Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN Der Wunsch zur Errichtung einer Abladestation an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze blieb aber auch in den folgenden Jahren bestehen. So forderten der Unterländer Landammann Jo- hann Frick und Richter Johann Büchel aus Ruggell im Jahre 1808 erneut die vollkommene Abtren- nung Liechtensteins von Österreich in Bezug auf das Rodwesen. Sie verlangten, dass beim Schmelz- hof in Schaanwald oder in Nendeln alle Früchte. Stückwaren sowie das Salz abgeladen werden.639 Der geplante Bau einer neuen Zuschg in Schaan- wald oder in Nendeln, womit die bisher bestehende Abladestation in Schaan zumindest in Frage ge- stellt wurde, rief die Gemeinden des Oberlands auf den Plan. In einem an das Oberamt gerichteten Schreiben verlangten die Gemeinden Schaan, Trie- sen und Vaduz die Beibehaltung des Warenabstos- ses in Schaan.640 Die Unterzeichneten stellten fest, dass ihre Fuhrleute «mit ihren schwachen Och- senzügen» nicht im Stande wären, in einem Tag Waren vom Schmelzhof, von Schaanwald oder von Nendeln aus bis nach Balzers zu bringen. Die auf- gewendete Zeit und der dabei gemachte Verdienst würden in keinem Verhältnis zueinander stehen. Die drei Oberländer Gemeinden erwähnten auch, dass sie für den Bau der Landstrasse einen weitaus grösseren Beitrag als die Unterländer geleistet hät- ten, und sie verlangten, dass man den Unterländer Fuhrleuten nicht auf Kosten des Oberlandes entge- gen kommen dürfe. Den Gemeinden des Oberlan- des wäre also mit der Beibehaltung der bisherigen Rodordnung und mit dem Abstoss in Schaan am besten gedient.641 Im Jahre 1808 hatte im bayerischen Herr- schaftsgebiet - dazu gehörte von 1806 bis 1814 auch Vorarlberg - das Rodwesen aufgehört zu exi- stieren. Der Rahmen für eine gemeinsame Rodord- nung zwischen der Region Feldkirch und Liechten- stein war damit endgültig nicht mehr gegeben. Rentmeister Ferdinand Adolf Smieth schlug daher dem Fürsten vor, die Errichtung einer neuen, nur das liechtensteinische Territorium betreffenden Rodordnung in Erwägung zu ziehen.642 Deshalb sollte mit der Errichtung einer Zuschg in Schaan- wald nicht mehr länger zugewartet werden. Smieth 
regte auch die Einrichtung einer Abladestation in Vaduz an (bei gleichzeitiger Auflösung der Schaa- ner Zuschg). Er wollte damit neue Streckenab- schnitte im (nunmehr) liechtensteinischen Rodwe- sen schaffen: Die erste Etappe umfasste die Strecke von Schaanwald bis Vaduz. Unterländer Fuhrleute sollten die Transporte auf dieser Strecke überneh- men. Von Vaduz aus würden dann Fuhrleute aus Schaan, Triesen und Vaduz diese Waren weiter bis zur Zuschg in Balzers transportieren. Davon aus- genommen waren aber Güter, die für den Weiter- transport nach Trübbach bestimmt waren. Diese sollten von Vaduz aus direkt bis an das Balzner bzw. Mälser Rheinufer gebracht werden. Dieser Vorschlag von Rentmeister Smieth hätte in der Praxis auch eine Trennung im Rodwesen zwischen Oberland und Unterland zur Folge ge- habt. Das lag nicht im Interesse der Oberländer Fuhrleute; denn gemäss einem oberamtlichen Be- richt verwendeten die Gemeinden Schaan, Triesen und Vaduz im Jahre 1808 nicht nur «schwache Ochsenzüge»643, sondern besonders auch zwei- 633) Vgl. Ausführungen auf'S. 58 oben. 634) LLA HA 21/83: OA an Fürst, 14. April 1790. 635) LLA RA 21/97: HKW an OA, 1. Mai 1790, präsentiert am 9. Mai 1790. 636) LLA RA 21/166: Oberamtliches Schreiben vom 14. April 1791. 637) LLA RA 21/183: OA an HKW. 8. Juni 1791. 638) Ebenda. 639) LLA RA 21/585: Notiz von Landvogt Menzinger, 20. August 1808. 640) LLA RA 21/586: Unterzeichnet von den Richtern Thomas Krantz, David Boss und Joseph Sprenger. 6. September 1808. 641) Ebenda. 642) LLA RA 21/587. Rentmeister Smieth an Fürst. 13. September 1808. 643) Der Begriff «Ochse» wurde in der Liechtensteiner Mundart wenig gebraucht. Bei Ochsen handelte es sich um «verschnittene Stiere». - Vgl. Frick, Mundarten. S. 182. 119
	        

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