Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER konnte mit geweihten Sachen von den Kapuzinern gehol- fen werden. Am 19. August 1676 wurden neuerlich Aussagen über die Walserin protokolliert. Damals bestätigte der 49-jähri- ge Metzgermeister Jakob Hasler, was Katharina Schmid- lin über ihr verendetes Tier ausgesagt hatte, und fügte dem noch hinzu, in den letzten Jahren habe ihm die Walserin, wenn er ihr nicht nach Wunsch zur Hand ge- gangen sei, 
gleich ain unglükh zugefiegl. Die Folge davon war, dass er neun ganze Jahre 
hindurch khein heubtlin [Stück] vich khönnen darvon bringen. Der 
Schaden, deßen ursach er allain iro und ihren thails verbrendten vor: und eitern zuschreibe, belaufe sich auf über 600 Gulden. In letzter Zeit zeige sie jedoch keinerlei Widerwärtigkeit ihm gegenüber, und er könne 
auch nix gewises von ihrer he- xereg sagen, allein suspiciere er auf sye, wegen all zu grossen wider sy ergangenen geschray. Katharina Schmidlin sagte am 19. August 1676 aber- mals gegen die Walserin aus. Als sie vor zwölf Jahren im Kindbett gelegen sei, habe 
sie gleich ahnfangs die Walse- rin besucht und ihr eine Suppe gekocht, von der sie sofort einen solchen hefftigen grosen husten und haysere be- khommen, daß es sye über daß herz übel getrukht und aufgebleet, also daß sy es noch zu zeilhen empfinde und vermaine, sy miesse zerspringen. In seinen Gutachten von 1679 und 1680 erklärte Dr. Welz, dass die Walserin, die er unter anderem 
als Ungeziefer bezeichnete, gefangen und gefoltert werden könne. Sie wurde am 15. Juli 1680 verhaftet und vom Gericht zuerst gütlich, dann peinlich examiniert. Dabei gestand sie die Hexerei und gab etliche Komplizen an. Ein Wider- rufnützte ihr nichts, denn sie wurde durch das Spanische Fusswasser abermals zum Geständnis gezwungen. Aus dem Rechtsgutachten geht hervor, dass sie bekennen musste, den Teufelspakt mit ihrem eigenen Blut unter- zeichnet und sich zum Ausfahren eines Steckens sowie einer Salbe bedient zu haben, die ihr der Teufel gegeben hätte. Weiters habe sie verschiedenen 
Leuten durch zau- berey die frücht verdarbt. Laut Prozessopferliste von 1682 wurde Maria Walserin 1680 hingerichtet. 
HANS WALSER, KNECHT DES WAIBELS, AUS ESCHEN, BRUDER DER MARIA WALSERIN AUS MAUREN, DER EHEFRAU HANS ENDERLINS600 (SRg, fol. 19b-22b; StAAug 2968, fol. 8a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 2 u. 10;601 Welz 2, S. 8 f.; Welz 3, S. 35 f.) Walsers Mutter und deren Schwester sowie sein eigener Bruder waren verbrannt worden. 1680 wurde auch seine Schwester Maria hingerichtet. Über Hans Walser wurde am 13. September 1675 inqui- riert. Der 30-jährige Ferdinand Marxer sagte dabei aus, dass Walser vor ungefähr acht Wochen seinem etwa zwei- jährigen 
Kind, welches zuvor ganz gesundt war, auch schon etwas gehen und reden khönnen, ein Stück von dem Brot, das er im Hosensack hatte, abgeschnitten und zu essen gegeben habe. Zehn Tage später sei das 
Kind mit grosem schmerzen angefallen, auch an hend und fuessen ganz lamm worden. Durch den Gebrauch von geistlichen Mitteln habe sich sein Zustand so gebessert, dass es die rechte Hand wieder leicht bewegen konnte. Marxer fügte seiner Aussage noch 
hinzu, es haben die jenige, so darbey gewesen, gegen ihme Marxern geandet, daß er solches niht hete sollen geschechen lassen, weilen er [Walser] in sehr üblen rueff und so gar mit seinen angesicht nicht vil guetes von sich ausdeutet. Am 8. Februar 1679 bezeugte der Gerichtsmann Hans Öhre, dass das Kind bis heute noch an der rechten Hand lahm sei und keine Hilfe etwas nütze. Ein dritter Zeuge, Baptist Hasler, ist nur undatiert in einem Auszug aus den Kriminalprotokollen verzeichnet. Er bezichtigte Walser, die Krankheit eines Rosses verur- sacht zu haben. Dr. Welz sprach sich im März 1679 für eine Gefangennah- me Walsers samt anschliessender Folterung aus. Im Ge- gensatz dazu meinte der Rechtsgutachter im Juni 1680, dass sich der Richter vor einer Verhaftung um weitere In- dizien bemühen müsse. Am 19. Juli 1680 wurde Walser vom Vaduzer Gericht examiniert. Da er nichts freiwillig einbekannte, wurde er zwei Stunden lang in das Spanische Fusswasser gesetzt. Daraufhin gestand er, einen Teufelsbund mit dem eigenen Blut unterzeichnet zu haben; auf einem Stecken, den er 599) Zur Datierung vgl. S. 8. 600) Diese genealogische Zuordnung stützt sich auf die in den Inqui- sitionsprotokollen einleitend angeführten Angaben über die Ver- wandtschaft. 601) In der Delinquentenliste von 1682 wird auf S. 2 der Wohnort Eschen, auf S. 10 wohl versehentlich Mauren angegeben. 135
	        

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