Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

Das Herrschaftssystem des Absolutismus zielte auf eine Stärkung der zentralen Staatsgewalt ab und begünstigte folglich auch das Entstehen von kompakten Staatsgebilden, die sowohl in wirt- schaftlicher wie auch in politischer Hinsicht zen- tralistisch strukturiert waren. Damit war (spätes- tens im 18. Jahrhundert) das Ende des mittelal- terlichen Lehensstaates eingeläutet. Die bereits in den mittelalterlichen Städten entwickelte Geldwirt- schaft hatte die Verwaltung der staatlichen Ho- heitsrechte durch Beamte ermöglicht. Im Vorfeld hatte die städtische Bürgerschaft dem Adel oftmals die Hoheitsrechte abgekauft und liess diese durch in regelmässigen Abständen neu zu wählende Be- amte verwalten. Dieser städtische Beamtenstaat wurde zum Vorbild des späteren zentralistisch verwalteten Nationalstaates. Das absolutistische Frankreich des 17. und 18. Jahrhunderts hatte seine politischen Vorläufer in den (von «Staats- tyrannen» regierten) italienischen Stadtstaaten des 15. Jahrhunderts.58 Der Merkantilismus, das wirtschaftspolitische System des Absolutismus in Frankreich, bemühte sich um die Schaffung eines einheitlichen, national-französischen Wirtschafts- raumes. Er verlegte Weg- und Brückenzölle an die Landesgrenzen, um einerseits den völlig freien Händel und Verkehr im eigenen Land zu ermög- lichen, um anderseits aber auch die Binnenwirt- schaft vor der ausländischen Konkurrenz besser schützen zu können. Eine Schaffung eines grösse- ren zusammenhängenden Wirtschaftsraumes war undenkbar ohne gleichzeitige Verbesserung der wichtigen Handelswege. So hatte Frankreich be- reits im 17. Jahrhundert mit dem Bau von chaus- see-mässigen Kunststrassen begonnen.59 Beson- ders markante Fortschritte wurden in Frankreich im 18. Jahrhundert gemacht. Der forcierte Bau von Chaussee-Strassen verkürzte beispielsweise die Kutschenfahrt von Paris nach Toulouse im Zeit- raum von 1765 bis 1780 von 16 auf acht Stunden.60 Im Gegensatz zu Frankreich schritt diese Ent- wicklung in der Schweiz etwas langsamer voran. Eine wichtige Rolle spielte hier die territoriale Zersplitterung, die speziell für den Fernverkehr eher hinderlich war. Transporte von Luzern nach 
Basel mussten die Kantone Luzern, Bern, Solo- thurn und Basel passieren. Schwierigkeiten erga- ben sich, weil in verschiedenen Kantonen verschie- dene Vorschriften für den Strassenverkehr galten und weil die Modernisierung des Strassennetzes in einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich vor- anschritt. Unter französischem Einfluss hatte der Stand Bern bereits im frühen 18. Jahrhundert damit begonnen, sein Strassennetz zu erneuern: «An die Stelle des früheren Flickens und Ausbes- serns trat ... eine nach technischen Regeln durch- geführte Neukonstruktion ganzer Strassenzüge».61 Bereits im Jahre 1738 verbot Bern zur besseren Schonung seiner Strassen den Gebrauch der Gabel- fuhrwerke.62 Die beiden Stände Basel und Luzern protestierten, konnten aber nichts ausrichten. Folglich mussten sämtliche Fuhrleute mit Gabel- fuhrwerken an der Grenze zum Kanton Bern an- halten und ihre Güter auf die breiteren Deichsel- fuhrwerke umladen.63 Die Aktivitäten des Standes Bern bezüglich Strassenbau brachten benachbarte Stände in Zugzwang. So begann der Stand Luzern in den fünfziger und sechziger Jahren des 18. Jahr- hunderts ebenfalls mit der Modernisierung seines Strassennetzes, wobei dem Ausbau der Transit- strasse von Luzern nach Basel die grösste Auf- merksamkeit geschenkt wurde. Die im Luzerni- schen gelegene Stadt Sempach wehrte sich vergeb- lich gegen die neue Linienführung dieser Durch- gangsstrasse, welche nun nicht mehr durch ihre Ortschaft, sondern dem anderen Ufer des Sempa- cher Sees entlang führte.64 Der Bau von neuen chaussee-mässigen Strassen wirkte sich bisweilen landschaftsverändernd aus: alte, kurvenreiche Wege wurden geradegezogen, Senkungen ausgefüllt und Bodenwellen ausgeglät- tet. Diese neuen Strassen erhielten in der Regel ein solides Steinbett, darüber eine Lage Kies und in der Mitte der Fahrbahn eine leichte Wölbung, damit das Regenwasser seitlich abfliessen konnte.65 Die Untertanen der einzelnen Gemeinden des Kantons Luzern hatten (wie auch anderswo) unentgeltlichen Frondienst für den Strassenbau zu leisten.66 Die Verpflichtung zum Strassenbau stiess nicht überall auf Gegenliebe. Gerade abgelegene Ortschaften, die 22
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.