Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

ADAM SCHIERSER AUS SCHAAN (SRg, fol. 206a+b; StAAug 2971, fol. 3a; StAAug 2969. fol. 37b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 16; Welz 1, S. 37) Kaspar Tschetter hatte Adam Schierser und dessen Bru- der Stefan bei einem 
Streit das hexenwerch vorgeworffen. Darauf antwortete Adam nur, dass 
Tschetter nü besser seye alß sye. Das bildete in den Augen mancher Leute eine indirekte Selbstbezichtigung. Sonst stand Adam Schierser mit Ausnahme eines leichten Verdachts, der von seinem vatter auff ihne fiel, in gutem Ruf. Dennoch wurde am 27. Juli 1676 wegen des genannten Vorfalls über Adam Schierser inquiriert. Die einzige Zeu- gin war Lena Kaufmannin. Sie erklärte, Schierser habe sich einmal während der Prozesse aus Furcht, er könnte gefangen 
werden und seines vatters entgelten müessen, aus dem 
Fenster hinausbegeben und fliehen wollen. Für Dr. Welz lag deshalb noch kein Grund für eine Verhaf- tung vor. Möglicherweise fand sich bald darauf neues Bela- stungsmaterial, denn gegen Schierser dürfte noch 1679 ein Prozess eingeleitet worden sein. Das geht auch daraus hervor, dass der Delinquent in den späteren Lindauer Gutachten nicht mehr aufscheint. Laut Darlegungen von Adam Schiersers Sohn(!) Ste- fan, der sich über das Schicksal seines Vaters 1682 vor der kaiserlichen Kommission beklagte, war seinem Vater nach der 
Gefangennahme alle tortur angelhan worden, ohne dass man ihn zu einem Geständnis brachte. Danach liess man ihn bis vor das Schloss hinausgehen, nahm ihn jedoch gleich wieder gefangen und trug ihn 
auf einer lei- ther in die verhörrstuben. Dort wurde 
er dergestalten tor- tiert, das er morgens todt gefunden worden, worauf sie den cörper in einen sakh gestäkht, an ein ungewohlihes orth geführt und begraben. Die Erben hätten das dazu verwendete Ross bezahlen, eine Kuh und noch 300 Gul- den Konfiskationsgelder abliefern müssen. CHRISTIAN HILTI DER ÄLTERE, AUS SCHAAN, SOHN DES HANS, BRUDER DES ADAM UND DES SEBASTIAN HILTI (SRg, fol. 210a-213a; StAAug 2969, fol. 49b; StAAug 2971, fol. 15b+16a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 16 u. 20; Welz 1, S. 40 f.) Christian Hilti selbst wurde nie denunziert. Seine Mutter und deren Bruder hatte man jedoch verbrannt, und die gesamte mütterliche Verwandtschaft stand im schlechte- sten Ruf. Dr. Welz sprach auch 
von der ganz beschreyten hillischen raza. 
Bei der Inquisition am 10. Juli 1677 gab Christoph Qua- derer zu Protokoll, Hilti habe erklärt, wenn er jung wäre, wolte er in disem landt nit bleiben. Laut Andreas Conrad hatte Hilti zu seinem Sohn gesagt, dass er mit ihm nicht zufrieden 
sei, daß er noch werckhe und sich nit aus dem landt begebe. Hans Conrad erklärte, Hilti habe 
sich über die geführte Processen erzürnet, sonderlich aber, daß man sein muet- ter verbrent. Er fügte 
hinzu, wan sye ein hex gewesen, so seye er auch ein hexenmaister, dan er alzeit der muetter liebstes kind gewesen. Den vierten Zeugen, Ammann Georg Bürkle, hatte Hil- ti 
zweimal ungestümme gefragt, wie seine muetter zur he- xerey kommen und ob er auch ein Hexenmeister sei. Wenn sich nicht andere Leute beschwichtigend einge- mischt hätten, wäre es zwischen Bürkle und Hilti zu einer Schlägerei gekommen. Für Dr. Welz bildeten die Fragen an Ammann Bürkle ei- nen Ausdruck der Angst, dass sein geheimes Treiben ge- richtsbekannt geworden sei. Der Vergleich mit der Mutter sei als ein Geständnis zu werten, Hilti müsse ihr deshalb auch als liebstes Kind auf den Scheiterhaufen folgen. Aus dem Lindauer Rechtsgutachten geht weiters hervor, dass Hilti seine büchse zum bett gestellt hatte, um sich gegen die Schergen des Gerichts zu wehren. Ausserdem hatte er sich beschwert, dass er nach der Konfiskation das Gut seiner Mutter zurückkaufen musste. Dr. Welz empfahl nicht nur die sofortige Verhaftung des alten Christian Hilti, man sollte auch seinen Sohn, den der Vater aufgefordert habe zu fliehen, genauer beobachten und eventuell inhaftieren. Am 16. März 1679 wurde Hilti gefangengenommen. Nachdem man ihn unter der Folter zum Geständnis der Hexerei gezwungen hatte, wurde er hingerichtet. In der Konfiskationsliste vom 1. April 1680 sind Chri- stian Hiltis Erben mit einer Summe von 550 Gulden ein- getragen, von der jedoch nur 150 ausbezahlt wurden. CHRISTIAN EBERLE AUS SCHAAN (SRg, fol. 218b-222b; StAAug 2969, fol. 49a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 16 u. 20; Welz 1, S. 44) Über Christian Eberle wurde am 14. Juli 1677 inquiriert. Dabei belastete ihn zunächst 
sein schwecher (Schwieger- vater) Franz Gantner aus Schaan, der mit seinem Schwie- gersohn in Unfrieden lebte, weil dieser seine 
Ehefrau übel mit strolchen tractirt, auch sonsten übel gehalten habe. Während der Salzburger Rechtsgutachter diese Vorwürfe wegen Befangenheit als irrelevant einstufte, stützte sich Dr. Welz bei seiner Befürwortung 
der scharffen verhaff- tung besonders auf Gassners Ausführungen über die 172
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.