Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER HEXENVERFOLGUNGEN IN DEN SECHZIGER JAHREN DES 17. JAHRHUNDERTS Von Peter Kaiser erfährt man, dass das Übel des Hexenwesens nach den Verfolgungen um die Jahr- hundertmitte wieder seit 1666 «wüthete».100 Quel- lenmässig sind bislang für 1666 ein Injurienverfah- ren und ab 1667 auch gerichtliche Zeugeneinver- nahmen (Inquisitionen) über einige verdächtigte Personen belegt. Wenn die Zeitangaben im Ansuchen der ledigen Maria Beckin, einer Tochter Martin Becks aus Triesenberg, aus dem Jahr 1682 richtig sind, fand sogar schon im Winter 1663 oder 1664 ein Hexen- treiben statt. Zu dieser Zeit sollte die damals 27- oder 28-jährige 
Beckin auf bloße ahnklag der Ursula Beckin, der Witwe Erhard Becks, als Flexe gefangen genommen werden, weil sie Ursulas Sohn Hans ein Kalb verdorben habe. Als der Waibel samt den Geschworenen Maria Beckin aus der Alpe holen wollte, sei sie aus Angst vor der grausamen Folter aus dem Land geflohen und habe sich - wie übrigens vül hundert anderen disländigen ledigen leüthen - 18 Jahre lang in der 
Nachbarschaft mit ihrer schwehren arbaith unnd dienen erhallten. Ihr Vermögen in der Herrschaft Vaduz in der Höhe von 238 Gulden war daraufhin eingezogen worden. 1682 suchte sie um Rückgängigmachung der Kon- fiskation an, unter anderem mit dem Hinweis, dass sich Hans Beck der 
Beschuldigung gäntzlich ent- schlagen habe.101 Zwischen Jänner und März 1666 verhandelte das Stadtgericht in Feldkirch an vier Terminen ei- nen Streit zwischen Theiß Wanger, der seine Ehre dem leben gleich achtete, und Jakob Buocher. Wanger beklagte sich, dass Buocher in 
Ruggell dem vernemben nach ... geredt habe, er unternembe sich des gloggenhenckhens,]m und anderer vihler Sachen, die er nit gelernet habe. Es habe sich einß- mahl einer auch dergleichen sovilerley ohne mei- ster gelerneter künsten unterfangen, mann habe aber denselben umb den khopf khürzer gemacht. Damit meinte er einen hingerichteten Esch- nerberger. Wanger werde es wohl auch noch so er- gehen, darauf deutent, alß wann er ein hexenmei-ster 
were. Der Beklagte, dem überdies vorgeworfen wurde, er 
hätte dergleichen worth auch zue Blu- dentz geredet, berief sich auf Aussagen des Am- manns Jos Thöni aus Eschen,103 der von Wanger und von dem erwähnten Eschnerberger, der auch sovihl khünsten gewüst, nicht viel hielt. Ausser dem Ammann wurden noch andere Zeugen vor das Gericht geladen, das schliesslich die Ehre des Ver- leumdeten wiederherstellte und den Beklagten zum Kostenersatz verurteilte.104 Im Frühjahr 1667 fanden Inquisitionen über et- liche Personen statt, die der Hexerei verdächtigt wurden. Darunter befanden sich die verheiratete Maria Schleglin vom Rotaboda am Triesenberg sowie ihre Kinder Hans und Greta Gassner. Späte- stens 1669 wurde einigen anderen Personen, die der Hexerei bezichtigt waren, der Prozess gemacht. Darüber liegen keine Dokumente mehr vor. Es ist 85) Kaiser, Geschichte, S. 436 f. 86) Welti, Freilandrichter, S. 149. 87) VLA HoA47,3. 88) Tschaikner, Feldkirch. S. 114. 89) Wiedemann, Hexenprozesse, passim. 90) LLA RA 146/21. 91) LLA AS 1/1, fol. 21b-22b. 92) Er war der Vater Daniel Walsers. 93) StAAug 2971, fol. 4a, 94) LLA AS 1/1, fol. 25b. 95) LLA AS 1/1, fol. 152a. 96) Kaiser, Geschichte, S. 432. 97) Ebenda, S. 433. 98) Frick. Mariss, S. 99. 99) Kaiser, Geschichte, S. 433. Vgl. Christoph Dintl auf S. 150. 100) Kaiser, Geschichte, S. 437. 101) StAAug 2971, fol. 24a+b; StAAug 2969, fol. 37b. 102) Über die Tätigkeit eines Glockenhängers vgl. Somweber. Georg Hauser, S. 40-42. 103) Vgl. Ospelt, Landammänner-Verzeichnis, S 49. 104) Stadtarchiv Feldkirch. Ratsbuch 1666-1669, fol. 6b+7a. 12a+b, 14b+15au. 22b+23a. 19
	        

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