Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

MARTIN NIGG, RÄDERMACHER IN TRIESEN, BRUDER DES GEFLOHENEN SIMON NIGG, WOHL EIN SOHN GEORG NIGGS (SRg, fol. 121b-126b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 8 u. 11; StAAug 2969, fol. 47a; StAAug 2971, fol. 19b; Welz 1, S. 30) Martin Nigg, dessen Vater 
öffentlich pro malefico gehalten wurde, 
war in vorigen processen (vor 1679) viermal - laut Dr. Welz sogar fünfmal - denunziert worden. Der Bruder seines Vaters, sein eigener Bruder sowie das ganze Geschlecht, 
die ganze raza, standen in mala fama, im schlimmen credit. (Vgl. auch die Verwandtschaftsangaben bei Martins Bruder Simon Nigg.) Bei der Inquisition am 20. Juni 1676 gab der erste Zeuge, Corneüus Marogg, zu Protokoll, dass sich Nigg zur Zeit der Malefizprozesse von 1651 fast täglich in sein Haus auß vorwandt der kälten begeben habe, nach vollendtem proceß aber seye er nit mehr khomben. Dafür habe nach seinem Besuch eine 
Kuh an der milch abgenommen. Ob- wohl Nigg das Tier nie angerührt hatte, wurde er von Ma- rogg - wie auch für den Rückgang der Milchproduktion bei anderen Kühen - wegen seines schlechten Rufes ver- antwortlich gemacht. Maria Rigin hegte gegen Nigg den - aus der Sicht des Salzburger Rechtsgutachters 
- schon vor 20 jähren unbe- gründten verdacht, dass er an ihren Schmerzen schuld gewesen sei, die sie erlitten 
habe, weillen sye ihme ihr gehabtes schapele nicht, sondern einen andern gegeben, obwohl der 
Nigg solches gern gehabt hette. Sie glaubte also, dass sich Nigg für die Zurücksetzung bei der Braut- werbung gerächt hatte. Die Krankheit, die daraus resul- tiert sei, habe sie durch geistliche Mittel 
wieder vertriben. Magdalena Lampartin erklärte ferner, Niggs eigene Schwiegermutter Anna Schurtin habe 
ihn deß feures wür- dig geschäzt. Dr. Welz erklärte 1679 eine Gefangennahme und Folte- rung für möglich. Am 20. März 1680 wurde Jakob Bargezi über Nigg ver- hört, den er nun für seine Krankheit verantwortlich machte, da er sich durch den Besuch 
Niggs in der aderläß entsezt und nach solcher übel auf befundten habe. Ein weiterer Zeuge gegen Nigg war damals Christian Beck. Am 6. April 1680 wurde Martin Nigg gefangengenommen und am folgenden Tag, da er freiwillig nichts gestehen wollte, an der Folter befragt, wobei er zwei Miserere lang von der erd enthebt war 
und doch keine schmerzen emp- funden hatte. Dennoch brachte man ihn zum Geständnis der Hexerei. Daraufhin wurde er - wie sich die Gerichts- leute gerühmt haben sollen - kostenlos, 
also umb gottes willen verbrent, weil nichts vorhandt, daß sie nemmen 
könten. Die vorliegenden Unterlagen bestätigen, dass von ihm nichts zu konfiszieren war. MARIA BECKIN VOM TRIESENBERG, TOCHTER HANS ULRICH BECKS UND EHEFRAU THOMAS OSPELTS (SRg, fol. 117b-121b; StAAug 2969, fol. 47a; StAAug 2971, fol. 22a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 7 u. 11; Welz 1, S. 56 f.) Bei der Inquisition am 11. Jänner 1679 sagte zunächst Anna 
Eberlin am Gartschin670 aus, die mit der Beckin ver- feindet war. Die zweite Zeugin war Lena Ospeltin vom Triesenberg, die der Beckin vorwarf, sie habe ihr eine Kuh an der milch verdörbt, dan ein kalb und fehrle [Fer- kel] verzaubert, so dass beide eingegangen waren. Laut Salzburger Rechtsgutachten erklärte die Ospeltin weiters, Maria Beckin gewinne deshalb so viel Schmalz, weil sie ein schwarzes mändle hinder dem herd habe, das ihr da- bei helfe. Dr. Welz hingegen erwähnt 
einen selzame[n] und höchst suspectetn] bericht von dem schwachen maid- lin, daß ihr schmalzen helffe. Möglicherweise liess also der Salzburger Rechtsgutachter Dr. Moser auch in diesem Fall einen Verdacht unsinniger erscheinen, als er war. Dafür spricht, dass vom Vaduzer Gericht auf diese ausser- gewöhnliche Erscheinung überhaupt nicht Bezug genom- men wurde. Die nächste Zeugin, Anna Negelin 
aus Lavadina, erklärte, diejenigen Kühe, welche die Beckin auf Bitte ihres Man- nes Hans Hilbi gemolken habe, seien verendet. Im März 1679 befürwortete Dr. Welz die Verhaftung und Folterung der Beckin. Sie wurde am 5. April 1680 gefangengenommen und examiniert. Am folgenden Tag hängte man sie ein Misere- re lang an die Folter, wobei sie das Hexenwerk gestand. Als Fluggerät wollte sie dabei keinen Stecken, sondern einen Stuhl benützt haben. Alle 16 Personen, die sie als Komplizen angegeben hatte, liess 
sie durch den beichtvat- ter widerumben revocir[en]. Die Beckin bekannte darüber hinaus, sie habe sich mit dem Bruder 
ihres schwähers (Schwiegervaters), Thomas 
Ospelt, fleischlich versündiget und also incestum begangen. Nach ihrer Hinrichtung hatten die Erben als Konfiska- tionsgeld 60 Gulden zu entrichten. 176
	        

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