Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Vor ihrer Verhaftung war die Gassnerin zweimal von Delinquenten denunziert worden. Als man sie schliesslich gefänglich eingezogen hatte, habe 
sie noch ein heyl. meß von herrn pfarrer begehrt. Diesem Wunsch sei ihr Mann nachgekommen und habe deshalb die 
Messe bey dem pfarrer angefrümbt. Bei der ersten Einvernahme vor Gericht bekannte sie sich der Hexerei nicht schuldig, sondern 
erklärte, sie seye fromb erzogen und alzeit zum betten angehalten worden. Der Herr Kämmerer und Pfarrer Valentin von 
Kriss werde für sie meß lesen, damit die warheit hera.uß komme. Da sie freiwillig nichts gestand, wurde sie am folgen- den Tag, am 27. November 
1680, an die folter geschlagen und aufgezogen. Als sie dort drei Vaterunser lang hängte, habe sie 
getan, alß wan sie nichts empfinde. Deshalb nahm man sie herab und setzte sie für drei Stunden ins Spanische Fusswasser. Daraufhin wurde sie noch zwei- mal aufgezogen. Danach brachte man sie wieder ins Gefängnis zurück, ohne dass man ein Geständnis erlangt hatte. Als man sie am 29. November neuerlich einvernahm und gebunden zur Folter brachte, erklärte sie sogleich, dass sie durch das Buhlen zu einer Hexe geworden sei. Da sie nicht mehr gestehen wollte, wurde sie 
daraufhin zum schreckhen wider an die folter geführt. Dort gab sie an, sie sei vor zwölf Jahren hinter den Teufel geraten. Er sei unnatürlich kalt gewesen und sie habe ihn nach dem Bei- schlaf in schändtlicher grüner gestalt gesehen. Sie hätte Gott und alle Heiligen verleugnen, ihm ihre künftigen Kin- der und sich selbst mit Leib und 
Seele schrifftlich ver- schreiben müessen. Ausserdem habe sie nicht mehr beten dürfen. ,4m Nachmittag bestätigte die Gassnerin diese Aussa- gen und fügte noch hinzu, dass sie eine Salbe besass, deren leeren Behälter die Schergen bei ihr auf dem Ofen liegen gesehen hatten. Damit habe sie eine Katze einrei- ben müssen, um auf die Tänze zu fliegen. Diese sollen auf Tuas und auf dem Heuberg stattgefunden haben, und zwar am Mittwoch und am 
Freitag, sonderlich im sommer und in der heyl. zeit. Danach gab sie viele, zumeist noch lebende Komplizen an. Der Teufel habe ihnen befohlen, Leuten und Vieh zu schaden. Deshalb hätte sie mit Bei- hilfe zweier Männer 
ein rindlin von Florian Lamparts Ehefrau 
so verderbt, dass es innerhalb von zwei Tagen verendete. Weiters sei sie auf einem roten Kalb von Jerg Sprengers volckh im Frühling zu einem Tanz geritten. Vor allem aber habe sie Hans Kindles Kind aufgenommen und auf Befehl des Teufels zweimal in seinem Namen ange- haucht, womit sye dem kündt die ruhe genommen; und habe sie mehr schaden thun sollen, da sie eß aber nit al- lezeit gethan, seye der teüfel zornig auff sye worden und habe sie offt geschlagen. 
Diese Aussagen bestätigte sie am 4. Dezember 1680. Dabei negierte sie 
trotz umbständtlich fragen, dass sie jemand die Hexerei gelehrt und dass sie dem Teufel ihre Kinder geschenkt habe. Von ihr sei auch nie etwas Zaube- risches eingegraben oder das Wasser vergiftet worden; sie habe weder die Hostie unrecht gebraucht, noch einen solchen Missbrauch auf den Tänzen je gesehen. Schliess- lich erklärte 
sie, daß ihr von herzen laid seye, gott also beleidiget zuehaben. Bei einer weiteren Einvernahme am 14. Dezember aber widerrief sie alle ihre Aussagen, besonders die An- gaben über ihre vermeintlichen Komplizen. Sie erklärte, das sie auß furcht der folter also ausgesaget und daß sie eß von andern leüthen habe sagen hören, sie hab auch gehört, daß man alle umbständt auff dem plaz verlesen habe. Nachdem man ihr gut zugesprochen 
hatte, hat sie die obrigkeith mit einem fueßfahl [Kniefall] umb verzeichung gebetten und gesagt, sye habe eß deswegen gethan, sye habe vermaint, man werde sie etwan wider nach hauß lassen zue ihren kündern, daß leben seye auch edel und der todt erschröckhlich. Daraufhin bekannte sie sich wie- der zu ihren früheren Aussagen; es stimme alles, was sie gestanden habe. Sie bat nun das Gericht noch, man solle für sie 
beten, sie wolle eß auch in jener weit vor daß ganze gericht thuen. Bei der «Besiebnung» am 16. Dezember bestätigte die Gassnerin ihr Geständnis zum letzten Mal. Daraufhin wurde sie vom Gericht zusammen mit vier oder fünf an- deren Delinquenten zum Tod durch das Feuer verurteilt. Das weitere Schicksal der Gassnerin nach dem Einspruch des Pfarrers von Kriss wurde bereits im ersten Abschnitt dargestellt. Laut einer späteren Injurienklage erzählte man sich von ihr, dass man ihr «auf einem Messerspitz etwas ein- gegeben, als dann sie schwatzen habe können und sagen, was man sie gefragt habe».681 681) Büchel. Protokolle. S. 118. 183
	        

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