Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER anderen. Ausserdem sei ihr Vater übel beleumundet ge- wesen und ihre Mutter verbrannt worden. Über sie wurde am 11. Oktober 1675 inquiriert. Der erste Zeuge, Christian Beck, erklärte, er habe vor ungefähr sechs Jahren das Vieh neben der Schedlerin nach Hause getrieben, wobei diese unter anderem eine von den Kühen seines Vaters lobte. Am nächsten Tag habe die Kuh lauter bluet gegeben, auch sonsten abgenommen sowie am halben eüler gefaulet. Vor Gericht musste die Schedle- rin gestehen, sie habe dieser Kuh auf der Weide etwas unter das Euter gelegt, was ihr der böse Geist gegeben habe. Auch die Beschuldigung durch den zweiten Zeugen Michael Eberle, nämlich dass sie ihm nach einer entspre- chenden Drohung ein 
Kalb verzaubert und umbgebracht habe, musste die Schedlerin im Prozess bestätigen. Der dritte Zeuge, Christian Lampart, gab am 12. Juli 1677 zu Protokoll, dass er vier Tage lang 
keinen zig er (Topfen659) machen konnte, nachdem er 
einen sennkeße (Sennkessel) von der Schedlerin wieder zurückbekommen hatte. Erst nach dem Gebrauch geistlicher Mittel änderte sich dieser Zustand. Die Schedlerin musste später 
beken- nen, dass sie ihm daß käsen durch zauberey benommen habe. Landammann Georg Wolf und Landammann Georg Bürkle bestätigten, dass man die Schedlerin schon früher verhaftet und zur Rechenschaft gezogen 
hätte, wan sye nicht wäre damahls groß leibs gewesen. Beim folgenden Prozess im Frühjahr 1679 widerrief sie ihr erstes Geständnis und die Denunziationen. Nach- dem sie der Scharfrichter neuerlich zu einem Bekenntnis der Schuld gezwungen hatte, konnte sie zum Tod verur- teilt werden. Aus ihrem Besitz wurden 300 Gulden konfisziert. Ihr Vieh, Heu und Hausrat hatten einen Wert von 60 Gulden. ELSA SCHEDLERIN VOM TRIESENBERG, WITWE CHRISTIAN PFEIFERS AUF MASESCHA, EHEFRAU LEONHARD EBERLES AM WANGERBERG660 (SRg, fol. 240b-243a; StAAug 2969, fol. 50a; StAAug 2971, fol. 21b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 18 u. 20; Welz 1, S. 56) Die kinderlose Elsa Schedlerin wurde viermal denunziert und stand im schlechtesten Ruf der Hexerei. Sie hätte im letzten Prozess (vor 1679) schon gefangengenommen werden sollen; damals war sie jedoch schwanger. Über sie wurde am 22. Dezember 1678 inquiriert. Dabei sagte Magdalena Schedlerin, die Ehefrau Hans Büehlers, aus, sie sei einmal im Februar 
1676 ganz närisch gewor- den, nachdem sie Elsa 
Schedlerin an dem kopff gelauset 
hatte. Erst durch geistliche Mittel habe man ihr helfen können. Am Sebastianstag ein Jahr danach sei sie von Elsa Schedlerin besucht worden, als sie im Kindbett lag. Damals habe 
Elsa ihr die haar über den kopff hindersich gestrichen, worüber ihr fliegen in die haar kommen und also gesumbset, als ob sie mäste widerumb närisch wer- den. Bei ihrem Prozess musste Elsa gestehen, dass sie der Madgalena beim Lausen auf Anstiftung des Teufels einen kleinen schwarzen Samen, den sie von ihm erhalten hätte, auf den Kopf gelegt habe, wodurch diese schwer erkrankt sei und starkes Kopfweh bekommen habe. Sie sei ganz wilt und närisch worden; erst durch geistliche Mittel habe man ihr helfen können. Der zweite Zeuge, Ulrich Schlegl, erklärte, er habe die Elsa bey ainer Stauden ganz nackhent gelegen angetrof- fen. Neben ihr stand eine weisse Geiss. Es sah 
aus, alß wan die gaiß mit ihr waß zuschaffen gehabt hette. Als ihn die Schedlerin bemerkt hatte, habe sie 
gesagt, er hette sye bald beym flehen erwischt (beim Entfernen von Flöhen). Dr. Welz führte zwar Anschuldigungen gegenüber der Schedlerin auf natürliche Gründe zurück, sprach sich aber wegen ihres sehr schlechten Rufes und der bereits früher vorgesehenen Gefangennahme dafür aus, dass sie verhaftet und wie eine leicht Verdächtige behandelt würde. Vor Gericht soll Elsa Schedlerin ohne(!) Folterung gestanden haben, dass sie durch Unzucht zur Hexerei gekommen sei. Neben den gewöhnlichen Angaben denun- zierte sie eine hohe Zahl von vermeintlichen Komplizen, die sie jedoch vor ihrer Hinrichtung widerrief. Von ihr sollten 150 Gulden eingezogen werden. Laut Konfiskationsliste vom 1. April 1680 hatte ihr Mann jedoch 170 Gulden zu bezahlen. ANTON PANZER AUS TRIESEN (SRg, fol. 174b-177b; StAAug 2971, fol. 19a; StAAug 2969, fol. 50b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 13 u. 20; Welz 1, S. 27) Anton Panzer war verheiratet und hatte 
7 mehrenthails sehr jung kinder. Er stand wie seine Mutter in schlechtem Ruf und 
war zum öfftern denunziert worden. Im Salzbur- 657) Weiler südöstlich oberhalb von Triesenberg: LNb Triesenberg, S. 42 f. 658) Weiler südlich des Dorfzentrums: LNb Triesenberg, S. 66 f. 659) Vorarlbergisches Wörterbuch, Bd. 2, Sp. 1708. 660) Weiler südlich des Dorfzentrums: LNb Triesenberg, S. 66 f. 165
	        

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