Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

sehen Kammerrates und Kanzleiverwalters Johann Christoph Brügler gewesen sein. Romaricus Brüg- ler, der selbst ebenfalls kaiserlicher Hofpfalzgraf war, verfasste mehrere Bücher, unter anderem zwei Anleitungen «zu rechten Christlichen Regier und Staadts=Künsten». Nach seiner Flucht aus Vaduz gelangte er über Zwischenstationen nach Laibach, wo er als juristischer Ratgeber des Lan- deshauptmanns von Krain, des Grafen bzw. Für- sten Johann Seyfried von Eggenberg (1644-1713), wirkte.297 Nachdem er im Gefolge der problematischen Fle- xenprozesse des Frühjahrs 1679 auch die Gunst des Landesherrn verloren hatte, floh er heimlich von Frau und Kindern aus dem Land in 
die freyung nach Chur. Später soll 
er heimblicher weiß auf dem landt seinem Beruf nachgegangen sein.298 Das heisst wohl, dass er sich als Winkeladvokat betätig- te. Der kaiserliche Kommissar Rupert von Bod- man konnte bis 1685 nicht in Erfahrung bringen, wo sich Dr. Brügler aufhielt.299 Johann Baptist Büchel meinte, dass Dr. Brügler später zu denjenigen Leuten zählte, «denen über jenen Wahn ein Licht aufging, und die ein vernünf- tiges Urteil darüber gewannen». Dafür soll er auch noch «getadelt und bestraft» worden sein.300 Auch Otto Seger schreibt: «Er, der doch selbst genug der ungerechten Prozesse geführt hat, scheint zum Schlüsse seine Schuld und die Schuld der Herr- schaft eingesehen zu haben.»301 Diese Auffassung beruht auf einem falschen Verständnis einer Ent- schuldigung, die Andreas Reinberger aus Vaduz 1681 in Zuge eines Injurienverfahrens vorbrachte. Er erklärte seine unbedachten Äusserungen über die vergangenen Hexenverfolgungen damit, dass er vom gewesten landtvogt Brügler dahin hinderführt und betrogen worden sei.302 Das heisst nicht, dass sich Brügler als geläuterter Mensch wieder im Land aufhielt. Reinberger münzte vielmehr seine Kritik an den Hexenprozessen auf die «Brügleri- schen Verfahren», wobei ihm auch von der Obrig- keit nicht widersprochen werden konnte. 
LANDVOGT ANDREAS JOSEPH WALSER Rupert von Bodman schrieb, dass es mit Landvogt Andreas Joseph Walser eine ähnliche Beschaffen- heit habe wie mit seinem Vorgänger Dr. Brügler: Er habe nur die Familie und Schulden hinterlassen.303 Walser war 1635 in Feldkirch als Sohn des Ober- wachtmeisters Johann Jakob Walser geboren wor- den. Seine Mutter heiratete später Zacharias Pap- pus von Tratzberg. Andreas Joseph Walser stu- dierte um die Jahrhundertmitte in Dillingen und amtierte 1671, 1675 und 1677 als Stadtammann von Feldkirch.304 Er war nachweislich kein Jurist.305 Walser verstarb im November 1684 in Feldkirch.306 Neben dem Haupteingang des dortigen Rathauses erinnert heute noch sein Wappen an ihn.307 Im benachbarten Liechtenstein hat er sich ein weniger ehrenhaftes Andenken verdient. RECHTSKONSULENT LIZENTIAT JOHANN BÜCHELE Der Lizentiat beider Rechte Johann Büchele, aus Hard bei Bregenz gebürtig, war im Mai und Juni 1679 «als eine Art Oberamtmann in Ems» tätig.308 Im folgenden Jahr diente er dem Vaduzer Landvogt Walser als Rechtskonsulent bei den Hexenprozes- sen. Die Feldkircher Beamten erklärten 1681, Büchele sei damals noch ein junger Praktikant gewesen, der davor kaum jemals einen Kriminal- prozess geführt habe.309 Seit 1682 war er Besitzer der Mittelweiherburg bei Hard und stand damals als Rat und Kanzleiverwalter in gräflich styrumbi- schen Diensten zu Illereichen (zwischen Memmin- gen und Ulm).310 Im Zuge der Untersuchungen der kaiserlichen Kommission geriet auch er in Schwierigkeiten, weil er sich bei den vaduzischen 
Prozessen vornemblich gebrauchen, sich auch davon nit abwendig machen lassen habe. Er wurde deshalb 1685 vor die kai- serliche Kommission nach Vaduz zitiert, erschien jedoch nicht.311 Noch vom 26. März 1697 ist ein Brief erhalten, in dem sich Büchele gegen Anschul- digungen im Zusammenhang mit den Vaduzer Pro- 62
	        

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