Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Begegnung einer Frau mit dem Teufel 
Den Gerichtstag hatten zwar die Vertreter der oberen Landschaft gefordert, dennoch wurde dort auch eine Anzeige aus dem Kirchspiel Eschen vor- gebracht. Man beschuldigte eine alte Frau aus Nen- deln, «einen <großen Pfön> angerichtet zu haben, der merklichen Schaden gethan». Laut den Akten, die Peter Kaiser noch vorlagen, wurden gegen die Beschuldigten des Jahres 1598 Prozesse geführt, die mit der Verbrennung «mehre- rer» Delinquenten endeten.52 HEXENVERFOLGUNGEN IN DEN DREISSIGER JAHREN DES 17. JAHRHUNDERTS Peter Kaiser standen noch Unterlagen von Hexen- prozessen um 1634 zur Verfügung, aus denen her- vorgeht, dass schon vier Jahre früher einige Ge- richtsverfahren stattgefunden hatten. Am 26. Jänner 1634 wurde ein Mann namens Thomas vom Triesenberg gefangengenommen; am 12. und 13. März desselben Jahres folgten zwei Frauen mit Namen Maria und Elsa. Von letzterer ist bekannt, dass sie ebenfalls aus Triesenberg stammte. Die drei Verdächtigten wurden im Zuge der Prozesse unter Anwendung der sogenannten «peinlichen Frage» (Folter) einvernommen. Da sie nichts Belastendes gestehen wollten, rasierte man ihnen alle Haare vom Leib und kleidete sie in ein neues Hemd, damit sie keine Abwehrzaubermittel verbergen konnten. Zur Austreibung der Teufel und um ihre vermeintlich magisch bewirkte Wider- standskraft zu brechen, gab man den angeklagten Personen Weihwasser zu trinken, hängte ihnen ein Agnus dei53 um, wusch sie mit «sonderbarlich hie- zu geweihtem Wasser» und beräucherte sie mit gesegneten Substanzen. Bereits zuvor hatte das Gericht durch Kapuziner alle Räume des Vaduzer Schlosses benedizieren lassen. Aber selbst nach Anwendung dieser geistlichen Mittel waren die Ge- fangenen zu keinen Bekenntnissen des Teufelsbun- des zu bringen. Thomas N. gestand überhaupt nichts. Maria N. bekannte nur, sie habe zweimal die Ehe gebrochen. Elsa N. hingegen geriet mit ihrer Aussage bereits in 14
	        

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