Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Über sie wurde am 10. Juli 1677 inquiriert. Georg An- ger beschuldigte sie, ihm fünf Tiere geschädigt zu haben. Nachdem sie sich einmal Milch ausgeliehen habe, sei gleich darauf die 
Kuh ex vi sympathetica ... ins abnehmen kommen. Die Hoppin sei 
auch gar offt für sein zeugens stall zu schwingen [Hanf oder Flachs bearbeiten623] khom- men, welches sye auch zu hauß hette verrichten khönen. Dr. Welz erklärte im März 1679, dass Maria Hoppin bei den vorliegenden Indizien verhaftet werden könne. Laut Prozessopferliste von 1682 bestanden keine Anhaltspunk- te dafür, dass gegen sie prozessiert wurde. GEORG NEGELE AUS SCHAAN, EHEMANN DER MARIA HOPPIN (SRg, fol. 214b-215a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 16; Welz 1, S. 42 f.) Georg Negele und seine Ehefrau 
standen nicht alleine von ihren vorfahren beederseits in schlechtem raff. Über Negele wurde wie über seine Frau am 10. Juli 1677 inquiriert. Dabei belastete ihn Georg Anger. Für Dr. Moser war Anger aber selbst verdächtig, weil er beim Doktor am Hirschensprung Rat geholt hatte, als er von seinen vier Hühnern keine Eier bekam, obwohl sie jeden Tag gelegt hätten. Dr. Welz erklärte, dass das gegen Negele vorliegende Indiz unterschiedlich gewertet werden könne und die Entscheidung über eine eventuelle Gefangennahme beim Richter liege. Laut Prozessopferliste von 1682 lagen keine Unterlagen darüber vor, dass gegen Negele prozessiert wurde. HANS BLENK AUS SCHAAN (SRg, fol. 222b-223b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 17; Welz 1, S. 44) Hans Blenk wurde einmal 
denunziert. Sein ana hette man für ein öffentliche hex gehalten. Sein Vater und dessen vier Geschwister waren verbrannt worden. Über Blenk wurde am 12. Juli 1677 inquiriert. Der einzi- ge Zeuge, Hans Dressel, erklärte, Blenk sei zwecks eines «Kuhhandels» in seinen Stall gekommen und habe die Hände auf seine zwei Rinder gelegt, die er zu kaufen beabsichtigte. Daraufhin sei ihm die schönere 
Kuh hin- geschwungen. Für Dr. Welz bestand kein ausreichender Grund für eine Gefangennahme. 
MARIA WAGNERIN AUS SCHAAN, WITWE ULRICH BLENKS (SRg, fol. 224a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 17; Welz 1, S. 45) Die Wagnerin wurde zehnmal denunziert. Am 12. Juli 1677 fand eine Inquisition über sie statt, bei der Thomas Walser zu Protokoll gab, dass ihm die Wag- nerin ihr noth geklagt mit vermelden, sye wolte alles gern leyden, wan man nur mit denen armen hexen ein endt machete. Der Hunger, den sie litt, sei nicht so schlimm, wann nur daß andere nicht wäre, aber es wolle mit dem proceß gegen die arme hexen noch kein ende nehmen. Als zweiter Zeuge sagte Landammann Bürkle aus. Die Indizien gegen die Wagnerin reichten laut Dr. Welz nicht für eine Verhaftung aus. Laut Prozessopferliste von 1682 wurde gegen sie nicht prozessiert. CHRISTIAN FRICK AUS SCHAAN (SRg, fol. 234a-235a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 18; Welz 1, S. 51 f.; Welz 5, S. 7 f.) Fricks Mutter, deren Schwester, seine eigene Schwester und seine verstorbene erste Ehefrau waren verbrannt worden. Am 13. Juli 1677 wurde über ihn inquiriert. Dabei gab Adam Parfuess aus Schaan 
einen worthstreitt zwischen Frick und Adam Maier auf einer Hochzeit zu Protokoll, in dessen Verlauf ersterer Hexenmeister genannt worden war. In seinem Gutachten vom März 1679 meinte Dr. Welz dazu, man müsse die wahre Sachlage der Verdächtigun- gen zuerst richtig erkunden, bevor man gerichtlich ein- greife. Dieser Aufforderung kam das Vaduzer Gericht nach. Bei einer Inquisition am 17. März 1680 wurde Frick durch Aussagen von Thomas Walser und Georg Conrad aus Schaan belastet. Laut Gutachten vom November 1680 sollte Maria Kaufmannin die Angaben Walsers noch eidlich bestätigen, dann bestand die Möglichkeit, Frick gefangenzunehmen. Dazu dürfte es aber nicht mehr ge- kommen sein. 620) Örtliche Zuordnung durch die Zeugin und den Ehemann. 621) Im SRg, fol. 204b. heißt sie Hannsen Theusen seel. weib. 622) LNb Schaan, S. 18 f. 623) Vorarlbergisches Wörterbuch. Bd. 2, Sp. 1112. 153
	        

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