Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

SEBASTIAN HILTI AUS SCHAAN, SOHN DES HANS UND BRUDER ADAM UND CHRISTIAN HILTIS (SRg, fol. 235a+b; StAAug 2969, fol. 49a; StAAug 2971, fol. 15a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 18; Welz 1, S. 52 f.) Sebastian Hilti war der Hexerei verdächtig, weil seine Mut- ter von 
der hexenmäßigen raza der gallanderische[n] kin- der624 abstammte, die teils wegen Hexerei verbrannt wor- den und 
teils enüoffen waren. Sebastians Bruder Chris- tian wurde 1679 als Hexenmeister hingerichtet. Über Hilti wurde am 13. Juli 1677 inquiriert. Dabei sagte Ammann Georg Wolf aus, dass der Inquisit vor einem Jahr 
ganz bekhumert zu ihm gekommen sei und gefragt habe, ob man ihn wirklich, wie er vernommen habe, als Hexenmeister fangen werde. Hilti bat den Ammann, ihn diese Absicht rechtzeitig wissen zu lassen, denn er möch- te 
davor mit einem sluckh gelt ins Schweizerland reisen, die heylige orth zubesuechen. Dr. Welz sprach sich im März 1679 gegen eine Verhaftung aus. Dennoch floh Sebastian Hilti 1679 oder 1680 aus dem Land, woraufhin 700 Gulden aus seinem Besitz konfis- ziert werden sollten. 687 Gulden waren tatsächlich einge- zogen worden und waren von der Obrigkeit laut Eintra- gung in der Prozessopferliste von 1682 wieder zurückzu- erstatten. Sebastian Hilti liess sich zu Beginn der achtziger Jahre in der Nähe von Strassburg nieder, wo er eine Gemeinde- schmiede pachtete. HANS JEHLE AUS PLANKEN (SRg, fol. 231b+232a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 17; Welz 1, S. 49) Über Jehle wurde am 13. Juli 1677 inquiriert. Dabei gab Klaus625 Negele eine Aussage zu Protokoll, die er später noch einmal wiederholte. Dr. Welz sprach sich im März 1679 dafür aus, dass Jehle wegen 
einer unertragliche[n] und höchst straffenswürdi- ge[n] gottes=lästerung bestraft, aber nicht als Zauberei- gefangen werde. 
ANNA NEGELIN AUS PLANKEN, EHEFRAU ANDREAS GANTNERS (SRg, fol. 240a+b: VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 18; Welz 1, S. 55) Die sehr schlecht beleumundete Anna Negelin hatte ein- mal wegen einer Blutschande, die sie mit 
ihrem schwäher (Schwiegervater) begangen hatte, als Busse vor der Kir- che stehen müssen. Über sie wurde am 9. August 1677 inquiriert. Dabei gab Christian Negele zu Protokoll, Anna Negelin habe seiner Frau Eier geschenkt, woraufhin aber die eigenen sechs Hennen kein einziges mehr legten. Dr. Welz tat sich hier schwer, die Grenze zwischen Hexe- rei, Hurerei und Diebstahl festzustellen. Auf alle Fälle be- stünden Gründe, sie zu foltern. Laut Prozessopferliste von 1682 fanden sich jedoch keine weiteren Unterlagen über ein entsprechendes Vorgehen. ANNA OSPELTIN AUS VADUZ (SRg, fol. 225a-228a; Welz 1, S. 46 f.) Gegen sie lag nur eine einzige Aussage im Zusammen- hang mit Barbara Maurerin vor. Dr. Welz erklärte, dass sie nicht für eine Gefangennahme ausreiche. MARIA REINBERGERIN AUS VADUZ (SRg, fol. 180a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 14; Welz 1, S. 28) Im vaduzischen Protokoll war vermerkt, dass die Reinber- gerin bezüglich der 
Hexerei übel beschregt gewesen sei. Über sie wurde am 10. September 1675 inquiriert. Der einzige Zeuge, Hans Ulrich Willi, konnte sie nicht richtig belasten, zumal er selbst gegen die Reinbergerin keinen Argwohn hegte. Laut Dr. Welz war sie vom Sohn ihres Bruders und dessen Ehefrau bezichtigt worden, dass sie ihnen ein 
Kind verlähmet habe. Bei den vorliegenden Verdächtigungen sprach sich der Lindauer Jurist dafür aus, dass die Reinbergerin zwar gefangen 
und geschreckhet, aber nicht gefoltert werde. Laut Prozessopferliste von 1682 fanden sich keine weite- ren Unterlagen über die Reinbergerin. 154
	        

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