Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER 1681, damit er der Subdelegationskommission nicht entgehen undt mithin denen zue Vadutz an- heimbgelassnen gräflichen beambten wegen abfol- gung der acten defectum instructionis vorzue- schützen ahnlaß gegeben werde. Der Graf erklärte daraufhin, den kaiserlichen Anordnungen als Va- sall nachkommen zu wollen. Gleichzeitig meinte er, dass 
ihn die sach nichts angehe; diese hätten ande- re zu verantworten. Dann stellte er den Kemptener Abgesandten eine schriftliche Ermächtigung für seine Beamten in Vaduz aus. Die entsprechenden Anordnungen liess der Graf - gegen den Willen der Subdelegierten - durch eigene Diener nach Vaduz melden.194 Bald darauf begaben sich auch die beiden Kemptener Juristen auf den Weg zum Schloss Va- duz. Schon auf halber Strecke kam ihnen der Land- vogt Walser entgegen, dem bereits vom Grafen die volle Verhandlungsgewalt übertragen worden war. Walser liess sich durch die Subdelegierten nicht zur Umkehr nach Vaduz bewegen, sondern wollte bei seinem Herrn noch detailliertere Anordnungen ein- holen. Unter Protest mussten sich die Subdelegier- ten mit der dadurch bedingten Verzögerung ihres Unternehmens um einen Tag abfinden. Am 6. September weigerten sich die Beamten in Vaduz zunächst, die Originalakten herauszugeben. Sie wollten Abschriften derselben anfertigen las- sen. Als die Unterkommissare aus Kempten aber auf der Auslieferung der Originalakten bestanden, da sonst ein schlechter Verdacht auf die Behörde falle, gaben die gräflichen Beamten schliesslich nach. Sie erklärten jedoch, dass sie nicht dafür bür- gen könnten, dass die Unterlagen vollständig seien, denn der frühere Landvogt Dr. Romaricus Brüg- ler habe bei seiner heimlichen 
Flucht ein guten theil der acten mit sich hinweg gefürt. Allerdings sei viel davon wieder von dem Rechtskonsulenten in Lindau, vom Pfarrer von Triesen sowie aus Chur zurückgebracht worden. Am nächsten Tag, dem 7. September 1681, leg- ten die Subdelegierten die in Vaduz ausgehobenen Akten dem Feldkircher Vogteiverwalter Dr. Johann Fleinrich Mahler, dem Hubmeister Dr. Franz Gug- ger und dem Hofschreiber vor. Diese stellten fest, 
dass jene Inquisitionsprotokolle fehlten, die Dr. Gugger auf Begehren des Grafen über die von Landvogt Dr. Brügler geleiteten Prozesse geführt hatte und die für die Beurteilung der Verfahren notwendig seien. Die Feldkircher Beamten hielten es weiters für dienlich, dass die Beisitzer und Pro- tokollisten bei den Prozessen sowie bei den Folte- rungen examiniert und inquiriert würden. Darüber hinaus solle man den Bericht, den der Pfarrer von Triesen über die Hexenprozesse verfasst hatte, und das Tübinger Rechtsgutachten den Akten bei- schliessen. Auch bei den Kapuzinern in Feldkirch seien wichtige Informationen einzuholen. Dr. Mah- ler brachte am 7. September überdies eine kurze Zusammenstellung der wesentlichsten rechtlichen Mängel bei den vaduzischen Prozessen zu.Papier.195 Einen Monat später, am 7. Oktober, liess Rupert von Bodman die Unterlagen zu den Hexenprozessen von Kempten aus an die juristische Fakultät der Universität Salzburg senden.196 Diese war von ihm wohl deshalb ausgewählt worden, weil er dort stu- diert hatte.197 Die gegen die Hexenprozesse engagierten Unter- tanen hatten sich bei Rupert von Bodman kurz nach der Versendung der Akten vergeblich darum bemüht, dass er damit so lange warte, bis der kai- 187) Ebenda, fol. 2a+b, 64a+b. 188) TLA, Oberösterreichische Hofkanzlei-Kopialbücher, Ausgegan- gene Schriften 1681, Tl. 2. Nr. 110, fol. 740b-741a. 189) StAAug 2972. fol. 62a-63b; TLA, Oberösterreichische Hofkanz- lei-Kopialbücher, Ausgegangene Schriften 1681, Tl. 2, Nr. 110, fol. 740b-741a. 190) StAAug 2972, fol. 82a-83a; StAAug 2970, fol. 17a+b. 191) StAAug 2969, fol. 29a. 192) Ebenda, fol. 2a-4b u. 44a-46a. 193) ÖStA Deneg. Ant. 96. 194) StAAug 2969, fol. 23a-29b; StAAug 2972, fol. 83a-84b; Ab- schrift der kaiserlichen Befehle: Ebenda, fol. 64a+b u. 76a-77b. 195) StAAug 2969, fol. 7a+b u. 25b-29a; StAAug 2972, fol. 84b-85b. 196) StAAug 2970, fol. 2a+b u. 17a-19b; StAAug 2969, fol. 41a. 197) Seger, Hexenprozesse, S. 61. 33
	        

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