Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1999) (97)

insbesondere dem Kornhändler Johann Baptist Kienz aus Lauterach vor, gegen die bestehende Ordnung mehrmals und bewusst Verstössen zu haben. Er fuhr, so ein oberamtliches Schreiben vom März 1789, im vergangenen Winter dreimal nacheinander ohne Erlaubnis mit Früchten durch. Kienz hätte den Pferden die Rollen609 abgenommen und er wäre jeweils in der Nacht durchgefahren. Das Oberamt berief sich auf den Weggeldeinzieher Johann Georg Matt als Zeugen.610 Das Vogteiamt Feldkirch informierte am 31. März 1789 die Behörden in Vaduz über verschiede- ne Klagen der Kornhändler Johann Baptist Kienz und Leonhard Eberle gegen das Land Liechten- stein. Kienz hatte bereits am 11. März geklagt, dass die ihm abgeladenen zwei Malter Früchte ord- nungswidrig zu einem schlechten Preis (geringerer Betrag als der Einkaufspreis in Bregenz) verkauft worden wären. Er beteuerte, dass er das Korn nur bis Nendeln führen wollte, von wo aus es dann durch Johann Batliner611 aus Aspa weiter befördert werden sollte. Kienz wäre - so betonte er - nicht einmal bis Nendeln gefahren, sofern ein liechten- steinischer Fuhrmann verfügbar gewesen wäre, der nach Feldkirch hätte kommen können, um dort zu laden und mit den Gütern wieder zurückzufah- ren. Johann Baptist Kienz kritisierte aber in erster Linie, dass von liechtensteinischen Fuhrleuten übernommene Transportarbeiten schlecht ausge- führt wurden: Die Wagen würden bei Wind und Regen stehen gelassen, während die Fuhrleute die längste Zeit im Wirtshaus sässen. Die Waren wür- den so verderben oder verloren gehen. Kienz bezif- ferte den dabei entstandenen Schaden auf 300 Gul- den. - Leonhard Eberle beschwerte sich ebenso über einen mangelhaft ausgeführten Transport: Für die Vaduzer Mühle bestimmtes Korn wurde of- fenbar nur bis Nendeln geführt; trotzdem aber würden die Fuhrleute den Lohn für die gesamte Strecke Feldkirch - Vaduz fordern. Beide Korn- händler, Kienz und Eberle, bestritten den Vorwurf der Liechtensteiner Rodfuhrleute, dass man diesen für Korntransporte schlechte, mit Heu verstopfte Säcke mitgegeben hatte. Die zwei Kornhändler gaben sogar zu Protokoll, dass neue Säcke verwen-det 
wurden. Die Schuld lag, so Kienz und Eberle, bei den Fuhrleuten selbst, welche aus Unachtsam- keit teils ganze Säcke verschüttet hätten.612 Die Kornhändler könnten bei so einer schlechten Rod- ordnung nicht mehr bestehen und sie wären des- halb gezwungen, die Strasse durch Liechtenstein vollends zu verlassen und die Waren auf der Schweizer Seite durchzuführen. Die beiden Landammänner von Schellenberg und Vaduz kommentierten diese Vorwürfe und Ereignisse wie folgt: In einem an das Oberamt ge- richteten Brief vom 19. Mai 1789 nahmen Franz Joseph Nescher613 und Lorenz Tschetter die liech- tensteinischen Fuhrleute gegenüber den öster- reichischen Klägern in Schutz. Die Fuhrleute aus Liechtenstein konnten - so Nescher und Tschetter - nicht für verspätete Warentransporte verantwort- lich gemacht werden, da oft sogar die Kornhändler die Güter nicht rechtzeitig im Kaufhaus in Feld- kirch ablieferten. Durch Schlampereien des dor- tigen Hausmeisters würde es zu zusätzlichen Ver- zögerungen kommen. Ausserdem würde er die Fuhrleute zu kurzfristig für Warentransporte auf- bieten. - Flier bezogen sich die Landammänner auf ein Ereignis im Januar 1789. Damals hatten die Fuhrleute ein Aufgebot aus Feldkirch zur Rodfuhr am späten Abend614 erhalten und sie hätten an- derntags bereits um 9 Uhr in Balzers sein sollen. Ansonsten würde ihnen kein Fuhrlohn ausbezahlt. Infolge «sehr rauher» Witterung waren diese Fuhr- leute gezwungen, in Schaan einen Vorspann mit fremden Pferden zu nehmen.615 - Die beiden Land- ammänner teilten ferner die Behauptung der Liechtensteiner Fuhrleute, dass die Rodgüter oft in schlechten, mit Heu verstopften Säcken, befördert wurden. Verantwortlich dafür war demnach der Hausmeister in Feldkirch, welcher den Fuhrleuten die Früchte in diesen schlechten Säcken zur weite- ren Beförderung übergeben hatte. Zur Abwendung von weiteren Anständen im Rodwesen ersuchte das Oberamt die Stadt Feld- kirch bereits im Januar 1789, vorgedruckte Rod- policen (Frachtbriefe) mit handschriftlich einge- tragenen Angaben über Art und Menge der beför- derten Güter austeilen zu lassen. Die Behörden in 114
	        

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