Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Wie und aus welchen Gründen übrigens die Wahl des Vaduzer Gerichts bzw. des emsischen Landesherrn auf den jungen Juristen gefallen ist, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Man wird aber wohl nicht fehlgehen, wenn man einen Zu- sammenhang mit der Stellung seines Vaters als Lindauer Bürgermeister annimmt. Die Entschei- dung für einen Rechtsgutachter protestantischer Konfession dokumentiert den überkonfessionellen Charakter der gerichtlichen Hexenverfolgungen. Obwohl Dr. Thomas Welz massgebenden Ein- fluss auf die vaduzischen Hexenprozesse hatte, ist sein Wirken in der Literatur unbekannt. Im folgen- den soll deshalb nach einer Übersicht über die von ihm verfassten Rechtsgutachten zunächst seine grundsätzliche Einstellung zum Hexenwesen skiz- ziert werden. Darauf folgt eine Zusammenfassung seiner juristischen Richtlinien für die «Brügleri- schen» und die «Walserischen Prozesse». Die rechtlichen Urteile über die einzelnen Angeklagten finden sich im Abschnitt «Dokumentation». DIE GUTACHTERTÄTIGKEIT VON DR. THOMAS WELZ FÜR DAS VADUZER GERICHT Dr. Welz verfasste für das Vaduzer Gericht fünf unterschiedlich ausführliche Rechtsgutachten und die bereits zitierte Frageliste, nach der die Ange- klagten einvernommen werden sollten. Das erste Gutachten wurde unter dem Datum des 2. März 1679 abgeschlossen und behandelt alle Personen, über die in der Grafschaft Vaduz inqui- riert worden war. In der Einleitung enthält es eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Hexen- wesen. Das zweite Gutachten stammt vom 12. März 1679 und befasst sich mit den Verdächtigten aus der Herrschaft Schellenberg. Im Anhang ordnete Dr. Welz deren Namen nach der Gewichtigkeit der Indizien und riet dem Gericht, die Prozessserie mit jenen Personen zu eröffnen, die am schwersten be- lastet waren. Zu diesen gehörten Maria Walserin,389 Silvester Hopp, seine Mutter Katharina Wangnerin und Maria Kaiserin. Zur Gruppe der mittelschwer 
Verdächtigten zählten Margaretha Marxerin, Ka- tharina Hoppin, Anton Hopp, Andreas Egle, Micha- el Schechle, Hans Walser und Jakob Blaicher. Die seiner Meinung nach am wenigsten belasteten Per- sonen waren Johanna Walserin, Euphemia Hop- pin, Katharina Bregenzerin, Maria Floppin, Hans Öhre, Barbara Moratin und Maria Blaicherin. Bei Hans Jörg Marxer, Magdalena Spaltin, Sebastian und Ulrich Kiber riet Dr. Welz von einem gerichtli- chen Vorgehen ab. Das dritte Gutachten datiert vom 6. Juni 1680 und handelt abermals von den Verdächtigten in der Herrschaft Schellenberg. Zu einem grossen Teil bezog es sich auf dieselben Personen wie das zwei- te Konsilium, da diese auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Flexenprozesse im Frühsommer 1679 von einer gerichtlichen Verfolgung verschont geblieben waren. Das vierte, nicht ganz drei Seiten lange Gutach- ten vom 28. August 1680 beurteilt allein die Indi- zien gegen Barbara Güflin aus Ruggell und Anna Marxerin. Das fünfte vom 28. November 1680 be- fasst sich mit den Vorwürfen gegenüber Maria Eberle, Christian Nigg, Katharina Vonbankin, Hans 3/8) Stadtarchiv Lindau, Bensperg. Genealogia Lindaviensis, S. 635 f. 379) Zimmermann, Rekatholisierung. S. 256. 380) Stadtarchiv Lindau, Bensperg, Genealogia Lindaviensis, S. 635; über Dr. Johann Conrad Welz liegt im Stadtarchiv Lindau eine gedruckte Leichenpredigt vor, deren Anhang auch ein Gedicht seines Sohnes Thomas auf den Abgang des Vaters enthält. 381) Stadtarchiv Lindau, Bensperg, Genealogia Lindaviensis, S. 636. 382) Gehring. Hexenprozeß. S, 186. 383) Stadtarchiv Lindau, Bensperg, Genealogia Lindaviensis, S. 636. 384) Stolze, Sünfzen, S. 121. 385) Stadtarchiv Lindau, Bensperg, Genealogia Lindaviensis, S. 636. 386) Stolze, Sünfzen, S. 123. 387) Stadtarchiv Lindau. Bensperg. Genealogia Lindaviensis, S. 636. Laut Alfred Otto Stolzes Abschrift der Genealogia Lindaviensis des Jacob Heider, Bd. 4, S. 188a, wurde manchmal auch 1732 als Todes- jahr angegeben. 388) ÖStA Deneg. Ant. 96. 389) Auf S. 31 versehentlich als «Maria Marxerin» bezeichnet. 81
	        

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