Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

aber, diese Früchte ordnungsgemäss im Schaaner Kaufhaus abzuladen. Diese ordnungswidrigen Transporte durch Liechtenstein erfolgten jeweils nachts.621 Das Oberamt setzte sich sogleich mit den Feldkircher Amtsstellen in Verbindung, und zwar mit dem Vogteiamt (bezüglich den Gebrüdern Püm- pel) und dem Magistrat (bezüglich Makary Wohl- wend). Das erste an die Behörden in Feldkirch gerichtete Schreiben vom 29. August blieb unbe- antwortet. Gleichzeitig wurde dem Hausmeister in Balzers - ebenso erfolglos - befohlen, den Gebrü- dern Pümpel und dem Makary Wohlwend für un- erlaubte Transporte keine Frachtbriefe mehr aus- zustellen.622 Deshalb sah sich das Oberamt veran- lasst, am 5. Dezember nochmals ein Schreiben an die beiden Feldkircher Amtsstellen sowie an den Balzner Hausmeister zu richten.623 Im Namen seines Vaters Leonz Frick nahm Franz Anton Frick am 11. Dezember 1789 zu den beiden oberamtlichen Schreiben Stellung. Gemäss seiner Aussage fuhren die verdächtigten Fuhrleute im Zeitraum August bis Dezember nur ein einziges Mal nachts mit Früchten nach Maienfeld.624 Am 17. Dezember folgte dann ein Schreiben der Stadt Feldkirch mit der Versicherung, dass sie Makary Wohlwend für sein rodwidriges Verhalten gerügt hatten. Gleichzeitig bekräftigten die Feldkircher Behörden ihre Absicht, sich auch weiterhin für die Aufrechterhaltung des Rodwesens einzusetzen.625 Die obige Aussage von Franz Anton Frick Iässt zwei mögliche Schlussfolgerungen zu: Entweder bemerkten der Balzner Hausmeister und sein Sohn die österreichischen Fuhrleute bei ihren nächtli- chen Fahrten durch Balzers oft gar nicht, oder sie ahndeten diese Verstösse gegen die Rodordnung nur äusserst lasch, was dem Balzner Hausmeister aber den Verdacht der Komplizenschaft mit den österreichischen Fuhrleuten eingehandelt hätte. Als wahrscheinlich gilt, dass die Anzahl der rod- widrigen Fuhren durch Liechtenstein immer mehr zunahm; das Oberamt in Vaduz erhob in den darauf folgenden Jahren erneut Vorwürfe an die Adresse dieser und anderer Kornhändler und Fuhrleute aus Österreich. Darüber wird später noch zu berichten sein. 
Inzwischen wurden auch schon liechtensteini- sche Verstösse gegen das Rodwesen gemeldet.626 Die Nichtbeachtung der Rodordnung durch liech- tensteinische Fuhrleute war vermutlich eine direk- te Reaktion auf das Verhalten österreichischer Fuhrleute. Bereits im Januar 1790 beklagten sich Landammann Nescher, der Ruggeller Richter Franz Joseph Oehry sowie Rochus Fehr aus Eschen627 über Einheimische, die sich Verstösse gegen die Rodordnung zu Schulden kommen Hessen.628 So fuhren die Maurer Richter Mathias Marxer und Michael Kaiser (ausserhalb der Rod) mit Salz nach Balzers. Die beiden Nendler Andreas Marxer629 und Michel Straub transportierten auf dieselbe Art Früchte nach Balzers. - Das Pikante an dieser Aufzählung ist, dass der Nendler Wirt Andreas Marxer noch im Jahre 1782 zum Oberrodmeister der Herrschaft Schellenberg bestimmt worden war und dass nun sogar auch Richter und lokale Beam- te der Ordnung im Rodwesen keine Beachtung mehr schenkten. Geschahen diese Übertretungen der Rodordnung aus purem Eigennutz? Oder war ihr Handeln nicht auch vom resignativen Gedanken und Glauben geprägt, dass das Rodwesen sowieso dem Untergang geweiht war? Auswärtige Spediteure wie Peter Joseph Leone (Feldkirch) und Johann Baptist Bavier (Chur) Hes- sen ihre Waren zunehmend ausserhalb der Rod transportieren. Das Oberamt in Vaduz stellte fest, dass so die Einführung der gedruckten Rodpolicen als Massnahme zur Stabilisierung des Rodwesens nichts mehr taugen konnte. Die liechtensteinischen Behörden waren aber weiterhin bereit, für das Rodwesen zu kämpfen und sie beschlossen, in die- ser Angelegenheit beim Vogteiamt in Feldkirch vor- stellig zu werden.630 Fast gleichzeitig richtete das Oberamt ein Schreiben an den Churer Spediteur Johann Baptist Bavier, da dieser die Absicht hatte, 500 Fass Salz durch Liechtenstein führen zu lassen mit der aus- drücklichen Weisung, diese Ware nicht auf die Rod zu geben. Das Oberamt erinnerte Bavier daran, dass er an der Konferenz von 1781, an welcher die neue Rodordnung beschlossen wurde, ebenfalls anwesend war. Bavier erhielt eine oberamtliche 116
	        

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