Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER den anstehenden Hexenprozessen einzusetzen, da 
er zue disem geschafft weegen seines offnen mundts und ohnverschweigenhait nit zuegebrau- chen sei. Bey dem vaduzischen proceß habe er sich wider seinen gelaisten aydt uhnverandtworthli- chen verhalten und 
sei dessentweegen zue zway- mahlen der gebüer nach abgestrafft worden.34* Tatsächlich sind in Meister Hirts Abrechnung vom 26. September 1650 zwei Geldstrafen angeführt, die er wegen gewisser Scheltworte bezahlen mus- ste.342 Von seiner folgenreichen Affäre mit der Frau des Ammanns Hilti war bereits die Rede.343 Neben den gewöhnlichen Arten der Folterung durch Aufziehen an einem Seilzug oder an einer Leiter wandte man das sogenannte Spanische Fusswasser an. Ein Scharfrichter aus der Schweiz hatte diese neue Foltermethode vermutlich 1669 bei den Prozessen, die unter dem Vorsitz des Land- vogts Köberle stattfanden, in Vaduz eingeführt. In Graubünden und in der Schweiz soll sie schon davor gemainlich gebraucht worden sein.344 Laut Bericht des designierten Feldkircher Vogteiverwal- ters Dr. Gugger vom August 1682 war das Spani- sche Fusswasser aber in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg wie auch sonst im Reich nicht gebräuchlich. Der Scharfrichter, von dem man diese Art der Tortur übernommen hatte, wird in den Unterlagen nicht näher genannt; es heisst nur, dass 
er 2 stundt von Vaduz hauste.345 Otto Seger schreibt, dass er aus dem Bündnerland gekommen sei.346 In den Akten ist jedoch ausdrück- lich von einem Schweizer die Rede. (Graubünden wurde erst 1799 schweizerischer Kanton.) Auch die überlieferte Entfernungsangabe deutet auf Sar- gans. Ein Meister Jakob von Sargans ist übrigens in 
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A — 1—Jl LT 1 i c Skizze, die der Erklärung des Spanischen Fusswas- sers durch Kaplan Gerold Hartmann beigelegt ist 341) VLA HoA 47,3; vgl. auch Tschaikner, Feldkirch, S. 117 f. 342) LLA RA 146/21. 343) Vgl. S. 18. 344) Vgl. dazu Bader, Hexenprozesse, S. 116. 345) StAAug 2971, fol. 2a+b. 346) Seger, Hexenprozesse, S. 105. 69
	        

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