Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Bei einer Inquisition am 27. Juni 1676 beschuldigte Leon- hard Beck die Reinbergerin, einer Kuh mit schönem Euter nachgesehen zu haben, worauf das Tier gleich «abgenom- men» habe. Margaretha Gassnerin erklärte, die Reinbergerin sei einmal zu ihr gekommen, als sie gerade geschmalzt habe. Nachdem sie in den Kübel der Gassnerin hineingesehen habe, hätte diese nicht mehr schmalzen können. Bei ihren weiteren Angaben bezog sie sich auf ihren Vater, Christian Gassner. Dieser wiederum bestätigte deren Aus- sagen, wobei laut Salzburger Rechtsgutachten manche Ungereimtheiten festzustellen waren. So erklärte die Tochter, die Kuh, welche die Reinbergerin einst im Stall besichtigt hatte, sei verendet; der Vater jedoch gab zu Protokoll, sie habe «abgenommen» und sei dann von ihm geschlachtet worden. Peter Pallasar und Stoffel Walser wiesen darauf hin, dass die Reinbergerin und ihre Töchter sehr erschrocken waren, als sie mit der gefangenen Maria Tannerin zu ihrem Haus kamen. Damals seien die Reinbergerin und ihre 
Töchter also sehr erschrocken und ertattert, daß auff gethane begrüssung sie nicht einmahl geantwortet, sondern angefangen in den haaren zu zupfen, die töch- tern aber gar hinweg gelauffen. Dr. Welz fügte diesen Dar- legungen die rhetorische Frage 
hinzu: Warumb das? und folgerte: conscientia nulle testes. Nach ihrer Gefangennahme weigerte sich die Reinberge- rin, freiwillig die Hexerei einzubekennen. Sie wurde dar- aufhin gefoltert, ohne dass man sie zu einem Geständnis zwingen konnte. Deshalb liess man sie am 8. April 1679 vor einer weiteren Einvernahme exorzieren. In der Folge bekannte sie, dass sie vor der Hochzeit mit ihrem Ehe- mann fornicationem simplicem (einfache Hurerei) began- gen hatte. Später brachte man sie auch zu einem Ein- geständnis der Hexerei. Dabei gab 
sie ein fast unglaubl. zahl an Hexentanzplätzen und Komplizen an. Letztere liess sie vor ihrer Hinrichtung durch den Beichtvater widerrufen. Die Reinbergerin wurde 1679 hingerichtet. BARBARA MAURERIN AUS VADUZ (SRg, fol. 225a-228a; StAAug 2969, fol. 50a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20; Welz 1, S. 46 f.) Die Maurerin wurde bei den Hexenprozessen zweimal denunziert. Laut Salzburger Rechtsgutachten waren ihre beiden Grossmütter sowie eine Schwester der Mutter ver- brannt worden. In den Darlegungen von Dr. Welz heisst es, dass Verwandte väterlicher- und mütterlicherseits der Hexerei berüchtiget [waren], also gar, daß sehr viel davon zu beederseit auff den holzstoß gesezt und, zu aschen ver- brennet worden. 
Über die Maurerin wurde - gleichzeitig mit der Anna Ospeltin - am 12. Juli 1677 inquiriert.664 Die erste Zeugin, Susanna Schreiberin, war erst 15 Jahre. Ihr Vater, Kaspar Schreiber, konnte sich bei seiner Aussage nur auf die Wahrnehmungen seiner Tochter stützen. Für Dr. Welz war das an Susanna begangene «veneficium» deshalb glaubwürdig, weil die Maurerin Ort, Zeit und Art der Er- krankung vor an zu sagen gewust sowie der Geschädigten später, als sich diese wieder etwas erholt hatte, unter der Türe einen neidischen und «sauren» Blick zugeworfen habe. Am 26. April 1679 wurde die Maurerin gefangengenom- men und examiniert. Da sie statt der Zauberei nur eine begangene Unkeuschheit eingestand, wurde sie gefoltert. Dabei gestand sie die üblichen Merkmale der Hexerei und eine grosse Zahl von Hexentanzplätzen sowie Komplizen, die sie durch den Beichtvater widerrufen liess. Sie be- kannte auch, sie habe Susanna 
Schreiberin, wie sye zum opfern gangen, verzaubert, daß sye krumb und lamb wor- den. Die Maurerin wurde 1679 hingerichtet. In der Konfiskationsliste vom 1. April 1680 ist sie mit einer Summe von 75 Gulden verzeichnet. MATTHÄUS CONRAD AUS VADUZ, SOHN SEBASTIAN CONRADS UND DER BARBARA N. (SRg, fol. 185b-187b; VLA. HoA 76,17 Liste von 1682, S. 14 und 20; StAAug 2969, fol. 50a; Welz 1, S. 29) Matthäus' Mutter war laut Vaduzer 
Liste auf dem esel ge- storben unnd under den galgen begraben worden.665 Er selbst stand wegen 
seiner der hexerey iiberwisenen mut- ter in schlechtem Ruf und wurde viermal denunziert. Über Matthäus Conrad wurde am 20. Juni 1676 inqui- riert. Der erste Zeuge, der Amtsbote Hans Ulrich Willi, gab zu Protokoll, Conrad 
habe in vorbeygehen des hoch- gerichts gemelt [verlauten lassen], er khomme gwiß auch dahin, weillen man sein muetter verbrenl, welche er auch verflucht hette. Da die beiden zuvor miteinander Wein ge- trunken hatten, musste laut Dr. Moser berücksichtigt wer- den, dass Conrad bei dieser Aussage bezecht gewesen sein konnte. 663) Im SRg verzählte sich der Verfasser auf fol. 195 b. Ausserdem merkte er nicht, dass es sich beim 5. und beim 17. Zeugen um die- selbe Person handelte (fol. 194b+196b). 664) Im SRg. fol. 225a, ist versehentlich von einem Kriminalprozess die Rede. 665) StAAug 2971, fol. 38a+b. 169
	        

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