Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

ses war darin auch eine provisorische Mosterei eingerichtet.306 Über die Nendler Zuschg wird im Jahre 1948 berichtet, dass sie «vor ein paar Jahren altersschwach zusammengebrochen» sei.307 Die Zuschg beim «Alten Zoll» in Schaanwald musste 1953 infolge Strassenregulierung dem modernen Verkehr weichen. In der damaligen Presse wurde über dieses Gebäude folgendes berichtet: «... Die nun entfernte Zuschg diente bis in die siebziger Jahre [des 19. Jahrhunderts], also bis zum Bau der Eisenbahn, zum Einstellen der Fuhrwerke ... In dieser Zuschg befand sich noch ein hölzernes Auf- zugsrad. Die Fuhren wurden während der Nacht durch diesen Aufzug gehoben, um die Holzachsen der Wagen zu entlasten.»308 HAUSMEISTER: FUNKTIONEN UND INSTRUKTIONEN Bis ins ausgehende Mittelalter begleitete ein Kauf- mann seine Warentransporte in der Regel selbst.309 Mit der Zunahme des Grosshandels kam er aber später nicht umhin, sein Handelsgut einem berufs- mässigen Güterabfertiger, einem Spediteur, anzu- vertrauen. Dieser transportierte die Waren auf eigene Rechnung und Verantwortung. Das Spedi- tionsgeschäft entwickelte sich zu einem Hilfsge- schäft des Handels. Mit weiterer Zunahme des Handelsvolumens sahen sich die Spediteure ihrer- seits gezwungen, die ihnen zustehende Transport- pflicht an untergeordnete Fuhrleute weiter zu de- legieren. An «neuralgischen Punkten» wurde je- weils eine Faktorei eingerichtet.310 Dort liefen die Handelswaren zusammen und von dort aus wurde auch der Weitertransport organisiert. Die Stadt Basel war Sitz eines Hauptfaktors, an der Gott- hardroute befanden sich in Luzern, Altdorf und Bellinzona Unterfaktoreien. Die Unterfaktorei in Luzern ist seit 1540 quellenmässig bezeugt.311 Der Beamte, welcher dem lokalen Betrieb vor- stand, war der sogenannte Teiler312 (partitor bal- larum, preciptor ballarum), im Liechtenstein des 18. Jahrhunderts Hausmeister genannt. In kleine- ren Gemeinden war er noch in der Lage, alle jene 
Aufgaben allein zu erfüllen, die in grösseren Han- delszentren (etwa Chur, Chiavenna, Bellinzona, Biasca) auf zwei oder mehrere Beamte fielen. In erster Linie war es seine Aufgabe, die bei der Zuschg eintreffenden Waren zu überprüfen und sie dann auf die einzelnen Gemeindesäumer (Fuhr- leute) nach einer vorausbestimmten, streng einzu- haltenden Reihenfolge (Rod) zu verteilen.313 Zur guten Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe war es unabdingbar, dass die Faktoren und Hausmeister über ein gewisses Bildungsniveau verfügten. So mussten sie beispielsweise lesen und schreiben können, da es sonst unmöglich war, Rechnungsbücher zu führen und Quittungen über ab- oder ausgegebene Waren auszustellen. Ebenso mussten sie stets über grössere Summen an Bar- geld zum Bezahlen von Fuhrlöhnen und Wegzöllen verfügen.314 Im Kanton Uri war die Übernahme dieses Amtes zudem an die Bezahlung einer hohen Kaution gebunden. Folglich blieb das Amt des Hausmeisters einigen wenigen wohlhabenden Fa- milien vorenthalten.315 Die Zuschgen gewannen infolge Benutzungs- zwang eine zentrale Bedeutung im Warentransit. Dem Hausmeister als Leiter und Aufseher der Zuschg standen meist noch einige Gehilfen zur Sei- te, wie zum Beispiel Träger. Diese waren (zumin- dest in den Städten) auch gesellschaftlich organi- siert und beanspruchten für sich das Privileg des Zubringerdienstes.316 Die folgenden Instruktionen geben einen vertief- ten Einblick in den Tätigkeitsbereich eines Haus- meisters. In jede Hausmeister-Instruktion fliessen Elemente der geltenden Rodordnung mit ein. Be- sonders deutlich wird dies bei den Richtlinien für den Feldkircher Hausmeister, in denen die wichtig- sten Punkte der ebenfalls im selben Jahr erlasse- nen Rodordnung nochmals aufgeführt werden.317 INSTRUKTION FÜR HAUSMEISTER LORENZ TSCHETTER IN SCFIAAN, 1781318 Diese Instruktion übertrug dem Hausmeister in Schaan vielfältige Kontrollaufgaben. Lorenz Tschet- 58
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.