Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Im Inquisitionsprotokoll ist unter dieser Aussage ver- merkt: N. B. pater et frater compusti et ipsa pro saga ab omnibus habetur. Am selben Tag wie Adam Marxer erklärte der 33- jährige Norbert 
Heb nach abgelegtem handtglibt, er kön- ne von der Hoppin nicht viel Gutes und nicht viel Böses sagen. Man merke ihr nur an, dass sie sich, wenn Hexen- prozesse geführt wurden, 
stets traurig zaige und. alle nacht alle leden im ganzen hausßeisig beschließe. Sonst seye der gemeine ruef, sie seye eine hex, deßgleichen seye die gemeine sag, sie werde die erste sein, die man verbrennen wurde und daß man sie schon vor 10 jähren hette verbrenen sollen. Sonsten habe sie kheine sondere gemeinschafft mit den leüten. Von irgendwelchen Schä- den, die sie angerichtet haben sollte, wisse er nichts. Sie sei nur wie ihr Mann, ihr Vater und ihr 
Bruder, die alle verbrendt worden waren, verdächtig. Laut Prozessopferliste von 1682 wurde gegen die Hop- pin nicht prozessiert. HANS ÖHRE AUS RUGGELL, SOHN HANS ÖHRES, GENANNT EGLE, UND DER MARIA HOPPIN (SRg, fol. 77b; StAAug 2968, fol. 38a+b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 5; Welz 2, S. 24 f.) Sein vatter, grojhnutter [väterlicherseits] und vallers Schwester sind im rauch aufgangen. Die verbrannten mütterlichen Vorfahren wurden nicht angeführt. Bei der Inquisition am 26. September 1675 erklärte der 20-jährige Jakob Föhr junior aus Ruggell, dass Hans Öhre vor etwa vier oder fünf Jahren zu ihm in den Stall gekom- men sei, als er das Vieh fütterte. Dabei strich Öhre einem kleinen Rind mit der Hand über den Rücken und sagte: Behiet es gott, wie ist dises so ein scheues rindt. Ande- rentags in der Früh erkrankte das Tier und war am Abend völlig verrekht. Als Föhr es in die Stauden hinaus- gezogen hatte, sei es dort 14 Tage lang liegengeblieben. Kein 
einziges thier noch vogel habe das Aas in dieser Zeit angerührt. Der Argwohn gegen Hans Öhre wurde da- durch verstärkt, dass 
dieser ohne alle gehabte ursach zu ihm in den Stall gekommen sei. Da Öhre aus 
sehr verdächtigem gebliith stammte, emp- fahl Dr. Welz im März 1679 eine Gefangennahme. Die Indizien genügten jedoch nicht für eine Folterung. Laut Prozessopferliste von 1682 wurde gegen Öhre kein Gerichtsverfahren geführt. 
MATTHIAS MARXER AUS MAUREN (SRg, fol. 99b-100a; StAAug 2968, fol. 52b+53a; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 7) Bei einer Inquisition am 29. Mai 1680 gab der 42-jährige Fidelis Matt zu Protokoll, dass er vor acht Tagen eine Schweineherde, 
die auf seinem lechen gewesen und sol- ches ganz untergraben habe, hinweggetrieben hatte. Als das This Marxer bemerkt hatte, rief er ihm 
zu, er verder- be ihm das seinige. Matt 
entgegnete: Warumb? Hast doch du solihe auch ab deinem akher getriben. Marxer habe dann 
gerufen: Wahrt du hundt, ich wils dir schon ma- chen. Fünf Tage später kamen zwei Kühe Fidelis Matts von der Weide in den Stall, und als er sie melken wollte, gaben sie keinen Tropfen Milch. Das habe Matt seiner Ehefrau erzählt, die damals im Kindbett gelegen sei. Die- se habe daraufhin mit Bezug auf Marxer 
gesagt: Du hast alle weill zu zankhen mit disen teüfels leüthen. Als die Kühe am nächsten Tag immer noch nicht zu melken wa- ren, habe Matt 
vom h. pfarer ein wandet khertzen under das fuetter geschnitten. Daraufhin seien die Kühe ande- rentags, ohne gefressen zu haben, in den Stall zurückge- kommen. Bis zum Zeitpunkt der Inquisition hatte sich die Lage nicht viel gebessert. 
Erst heiint morgens früeh haben sie widerumb ein wenig milch angefangen zu geben. Von einem Gerichtsverfahren gegen Matthias Marxer la- gen laut Prozessopferliste von 1682 keine Unterlagen vor. BARBARA GÜFLIN AUS RUGGELL (Welz 4, S. 1 f.) Über Barbara Güflin wurde im Sommer 1680 inquiriert. Dabei gab Georg Büchel aus Ruggell zu Protokoll, sie habe ihn vermittels einiger küchen bezaubert und ihm. eine grausame beschwerd. in dem leib verusacht, die nur durch geistliche Mittel zu kurieren war. Da der Güflin ausser diesem Ereignis nur 
eine muthwilli- ge jugend vorgeworfen werden konnte, reichte Büchels Beschuldigung laut Dr. Welz für ihre Verhaftung nicht aus. Wenn aber deren Äusserung gegenüber ihrer Schwester, die von Katharina Büchlin und Anna Kaufmannin angege- ben worden war, besser untersucht und dabei festgestellt würde, dass die darin feststellbare Verzweiflung 
nicht auß einiger anderen gemüths Verwirrung hergerühret, wäre gegen die Güflin sehr wohl gerichtlich vorzugehen. Wei- tere Angaben liegen nicht vor. 130
	        

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