Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

serliche Auftrag für den Kommissar auf eine Zeu- geneinvernahme über die gesamten Vorgänge aus- gedehnt sei.198 STREIT UM DIE RÜCKKEHR DER GEFLOHENEN UND NEUE HEXENVER- FOLGUNGEN 1681 Im bereits erwähnten Geleitbrief vom Juni 1681 hatte der Kaiser den geflohenen vaduzischen Un- tertanen das freie 
Geleit in unsern territorio undt sonderlich in unsern vier arlberg[ischen] herr- schafften undt selbiger enden sowie in gedachten unserm benanten district, auch sonsten hin undt wider aller ohrten garantiert.199 Das bedeutete, dass die Flüchtlinge im Sommer 1681 auch wieder nach Hause zurückkehren konnten. Schwierigkei- ten dabei waren voraussehbar. 
Da daraus vil unge- mach erfolgen könte, bemühten sich der Graf und seine Beamten schon bei den ersten Unternehmun- gen der Subdelegierten in Vaduz darum, dass den geflohenen Untertanen der Aufenthalt in ihrer Hei- mat nicht gestattet würde.200 Am 23. September bat der Graf selbst den Kommissar Rupert von Bod- man, dass er ihm helfe, die bei den Hexenpro- zessen entflohenen 
Untertanen wegen allerhand besorgenden undt theils schon eraigneten unge- machs, bis auf weitere kaiserliche Anordnungen aus der Graf- und Herrschaft zu weisen 
und aus- zueschaffen. Der Landesherr glaubte, es werde zwischen den Untertanen und den zurückgekehr- ten 
Flüchtlingen immerzu gefarliche händl abge- ben. Das zeige sich 
bereits verdrüeslich genug. Er wollte 
nicht umb so schlechter leüthe willen mit Klagen überhäuft werden und grosse Unruhe unter die Untertanen bringen lassen, denn er befürchtete grössere Ungelegenheiten, ja sogar Totschlag. Die Beamten stünden Tag und Nacht in Lebensgefahr. Gerne wollte der Graf das freie Geleit in den Nach- barterritorien respektieren. Rupert von Bodman weigerte sich jedoch, dem Wunsch nach Auswei- sung der ehemals Landflüchtigen nachzukom- men.201 
Bei den Befürchtungen des Grafen handelte es sich keineswegs um blosse Verunglimpfungen der zurückgekehrten Untertanen.202 Es bestand viel- mehr berechtigter Anlass zur Sorge, denn im Land herrschte auf Grund der neuen politischen Situa- tion eine angespannte Atmosphäre. Davon zeugen etwa die folgenden Ereignisse: Als Anfang September 1681 der Hofschneider Hans Huchler dem heimgekehrten Adam Hilti in einem Gasthaus zu Nendeln Wein spendiert hatte, verwahrte sich der Schuhmachermeister Otmar Boss dagegen, dass man sich so freundlich gegen- über einem ehemals Landsflüchtigen verhalte. Daraufhin erklärte Michael Eberle, ein Bruder der ebenfalls geflohenen Maria Eberlin aus Planken, er werde sich nicht hindern lassen, morgen seiner Schwester in Planken zu helfen, das Futter einzu- tun. Er kümmere sich dabei weder um den Grafen noch um den Landvogt; es gebe jetzt andere, die über diesen stehen und mehr zu sagen hätten. Gleichzeitig äusserte er die Ansicht, man werde jetzt die hexen und den teuffei aus dem landt trei- ben; in drei oder vier Wochen werde es 
anders, der teüfel und die hexen müessen ausm landt, sie wer- den niemandt nichts mehr verderben könden. Zu Thomas Beck, der den schlechten Obstwuchs in Folge des kalten Windes auf das Wirken der Hexen zurückführte, sagte Eberle, er habe früher auch gemeint, dass es Hexen gebe. Seit er jedoch sehe, gegen welche Leute man vorgehe, glaube er nicht mehr, das hexen seyen, absonderlichen weilen man mit Ihme selbst also umbgangen.2"3 Die Anhänger der Hexenverfolgungen wollten jedoch weiterhin die Hexen und den Teufel im wörtlichen Sinn aus dem Land treiben. Sie fanden sich mit der bestehenden Situation nur schwer ab. Dies zeigte gerade am Beispiel von Michaels Bru- der Hans Eberle aus Planken. Er wurde im Septem- ber 1681 vom Landammann Georg Bürkle gebun- den ins Schloss geführt, nachdem ihn Ulrich Nege- le als landsflüchtig angezeigt hatte. Laut Eberle hatte Ulrich aber gewusst, dass er für drei Tage in die Herrschaft Schellenberg sowie nach Feldkirch gegangen war und am Sonntagabend wieder heim- kommen würde. Das habe er gegenüber einem an- 34
	        

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