Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER HANS EBERLE AUS PLANKEN, BRUDER DER MARIA EBERLIN645 (SRg, fol. 266a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20; Welz 5, S. 6) Hans Eberle wurde zweimal denunziert. Bei einer Inquisition gab Christian Negele, der mit Eberle auff der kirchweyh händel gehabt hatte, zu Protokoll, dass eine von diesem ausgestossene Drohung ernste Fol- gen nach sich gezogen habe. Laut Lindauer Rechtsgutachten vom November 1680 war Eberle auf Grund der vorliegenden Indizien nicht gefan- genzunehmen. Er wurde erst im folgenden Jahr wider- rechtlich verhaftet.646 MARTIN JEHLE AUS PLANKEN (SRg, fol. 266b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20; Welz 5, S. 6 f.) Bei der Inquisition über ihn erklärte Christian Negele, der mit Jehle ebenso wie mit Hans 
Eberle auff der kirchweyh händel gehabt hatte: Als sie sich wieder vertragen hätten, habe ihm Jehle bei einer Arbeit geholfen und ihn dabei an der Hand gestreift. Daraufbin sei Negele die Hand schwarz und blau 
geworden, auch ein rolh brauner bigl aufgefahren. Das genügte laut Dr. Welz nicht für eine Verhaftung Jeh- les. MARIA JEHLIN AUS PLANKEN,647 TOCHTER THOMAS JEHLES UND EHEFRAU PETER NEGELES (SRg, fol. 277b+278a;VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20) Bei der Inquisition über sie sagte Ursula Negelin aus, vor zwei Jahren habe die Jehlin zu ihr gesagt, sie 
wolle, daß der jamer ihren vatter schon lengst über spiz und perg getragen hete. sye fürchte, sye müesse noch etwas an ihme erleben. Ein anderes Mal habe Maria Jehlin ihr gegenüber erklärt, wenn man schon den alten Hans Jeh- le nembe, so werde man doch nichts aus ihren schnellen nemben. Das Vaduzer Gericht leitete diese Aussagen nicht zur Begutachtung weiter. 
SUSANNA JEHLIN AUS PLANKEN648 (SRg, fol. 279a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20) Über Susanna Jehlin wurde am 19. März 1680 inquiriert. Dabei gab Christian Negele, Sohn des Klaus, zu Protokoll, dass die Jehlin vor anderthalb Jahren in sein Haus gekommen sei und sein halbjähriges Söhnlein auf den Arm genommen habe. Daraufhin habe das Kind gleich angefangen zu aben und sei bislang nicht mehr genesen. Auch diesen Fall liess das Vaduzer Gericht nicht rechtlich begutachten. ANDREAS REINBERGER AUS VADUZ (SRg, fol. 264b-265b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 20; Welz 5, S. 5 f.) Der Vater Andreas Reinbergers war als Hexenmeister hingerichtet worden;649 er selbst wurde achtmal denun- ziert. Am 20. März 1680 fand eine Inquisition statt, bei der Georg Dressel erklärte, dass 
Reinberger nicht rechts seye, weihen er in sorgen stehe, man werde ihne auch beyfan- gen. Hans Ospelt, der Landwaibel zu Vaduz, sagte aus, dass sich Reinberger fürchtete und verbarg, 
wenn man andere in causa veneficii in verhafft genommen habe. Am 29. Oktober 1680 gab 
Reinbergers uogtdochter (Mündel) Maria Lorenzin aus Vaduz zu Protokoll, dass er ihr gegenüber habe verlauten 
lassen, er wolle hinweckh- ziehen und sye zeugin wie auch sein weib mit sich nem- men. Diesen Vorsatz machte er daraufhin zumindest für sich wahr, obwohl dies verboten war. Laut Gutachten vom November 1680 lagen durch die Denunziationen und 
die ohne wissentliche genügsame redliche ursach geplante Flucht Reinbergers genügend Gründe vor, ihn 
als einen zauberer einzuziehen. Da er 643) Über sie wurde ebenfalls inquiriert (siehe S. 153). 644) Örtliche Zuordnung auf Grund des Zeugen Christian Conrad. 645) Büchel, Protokolle, S. 117. 646) Vgl. S. 34 f. 647) Örtliche Zuordnung auf Grund der Zeugin und der Familienna- men der Beteiligten. 648) Örtliche Zuordnung auf Grund des Zeugen Christian Negele. 649) LLA AS 
1/ 2. fol. 71a. 161
	        

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