Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

auch genesen sei. Eine Drohung Euphemias gegen Heb, die mit 
einer offlmahligen berührung deß armes verbun- den war, soll sich ebenfalls erfüllt haben. Ausserdem hät- te sie ihm gegenüber selbst erklärt, 
er seye noch nicht gar entronnen, wenn der rechte brocken außen were. Weiters wurde noch 
ein aberglauben mit einem Holderbaum angeführt, der den Verdacht gegenüber Euphemia bestä- tigte. Laut Gutachten vom März 1679 sollte die Hoppin trotz ih- rer Hexenverwandtschaft und aller vorgebrachter Indizi- en nicht gefoltert werden. Im Juni 1680 sprach sich Dr. Welz für eine Gefangennahme und Folterung aus. Am 10. Juli 1680 wurde Euphemia inhaftiert 
und ratione veneficii examinirt. Da sie gütlich nichts gestehen wollte, wurde sie zwei Tage 
später an die folter geschlagen, wo- bei 
sie zwei oder drithalb stund [anderthalb oder zweiein- halb Stunden 
lang] im fueßwasser gesessen sein soll. Sie bekannte, den Pakt mit dem Teufel mit ihrem eigenen Blut unterzeichnet zu haben, eine Buhlschaft mit ihm einge- gangen zu sein, Hexentänze besucht zu haben, mit Stecken und Salbe geflogen zu sein sowie Schäden durch Unwetter und Hagel verursacht zu haben. Durch einen Widerruf dieser Aussagen vermochte sie sich nicht mehr zu retten. Als man ihr wieder mit dem Spanischen Fuss- wasser drohte, bestätigte sie ihre früheren Geständnisse lieber gleich. Euphemia gab einmal zu Protokoll, sie habe das, was sie 
gestand, aus den predigen vernommen. Allerdings musste sie dazu 
ergänzen, es hette ihr der böse geist sol- che entschuldigungen gesagt. Euphemia Hoppin wurde 1680 hingerichtet. ANDREAS EGLE AUS MAUREN, SOHN HANS EGLES, BRUDER DER MAGDALENA EGL1N (SRg, fol. 60a-66a; StAAug 2968, fol. 26a-28b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 4 u. 10; Welz 2, S. 19-21; Welz 3, S. 14-17) Aus der Einleitung zu seinen Inquisitionsakten geht her- vor, dass seine Mutter sowie seine Grossmutter mütterli- cherseits in einem sehr schlechten Ruf gestorben waren und seine Schwester 
Lena in dem lesteren proceß ver- brent wurde.606 Sie habe ihm das üblen Leumund hinter- lassen, darinn er bei iederman stehet. Bei der Inquisition am 13. Februar 1679607 erklärte der 55-jährige Leonhard Pitschi aus Mauren, dass er die ge- samte Zeit, in der er neben Egle 
wohne, weder roß noch vich hab khönnen aufliringen von seiner aignen haab, wan er aber ßembdes vich nemme, so trüche es ihme ser wohl. Als Verursacher dieses Übels verdächtigte er Egle, 
und zwar vor allem auf Grund von Problemen mit einem Weizenacker, der von ihm sehr gut angepflanzt worden und 
auch zum aller scheusten gediehen war, so dass ihn jedermann gelobt hatte. Wider Verhoffen habe er jedoch ganz und gar nichts ausgeben, sonder der waizen ge- schlossen und abgenommen, auch die frucht ganz gelb worden und verdorben. Daran könne niemand anderer als die inquirierte Person schuld sein, denn Pitschi hatte ohne dessen Wissen Egles Egge genommen und damit den Acker bearbeitet. Als Egle dies erfuhr, wunderte er sich 
darüber mit Vermeidung, er hete nit vermaint, daß er sein eggen brauchen thete, sonder vil mer geglaubt, er derffte sich einbilden, wan er solche brauchte, so wurde ihme khain khorn geraten. Pitschi habe 
geantwortet, daß seye ihm aber ein newes. Bald aber bestätigte sich die Richtigkeit von Egles Aussage bei seinem Weizenacker. Weiters hatte Pitschi einmal zwei Kälber verloren und Egle gefragt, ob er sie nicht gesehen habe. Dieser konnte ihm den Ort angeben, wo eines der Tiere tot zwischen ei- ner Staude und einem Baumstock auf dem Rücken lag. Pitschi verdächtigte Egle, das Unglück wegen des ständi- gen Zwietrachts mit seiner Frau Maria Öhrin verursacht zu haben. Ausserdem wollte er einmal ein krankes Rind oder Kalb von Egle notschlachten 
lassen, damit selbiges nit gar zue schänden gienge. Dieser weigerte sich jedoch und for- derte Pitschi auf, er solle das Tier zu dem Metzger brin- gen, von dem er auch gesunde Tiere schlachten lasse. Weiters habe sich einmal eine Ankündigung Egles nach drei Tagen bewahrheitet: Pitschi verendete 
dabei ein gar scheues fühlin. Jüngst habe der Zeuge einen Acker gedüngt, der nahe an Egles Haus lag. Dabei hätten 
Egles hennen ihme den thung zuegekhrazet und verscharret. Darüber seien Egles und Pitschis Ehefrauen in Streit geraten, woraufhin Pit- schis Hennen kein rechtes Ei mehr 
legten, sonder lauter schadlose herfür gebracht, welche khaines wegs zubrau- chen gewesen. Eines Tages gingen Pitschis 
Kinder mispel suchen und nahmen Egles Kinder nicht mit, weil sich diese zuvor ge- weigert hatten, mit ihnen eine Kuh ins Ried zu treiben. Als Folge dieses Kinderzankes seien 
Pitschi alsobalden 2 schweinle erkhrankhet, welche er iedoch durch geweichte mitl wider zurecht gebracht. Der zweite Zeuge, der gegen Andreas Egle aussagte, war der 55-jährige Jakob Marxer aus Mauren. Er hatte einmal im Mai seinen Sohn mit einem Ross samt dem Fohlen ins Ried 
geschickt. Gleich bey seinen aignen hauß in der engen gassen bei ainen wasserbieren bäum sei der Bub Andreas Egle begegnet. Kurz darauf habe dieser zu Marxer gesagt, wenn er 
wolle, daß die roß triien, miesse er selbige so starkh nit treiben lassen. Marxer antwortete, es werde sein bueb hoffentlich so starkh nit gefahren 140
	        

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