Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DENKMALSCHUTZ IN LIECHTENSTEIN 1997 HANSJÖRG FROMMELT 1821 Errichtung der freistehenden südlichen Stallscheune. Die südwestliche Erwei- terung des Wohnhauses muss zu dieser Zeit bereits bestanden haben. Um 1890 Umbauten im Obergeschoss und am Dachstuhl von Hausteil Nr. 30. Ver- kleidung der Holzfassaden mit einem bemalten Schindelschirm. Das Doppel- haus erhält seinen klassizistischen Ha- bitus. Innenausbau, Fenster und Dach- stuhl von Haus Nr. 30, die 1997 noch bestanden hatten, stammen aus dieser Umbauphase. 2. Hälfte Einbau einer neuen Ofenanlage im 19. Jh. Hausteil Nr. 24. Um 1900 Erneuerung der Böden im ersten Ober- geschoss von Hausteil Nr. 24. Verände- rung der Geschosshöhen. Um 1911 Die Fassaden des Hauses Nr. 30 wer- den über dem Schindelschirm verputzt («Kieselwurf» unter Beimengung von Zementanteilen). Die Arbeiten stehen wahrscheinlich in Zusammenhang mit einem Handwechsel. Nach 1900 Haus Nr. 24 erhält seinen bis 1997 bestehenden Innenausbau. Möglicher- weise stehen die baulichen Anpassun- gen in Zusammenhang mit einer Erb- folge im Jahr 1913. 1991 Baugeschichtliche Untersuchung. 1997 Abbruch des Doppelhauses Nr. 24/30. Das Objekt Nr. 24/30 an der «Heragass» war ein interessantes Beispiel für die Entwicklung einer Hofstätte vom einfachen Bauernhaus zum Doppel- wohnhaus mit den zugehörigen freistehenden Stal- lungen. Ende des 19. Jahrhunderts wurde es nach der Enderweiterung zum Doppelhaus mit einem bemalten Rundschindelschirm verkleidet. Solche Bemalungen auf Rundschindelschirmen, die Zeug- nis vom Stolz der einstigen Besitzer ablegen, sind in Liechtenstein selten anzutreffen. Durch seine Lage östlich der Pfrundbauten vermittelte das An- wesen zwischen dem kirchlichen Zentrum der Ge- meinde und den östlich angrenzenden frühneuzeit-lichen 
Gehöften und Neubauten aus jüngerer Zeit. Aufgrund mangelnden Unterhalts und unüberleg- ter Eingriffe in die Bausubstanz - ganze Binnen- wände des Strickbaus sind zur Vergrösserung der Räume mit der Kettensäge herausgetrennt worden - verwahrloste das Objekt zusehends. Die Baukom- mission der Gemeinde Eschen stellte anlässlich einer Begehung fest, dass in Anbetracht des deso- laten Zustands eine Instandstellung «nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand, wenn überhaupt» möglich wäre." In der Folge entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für den ersatzlosen Ab- bruch des Doppelwohnhauses und der Stallungen. Von einer Unterschutzstellung des sowohl aus denkmalpflegerischer wie auch aus ortsbildpflege- rischer Sicht interessanten Objekts wurde abgese- hen.12 11) Eschen (1997), S. 13, Nr. 26. 12) Landtag und Regierung (1997), S. 269. Abb. 6: Eschen. Doppel- haus Nr. 24/30 an der «Heragass». Abbruch des bauhistorisch interessan- ten Wohnhauses im Herbst 1997 207
	        

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