Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Erste Angaben über angewandte Foltermetho- den sind uns von den Prozessen des Jahres 1634 überliefert. Damals wurden der Daumenstock, die sogenannte Fuchsbank, die Braunschweigischen Stiefel und die tortura insomniae eingesetzt. Letzte- re nannte man auch Folter des «emsigen Wa- chens», weil die Angeklagten dabei so lange am Schlafen gehindert wurden, bis sie jeden Wider- stand aufgaben.338 Bei den Verfahren um die Mitte des 17. Jahrhun- derts setzte das Vaduzer Gericht den Bregenzer Scharfrichter Meister Christoph Hirt ein, obwohl der Bruder des Landesherrn, der Hohenemser Graf und Feldkircher Vogt Karl Friedrich von Ems, kurz davor, im Jahr 1649, für seine Gebiete einen eige- nen Scharfrichter angestellt hatte.339 Bei den Hexenprozessen von 1650 erhielt Mei- ster Hirt für seine Arbeit einen Tageslohn von einem Gulden und 48 Kreuzern. Für die Tage, an denen er nicht benötigt wurde, bezahlte man ihm 45 Kreuzer Wartgeld.340 Im folgenden Jahr weigerte sich der Feldkirch Vogt seinerseits, den Bregenzer Scharfrichter bei 326) VLA HoA 76,17, Delinquentenliste von 1682, S. 12. Hier wurde Baumgartner wohl versehentlich mit dem Vornamen Georg Andreas angeführt. 327) LLA AS 1/ 2, fol. 2a u. 42b. 328) VLA HoA 76,17, Delinquentenliste von 1682, S. 2 u. 11; zu seiner Person vgl. auch Bilgeri, Feldkirch, S. 288. 329) StAAug 2969, fol. 62b. 330) Tschaikner, Barockzeitalter, S. 260 u. 519; Stadtarchiv Bludenz 92/20. 331) StAAug 2972,.fol. 66b. 332) Seger, Hexenprozesse, S. 58. 333) VLA HoA 76,17. 334) StAAug 2971, fol. 19a. 335) VLA HoA 76,17. 336) Vgl. zur Thematik Scheffknecht. Scharfrichter, passim. 337) Vgl. Tschaikner, «Damit das Böse ausgerottet werde», S. 64. 338) Kaiser, Geschichte, S. 434. 339) Scheffknecht, Scharfrichter, S. 24 u. 155. 340) LLA RA 146/21. 
Eine gewöhnliche Art der Folterung bildete das Aufziehen an einem Seil. Mitunter wurde die Qual durch Gewichte verschärft, die man an die Beine des Angeklagten hängte 67
	        

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