Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN liehe Haftung für Faktor Bachmann ab.703 Da sich der Feldkircher Magistrat in einem gewissen Sinn für «nicht zuständig» erklärte, wandte sich das Land Liechtenstein erneut an das Vogteiamt in Feldkirch, welches in der amtlichen Hierarchie dem Magistrat (der Stadtregierung) übergeordnet war. In einem Schreiben vom 29. Juli beklagte das Oberamt die bewusste Zerstörung des Rodwesens und richtete diesbezüglich schwere Vorwürfe an die Adresse des Feldkircher Hausmeisters: «... besonders geschäfftig zeiget sich hiebey der H. Faktor Bachmann .... er versäumet keine Gele- genheit!,] den hiesigen Unterthanen diese wider- rechtliche Bedrückung noch empfindlicher zu ina- chen, und sie auf alle mögliche Art zur Ungeduld zu reitzen, wie er dann erst kürzlich den Joh. Fehr, Mathias Marxer, Thomas Kieber und Joh. MattfJ samentlich von Mauren!,] in seinem Hause über die Vermissung ihrer Verdienste [und] Fuhrlöhne auf eine beissende Art verlachet, und das ganze Ge- richt am Eschnerberg verspottet hat».104 Die von liechtensteinischer Seite ergriffenen Mass- nahmen wie die Errichtung eines Schlagbaumes in Nendeln hatten zweifelsohne auch Auswirkungen auf den Güterverkehr mit dem benachbarten Graubünden. Im Dezember 1794 informierte das Oberamt die Nachbarn in Malans über die öster- reichische Verweigerung von Fuhrlohnzahlungen an die liechtensteinischen Fuhrleute: «So bleibet uns kein anderes Mittel übrig, als die Unterthanen aus den Früchten, welche für ermeldte Kornhänd- ler durchpassiren, bezahlt zu machen».705 Vaduz sicherte aber den Malansern zu, keine Früchte «zum Nachtheil des dortseitigen Markts» zu be- schlagnahmen.706 Im Antwortschreiben zeigte sich das Gericht Malans erstaunt über die Weigerung der österreichischen Kornhändler, «billige und ge- rechte Fuhrlöhne zu bezahlen».707 Malans hoffte darüber hinaus, dass Liechtenstein keine Mass- nahmen treffe, die dazu führten, dass den Bünd- nern das ihnen zustehende Getreide vorenthalten würde.708 Der in Nendeln errichtete Schlagbaum hatte tatsächlich zu einer Trennung der liechtensteini-schen 
von den österreichischen Fuhrleuten ge- führt. Diejenigen österreichischen Gütertransporte, die in Nendeln aufgehalten werden konnten, wur- den dort umgeladen und von Unterländer Fuhrleu- ten weiter bis Schaan spediert.709 (Von Schaan aus erfolgte der Weitertransport immer noch gemäss Rodordnung bis Balzers und - nach erneutem Um- laden - weiter nach Maienfeld.) Dieser Zustand war aber für die österreichischen Fuhrleute und Korn- händler unbefriedigend. Das Vogteiamt Feldkirch gelobte zwar (noch im Dezember 1791) die genaue Einhaltung der Rodordnung von 1781, verlangte allerdings die Aufhebung des Schlagbaumes in 692) Ebenda. 693) LLA RA 21/366: Faktor Bachmann an OA; o. D., präsentiert am 12. Februar 1795. 694) LLA RA 21/369: Information Vogteiamt Feldkirch an OA, 6. Februar 1795, sowie LLA RA 21/371: Faktor Bachmann an Hausmeister in Nendeln und in Schaan. 695) LLA RA 21/272: OA an Vogteiamt Feldkirch, 28. Februar 1795. 696) LLA RA 21/375: OA an Vogteiamt Feldkirch, 28. April 1795. 697) LLA RA 21/305: OA an Fürst, 27. März 1794. 698) Ebenda sowie LLA RA 21/399. Der Schlagbaum wurde am 7. Februar 1794 errichtet. 699) LLA RA 21/305: OA an Fürst. 700) LLA RA 21/307: Herrschaft Schellenberg an Fürst, o. D., aber sicher März oder April 1794. Interessant auch folgender Hinweis: «Ein nicht weniger harter Umstand ist für uns, dass sich so sehr viele Güter in Händen der Geistlichkeit belinden». 701) Ebenda. 702) LLA RA 21/314: HKW an Magistrat Feldkirch, 7. Juni 1794. 703) LLA RA 21/315: Antwort Magistrat Feldkirch, 16. Juni 1794. 704) LLA RA 21/325: OA an Magistrat Feldkirch. 29. Juli 1794. 705) LLA RA 21/348: OA an Gericht Malans, 27. Dezember 1794. 706) Ebenda. 707) LLA RA 21/349: Malans an OA, 28. Dezember 1794. 708) Ebenda. 709) LLA RA 21/399: Angaben des Nendler Wirts Andreas Marxer, 13. November 1794. 129
	        

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