Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER greuliche thaten. verübte grausamkeiten gegen sein ehe- weib, betrohungen, sie zu tödten und darauf/ erfolgten erbärmlicher zauberischer effect und andere s. h. an schwein, rindern und pferden begangene veneficia. Gegenüber dem zweiten Zeugen, Christian Conrad, habe Eberle beim Weintrinken erklärt, dass er als Ge- schworener ihn fangen und sein recht anthuen müesse, man verbrenne ihn lieber heut alß morgen. Dabei habe er bitterlich gewaint. Eberle wurde im Frühjahr 1679 gefangen, gefoltert und zu einem Geständnis der Hexerei gezwungen. Eine der Fragen an ihn hatte 
gelautet: Wie undt wo sich der burg- vogt berüembl, daß er seine gdge. herrschafft in der ehe entzweyt und in Uneinigkeit gebracht habe, daß kaines daß ander leyden möge. Eberle bekannte, seine Kinder mit Ausnahme von zweien dem Teufel versprochen und seiner Ehefrau ein Teufelspulver in die Milch getan zu ha- ben, von der sie beide genossen hätten. Ihm habe es nicht geschadet; und seine Ehefrau sei davor 
schon ganz eng- brüstig gewesen. Die denunzierten Komplizen widerrief Eberle vor seiner Hinrichtung. Laut Konfiskationsliste vom 1. April 1680 hatten seine Erben der Herrschaft 140 Gulden zu erstatten. MICHAEL DINTL AUS SCHAAN, EHEMANN DER KATHARINA WAGNERIN (SRg, fol. 177b-180a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 13 u. 20; StAAug 2969, fol. 49a; StAAug 2971, fol. 36a+b; Welz 1, S. 27 f.) Michael Dintl, der in einem sehr schlechten Ruf stand, hatte mit Katharina Wagnerin, deren Schwester Chris- tina hingerichtet worden war, sechs kleine Kinder. Laut Vaduzer Inquisitionsprotokoll war er von sieben Delin- quenten denunziert worden. Seinen Vater, dessen Bruder und andere nahe Verwandte hatte man als Hexen oder Hexer hingerichtet. Am 10. September 1675 wurde über Michael Dintl inqui- riert. Adam Hilti erklärte, dessen Ehefrau habe ihren ei- genen Ehemann einen Hexenmeister genannt. Obwohl von ihm nur die - nicht beeidigte - Aussage sei- ner Ehefrau, die siebenfache Denunziation und die Ver- wandtschaft mit verbrannten Personen vorlagen, sprach sich Dr. Welz für Dintls Gefangennahme und Folterung aus. Beim daraufhin eingeleiteten Prozess im Frühjahr 1679 widersprach Dintl dem Hexereivorwurf. Er gestand allerdings, vor 20 Jahren 
das peccatum bestialitalis (Sün- de der Sodomie) etliche Male begangen zu haben. Damals habe er sich auch mit einer 
Magd fleischlich versündiget. 
Unter der Folter musste er jedoch bald erklären, er hätte kurze Zeit danach gemerkt, dass die Magd der böse Geist gewesen sei und dass er der Hexerei verhaftet war. Auf die Frage nach Komplizen gab er über 90 Personen an, die er später alle durch den Beichtvater widerrufen liess. Die Hexenversammlungen und -tänze hielt 
er nur vor ein blenlerey. Michael Dintl wurde nach der Verurteilung als Hexen- meister geköpft und verbrannt. Für das Verfahren gegen ihn verlangte die Obrigkeit 40 Gulden. In der Konfiska- tionsliste vom 1. April 1680 ist eine Summe von 30 Gul- den eingetragen. Die unvermögenden Erben Dintls zahl- ten jedoch nur 13 Gulden. Der Rest 
- bis auf 5 fl die sie mit zehn Viertel Most abstatteten - wurde ihnen auf Grund ihrer 
Armut auß gnaden nachgesehen. Katharina Wagnerin, die Ehefrau Michael Dintls, erklärte später, sie habe einmal bei Ammann Bürkle wegen ihres hingerichteten 
Mannes geiameret unnd geklagt. Da sagte er ihr in das 
Gesicht, sye solle ihme nit vül machen oder er wolle ihren den kopff selber abhawen. Dabei habe er den Säbel herausgezogen 
und 1000 sacrament geschwoh- ren. Waraus erscheint, das die saubere ambtleuth zumahl cläger, richter unnd henkher sein wollen. ANDREAS CONRAD, IN DER OBEREN GASSE ZU SCHAAN WOHNHAFT, SOHN DES GERICHTSMANNES ANDREAS CONRAD DES ÄLTEREN (SRg, fol. 252b-256a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 19; StAAug 2969, fol. 49a; StAAug 2971, fol. 44a.) Bei einer Injurie am 23. Februar 1679 erklärte Stoffel Fromolt, Conrad habe einmal im Rausch seltsam gestiku- liert und Reden 
geführt, wie es ihme und seinen kindern ergehen werde. Nach dem zweiten Zeugen, Christoph An- ger gab Ammann Georg Bürkle zu Protokoll, er habe ein- mal mit 
Conrad ainen trunk gethan. Beim Heimgehen habe dieser daraufhin nicht beim Hochgericht oder Gal- gen vorbeigehen wollen, sondern einen anderen Weg genommen, underwegs aber von teuffei, als wan er ge- genwärtig wäre, wie auch von hexentänzen angefangen zu reden. Dabei erklärte er, dass ihn der Teufel umbrin- gen werde, weil er das letzte Mal nicht bei den Hexenver- sammlungen gewesen sei. Conrad tobte und benahm sich, als wolle er ins Wasser springen. Dabei behauptete 
er, er seye ein hexenmaister. Schliesslich brachte ihn Bürkle in ein Wirtshaus und legte ihn in ein Bett, wo Conrad eigen- artige Gesten 
machte, daß ihme die schweißtropffen auf dem gesteht gelegen. Nachdem er sich erholt hatte, fragte ihn 
Bürkle, warumb er also närrisch gethan habe. Er bekam zur 
Antwort, es seye ihme auch darnach gewesen. 173
	        

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