Der Kemptner Fürstabt Rupert von Bodman (1646-1728)
prozesse fordern, damit sie an die juristische Fakultät einer Universität zur Begutachtung über- sandt werden könnten.187 Die damals geplante Kommission kam aber nicht zustande. Ende Juni und Anfang Juli war wieder von einer Extensions- Kommission des Konstanzer Bischofs die Rede.188 Am 11. Juni fertigte der Kaiser in Ödenburg den fünf vaduzischen Untertanen, die sich an ihn ge- wandt hatten, einen kaiserlichen Schutzbrief aus, der ihnen im Juli übergeben wurde.189 Die vom Kai- ser im Mai verfügte eigenständige Kommission wegen der Hexenprozesse wurde im August 1681 dem Kemptner Fürstabt Rupert von Bodman über- tragen.190 Die Vorbereitungen dazu waren in Vaduz übrigens kein Geheimnis geblieben, so dass dort genug Zeit zur Verfügung stand, sich darauf vor- zubereiten.191 DAS VORGEHEN DER KOMMISSION 1681 Der neue Kommissar erkundigte sich zunächst ver- sehentlich bei der Stadt Feldkirch und daraufhin bei den Beamten des Feldkircher Vogteiamts, wie man die vaduzischen Hexenprozessakten unbe- merkt in die Hand bekommen könne. Aus Feld- kirch wurde ihm erklärt, dass deren geheime Ent- wendung aus dem Vaduzer Archiv unmöglich war. Man empfahl dem Fürstabt deshalb, deren Heraus- gabe über einen kaiserlichen Befehl zu erwirken, dem der Graf gewiss Folge leisten würde.192 Gleich Anfang September sandte Ruprecht von Bodman die Lizentiaten beider Rechte und Land- richter der fürstlichen Grafschaft Kempten Hofrat Johann Adam Ernst von Bürk und Johann Jakob Motz als Subdelegierte zum Grafen.192 Bei ihrer An- kunft am 4. September 1681 in Feldkirch war die- ser gerade im Garten beim Kegeln. Er liess ausrich- ten, dass man den Kommissionsbefehl den Amtleu- ten in Vaduz einhändigen solle, denn er wolle für vier oder fünf Tage ins Schwabenland verreisen. Nachdem sich die Subdelegierten beim gerade ta- genden Stadtrat erkundigt hatten, eröffneten sie dem Grafen um ein Uhr nachmittags persönlich das kaiserliche Kommissionsmandat vom 12. Mai 32