Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

Die Haupteinnahmequelle des liechtensteini- schen Bauern war jedoch die Viehhaltung. Produk- te aus der Tierhaltung waren wichtige Bestandteile der Ernährung. Durch Verkauf speziell von Rin- dern konnte der Bauer in den Besitz von Bargeld gelangen. Daneben wurden (vor allem im Ober- land) Ochsen bei der Feldbearbeitung und im Fuhr- wesen eingesetzt.236 Für schwere Fuhrwerke und gerade auch als Vorspann mussten allerdings Pfer- de eingesetzt werden. Der Besitz von Pferden war jedoch eher den wohlhabenden Bauern vorbehal- ten. Die Tabellen auf den Seiten 46 und 47 geben einen Überblick über die Zahl der Nutztiere und Pferde in den einzelnen Gemeinden. So verfügten die beiden Berggemeinden Planken und Triesen- berg 1789 weder über Pferde noch über Ochsen. Bemerkenswert ist, dass der Pferdebestand im Un- terland deutlich grösser war als im Oberland. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Unterländer Bauer im Durchschnitt wohlhabender als sein Oberländer Kollege war.237 Die Schafzucht hingegen wurde fast ausschliesslich im Oberland betrieben. Die Tabelle 3 auf Seite 47 zeigt die Entwicklung des Pferdebestandes im Zeitraum 1781 bis 1818. Die Zahlen lassen gewisse Rückschlüsse auf die Entwicklung des Rod- und Fuhrwesens zu. Im Liechtensteiner Unterland hatte das Rodwesen am Ende des 18. Jahrhunderts praktisch aufgehört zu existieren und die Bauern hatten dadurch ihre Verdienstmöglichkeiten im Fuhrwesen verloren. Deshalb ging der Pferdebestand langsam, aber kontinuierlich zurück. Für die Oberländer Land- strasse von Schaan bis Balzers galt die Rodordnung jedoch noch bis in die zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts.238 Dies würde erklären, warum im Oberland sich die Anzahl der Pferde nicht verrin- gerte, sondern sogar noch leicht anstieg. Parallelen zur landwirtschaftlichen Situation in Liechtenstein sind für das 18. Jahrhundert auch im Kanton Uri zu finden. Dort hatte um 1700 ein Jahr- hunderte langer Prozess seinen Abschluss gefun- den, der die Ablösung des Ackerbaus durch Vieh- zucht und Alpwirtschaft zum Resultat hatte.239 Die grosse Mehrheit der Urnerinnen und Urner ernährte sich folglich fast ausschliesslich von 
Milchprodukten. Der Genuss von Brot und Fleisch war ein Luxus einzelner wohlhabender Leute geworden.240 Etwas früher als in Liechtenstein, etwa ab 1730, wurde im Urnerland die Kartoffel eingeführt.241 Die Anbaufläche blieb jedoch eher bescheiden, so dass diese Knollenfrucht noch zusätzlich importiert werden musste.242 Die domi- nierende Stellung der Alp- und Viehwirtschaft wur- de dadurch nicht beeinträchtigt. Ein teilweise anderes Bild als in Uri oder in Liechtenstein bot die Landwirtschaft im Kanton Luzern. Anders als Liechtenstein oder Uri weist das luzernische Territorium nur eine geringe Fläche an unproduktivem Land auf.243 Im klimatisch und geographisch günstig gelegenen Kanton Luzern hatte sich der Ackerbau als vorherrschender Wirt- schaftszweig durchgesetzt. Luzern versorgte in normalen Zeiten mühelos die eigene Bevölkerung von 60 000 bis 80 000 Menschen mit genügend Mehl und Brot. Darüber hinaus konnten die Urkan- tone auf dem Luzerner Getreidemarkt einen gros- sen Teil ihres Getreidebedarfes einkaufen. Auch in Luzern verdrängte im 18. Jahrhundert die Kartof- fel den herkömmlichen Getreideanbau. Ebenso wie in Uri hatte in manchen Gegenden (zum Beispiel im Entlebuch) eine Verlagerung weg vom Ackerbau hin zur Viehwirtschaft stattgefunden. Doch exis- tierten beide Formen der Landwirtschaft noch im 18. Jahrhundert oft nebeneinander, so dass der Lu- zerner Bauer «dank seiner relativen Vielseitigkeit weniger krisenanfällig» war.244 Luzern teilte hinge- gen mit Liechtenstein den Unwillen zu durchgrei- fenden Reformen in der Landwirtschaft. Geändert wurde nur dann etwas, wenn die Not keinen ande- ren Ausweg mehr offen liess oder wenn von aussen her Druck ausgeübt wurde. Zudem besassen an beiden Orten die einen Eigentümer zuviel, die an- deren zuwenig Land, was eine gleichmässige, ra- tionelle Bodenbewirtschaftung erschwerte. Sowohl in Liechtenstein als auch in Luzern begünstigte das geltende Erbrecht die Zersplitterung des Landbesit- zes in unrentable Kleinbetriebe.245 Umstrukturie- rungen in der Landwirtschaft und ein damit ver- bundener Bruch mit der Vergangenheit erfolgten an beiden Orten erst im 19. Jahrhundert. 48
	        

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