Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER indicia darauß gezogen. Sowohl die Klagen als auch die Indizien sandte die Behörde in der Folge an einen Rechtsgelehrten in Lindau, der juristische Gutachten darüber verfasste. Bevor die Hexenpro- zesse eingeleitet wurden, erklärte der Landvogt den Ammännern, das notwendige Vorgehen sei von unparteiischen 
Rechtsgelehrten erfragt wor- den, denen wür ammäner nichts ein oder wider reden sollen noch können. Gemeint war damit das Rechtsgutachten des Lindauer Juristen Dr. Thomas Welz, der allem Anschein nach von Dr. Daniel Rehm unterstützt worden war.147 Die Ammänner betonten später, dass sie weder Klagen eingebracht noch die Prozesse begonnen hätten. Auch die Gefangennahmen seien auf Befehl des Oberamts erfolgt. Dass sie dann während des Prozesses hart vorgegangen wären, sei eine Ver- leumdung durch die Opfer und deren Nachkom- men, denn die Ammänner hätten die Delinquenten nicht examiniert, sondern seien nur Beisitzer ge- wesen. Den 
Prozess zue verfüehren, seien abson- derliche leüth bestellt und selbigen alles ledigklich überlassen worden. Die Ammänner hätten das Ver- fahren auch gerne den Rechtsgelehrten überlassen, da sie von den rechtlichen Grundlagen der Hexen- prozesse nichts verstanden. Der kaiserliche Kom- missar Rupert von Bodman konnte nach ausführ- lichen Nachfragen vor Ort später bestätigen, dass sich die Ammänner nicht 
als instigatores oder aut- hores (Betreiber oder Urheber) der Hexenprozesse betätigt hatten.148 Landvogt Walser begann im April 1680 zwei grosse Prozessserien in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg. Die Vaduzer Ver- fahren wurden nach einer Unterbrechung teils erst im November weitergeführt und kosteten insge- samt 13 Personen das Leben. Die letzte bekannte Einvernahme einer Delinquentin bei den vaduzi- schen Prozessen erfolgte am 14. Dezember 1680, ihre «Besiebnung» (Bestätigung der Geständnisse vor sieben Zeugen149) zwei Tage darauf. Die letzte Hinrichtung dürfte wenige Tage danach vorgenom- men worden sein.150 Die Prozesse führte Landvogt Walser mit Unterstützung von Lizentiat Johann Büchele.151 Beisitzer bei den Verfahren gegen die 
Delinquenten aus der Grafschaft Vaduz waren die Landammänner Georg Wolf und Georg Bürkle sowie Kaspar Schreiber. Franz Anton Braun fun- gierte als Aktuar.152 An den Prozessen gegen der Hexerei Verdächtig- te aus der Herrschaft Schellenberg, die zwischen April und August 1680 geführt wurden und mit 12 Hinrichtungen endeten, waren ausser Walser, Büchele und Braun die Landammänner Hans Öhre und Jakob Schreiber als Beisitzer beteiligt.153 NEUER WIDERSTAND GEGEN DIE HEXEN- PROZESSE IM DEZEMBER 1680 Wie bereits erwähnt, regte sich von Seiten der Stände kein merklicher Widerstand mehr gegen die «Walserischen Prozesse» des Jahres 1680. Nun waren die Verfolgten gezwungen, sich selbst zu wehren. Den ersten bislang bekannten Schritt dazu unternahm Maria Eberlin von Planken, nachdem ihr die Flucht aus dem Schloss Vaduz gelungen war. Sie war dort durch ein Ofenloch gekrochen und nach manchen Mühen auf das Dach gelangt, 141) Ebenda, fol. 67a u. 69a. 142) StAAug 2969, fol, 36a+b; StAAug 2971, fol. 2b+3a. 143) StAAug 2971, fol. 36a. 144) LLA AS 1/2, fol. 71b. 145) StAAug 2969, fol. 49b. 146) StAAug 2971, fol. 22b. 147) Vgl. S. 62-64. 148) ÖStA Deneg. Ant. 96. 149) Vgl. dazu Gehring, Hexenprozesse. S. 27 f. 150) ÖStA Deneg. Ant. 96 (Tübinger Rechtsgutachten). 151) Im Jahr 1682 spricht vermutlich der Triesner Pfarrer in seinen Aufzeichungen von den Verfahren des Jahres 1680 als Büecheüns processe: StAAug 2971, fol. 18a. 152) VLA HoA, Delinquentenliste von 1682 und Sitzungsgelderliste. Über Franz Anton Braun erklärten die Beamten des Feldkircher Vogteiamts 1681, er habe vor seinem Einsatz in Vaduz noch nicht einmal ein gewöhnliches Protokoll verfasst: StAAug 2972, fol. 67b. 153) VLA HoA, Delinquentenliste von 1682 und Sitzungsgelderliste. 25
	        

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