versteuern; vgl.: Ospelt, Legerbuch. S. 30 f. 362) Tröster sind Bürgen. Gewährsleute und als solche Verantwort- liche, die für Warentransporte die rechtliche Haftung übernehmen; vgl. Vorarlbergisches Wörterbuch. S. 494 f., sowie Grimm. Bd. 22, Sp. 982. 66
	        

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