Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Ruggell, die vor den Zeugenaussagen in den Proto- kollen verzeichnet waren, als Grund für die vorge- nommene Inquisition,435 obwohl er wusste, dass entsprechende Informationen wichtige Anhalts- punkte für die Einschätzung der dabei vorgebrach- ten Beschuldigungen enthielten. Während Maria Beckin vom Triesenberg gemäss Angaben des Dr. Welz von einem verdächtigen schwachen maidlin beim Schmalzen unterstützt wurde, handelte es sich dabei laut Dr. Moser um ein schwarzes mändle.436 Bei Hans Walser, dem Knecht des Eschner Wai- bels, heisst es im Salzburger Rechtsgutachten, es seien keine ausreichenden Indizien für die Einlei- tung einer Inquisition vorhanden gewesen, etwa dass 
er durch gemainen leimuth befzjichtiget wor- den, welches doch vor allem hette sein sollen.437 Aus den Zeugenaussagen geht aber eindeutig her- vor, dass Walser in 
einem sehr üblen rueff stand.438 Dr. Moser schrieb weiters, Regina Maierin aus Ruggell hätte auch deshalb erkrankt sein können, weil 
sie vorhin nit recht gesandt gewesen war.439 Im Inquisitionsprotokoll wurde diese Möglichkeit je- doch ausgeschlossen.440 Über Sebastian Kiber hielt der Rechtsgutachter fest, er sei verdächtigt worden, weil er niemandem ins Gesicht sehe.441 Tatsächlich aber hatte ein Zeu- ge erklärt, dass Kiber keinem ehrlichen Mann ins Angesicht sehen dürfe.442 Im Fall Michael Schech- les weigerte sich nicht der Geschädigte selbst, son- dern der Schmied, einen magisch bedeutsamen Nagel herzugeben.443 Magdalena Marxerin gab eine langwierige Krankheit ihres verstorbenen Bruders als Flauptursache des Argwohns gegenüber Katha- rina Bregenzerin zu Protokoll.444 Im Rechtsgutach- ten wurde daraus eine Krankheit der Zeugin.445 Dr. Moser arbeitete gegen Ende so oberflächlich, dass er auf wenigen Seiten Katharina Vonbankin mit denselben Zeugenaussagen als zwei verschiedene Delinquenten anführte.446 Bei manchen Fehlern des Gutachtens ist es schwer zu bestimmen, ob es sich dabei um Schlam- pigkeit handelte oder ob bestimmte Tatsachen, die schlecht ins eigene Argumentationskonzept pass- ten, bewusst nicht berücksichtigt wurden. So geht 
Dr. Moser bei seiner Entlastung der Katharina Bre- genzerin einfach nicht darauf ein, dass sie selbst von ihrem Ehemann öfters Hexe genannt worden war. Er hatte ihr sogar gedroht, er 
wolle ihr helfen lassen.447 Eine belastende Aussage Ferdinand Wan- gers bezieht der Rechtsgutachter nur auf Kathari- na statt auf alle Mitglieder der Familie Bregenzer, was bezüglich der Gewichtung der Indizien einen Unterschied bildete.448 Auch bei anderen Verdächtigten liess Dr. Moser einfach bestimmte belastende Momente in den 422) Ebenda, S. 30-34. 423) Ebenda, S. 38. 424) Ebenda, S. 38. 425) Seger, llc.xenprozesse, S. 63. 426) Ebenda, S. 67. 427) Vgl. zur Datierung S. 8. 428) SRg, fol. 29b. 429) Ebenda, Toi. 37b. 430) Ebenda, fol. 83a. 431) VLA HoA 76,17. 432) SRg, fol. 148a. 433) Ebenda, fol 42b. 434) Für ihn selbst war es zum Beispiel belanglos, wenn Kinder statt einer krate kriese (Korb Kirschen) einfach kraten kreß überbrach- ten: SRg, fol. 48b. 435) SRg, fol. 75a; vgl. auch 70b f. (erste Zählung). 436) Ebenda, fol. llSa+b. 437) Ebenda, fol. 20a. 438) StAAug 2968, fol. 8b. 439) SRg, fol. 42b. 440) StAAug 2968, fol. 20b. 441) SRg, fol. 70b (zweifache Foliozählung). 442) StAAug 2968, fol. 32b. 443) SRg, fol. 83b. 444) StAAug 2968, fol. 35a. 445) SRg, fol. 72b. 446) Ebenda, fol. 264a u. 277a+b. 447) StAAug 2968, fol. 35b: SRg, fol. 72b. 448) SRg, fol. 73a; StAAug 2968, fol. 35b. 93
	        

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