Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Dokumentation der Verfolgungen von 1675 bis 1680 INQUIRIERTE PERSONEN AUS DER HERR- SCHAFT SCHELLENBERG HANS JÖRG MARXER AUS RUGGELL, SOHN ADAM MARXERS, BRUDER DER MARGARETHA MARXERIN (SRg, fol. la-2b; StAAug 2968, fol. 2a+b; VLA,HoA 76,17 Liste von 1682, S. 1; Welz 2, S. 2 f.) Hans Jörg Marxers Grossmutter mütterlicherseits, seine Mutter und deren Bruder waren verbrannt worden. Seine Schwester (Margaretha Marxerin, siehe unten) stand in pessima fama (im schlechtesten Ruf). Am 16. November 16 7 5 
583 fand eine Inquisition über den kleinen Hans Jörg Marxer statt. Dabei sagte zunächst der Landfähnrich Hans Büchel unter Eid aus, der etwa vier- jährige Hans Jörg sei einmal zu ihm gekommen, habe sich schritlingen auf einen Pflug im Schopf gesetzt und er- klärt: Also reiten die hexen. Von Büchels Ehefrau Maria Öhrin584 gefragt, wiederholte er sich in ähnlicher Form. Als zweiter Zeuge erklärte der Gerichtsmann Hans Marxer, dass Hans Jörg 
Marxer in khainer hailigen mess bleiben khönne, sonder alzeith aus selbiger hinwegkh und aus der kirchen lauffe. Er mache 
solche narren bossen (Narrenstücke), dass auch andere 
Leute in ihrer andacht verhindert werden. Einmal habe er ein junges Schwein an den Ohren genommen und sich darauf gesetzt, wodurch der ganzen 
Gemeinde eine grosse ergernus zugewaxen sei. Die Leute hätten sich deshalb an ihn als Gerichts- mann mit dem Begehren gewandt, 
er solle solches der gnd. herrschafft anzaigen, dan sy sorgen, er habe etwas von seiner verbrenten ahna erlernet. Dr. Welz riet davon ab, gegen Marxer einen Prozess ein- zuleiten. Laut Prozessopferliste von 1682 bestanden keine Hinweise darauf, dass dieser Empfehlung nicht entspro- chen wurde. MARGARETHA MARXERIN AUS RUGGELL, TOCHTER ADAM MARXERS, EHEFRAU HANS KIBERS IN MAUREN, SCHWESTER HANS JÖRG MARXERS (SRg, fol. 2b-5b; StAAug 2968, fol. 3a-4b; VLA, HoA 76,17 Liste von 1682, S. 1; Welz 2, S. 3-6; Welz 3, S. 17 f.) Margarethas Grossmutter mütterlicherseits, die Mutter und deren Bruder 
waren im feür aufgangen. Über ihren Bruder Hans Jörg wurde ebenfalls 1675 inquiriert. 
Die Inquisition über Margaretha Marxerin fand am 16. November 1675 statt.585 Andreas Stral aus Mauren und seine Ehefrau Anna Negelin erklärten dabei unter Eid, auch ihre beiden Kinder hätten von Margaretha in ihrem Haus Birnen- und Apfelschnitze erhalten und daraufhin zu 
Hause grosse schmerzen in den leibern bekommen. Dabei hätten sie ständig versucht, in ein Wasser zu sprin- gen, und zwar so lange, bis nach der Eingabe 
eines male- fiz trenkhlefs] eine ganz schandllich undt abschewliche materi von ihnen gangen war. Dass nur Margareth Mar- xerin die Ursache des Übels gewesen sein konnte, folger- ten die Zeugen daraus, dass sie damals mit 
ihr in etwas stritigkheit und zwitracht gestanden waren. Andreas Stral und seine Frau gaben weiters zu Proto- koll, ihr ältester Sohn, der etwa fünf Jahre alt war, sei um den letzten St. Margarethentag im Haus der inquirierten Nachbarin gewesen 
und von dorten ganz trimlig und. schaurig nach haus khommen. Sie hätten dann das Knäb- lein vier Tage lang kaum vom Wasser und dem Ofen fern- halten können, als ob 
es doli lauffendt were. Nachdem es endlich 
eine purgation vom Feldkircher Apotheker be- kommen habe, die dieser durch die Kapuziner benedizie- ren lassen hatte, soll das Kind 
eine ganz wiest und unsau- bere materi erbrochen haben. Dadurch sei der Vater ver- anlasst worden, das 
Kind ernstlich zubefragen, ob es et- was in Margarethas Haus gegessen habe. Tatsächlich hatte es 
dort dürre schniz bekommen. Auch diesen Vorfall führten die Eheleute auf den Streit mit ihrer Nachbarin zurück. Für den Umstand, dass sie seit Jahren bei ihrem Vieh grosen unfahl erleben mussten, wollten sie keine be- stimmte Person verantwortlich machen. Als nächstes sagte Ferdinand Wangner aus, er habe bei Margaretha als Taglöhner gearbeitet und 
einmal ein thrunkh hönigwasser bekommen, wodurch er krank und bettlägerig wurde. Eine Besserung konnte erst nach der Anwendung 
von suchen oder mill erzielt werden, die ihm Herr Schipfer586 gegeben und welche die Kapuzinerpatres davor benediziert hatten. Dadurch habe 
er endtlich eine solche abscheuliche materi erbrochen, 
welche nit zu be- schreiben sei. Das bezeugte in der Folge auch Fidelis Ki- ber. Obwohl Dr. Welz aufgrund der falschen Jahreszahl 1651 davon ausgehen musste, dass die Geschehnisse beinahe drei Jahrzehnte zurücklagen, ohne dass sich inzwischen weitere belastende Indizien ergeben hätten, plädierte er bei Margaretha Marxerin sowohl im Gutachten von 1679 als auch in demjenigen von 1680 für ein gerichtliches Ein- schreiten samt Folterung. Auch im Fall der Margaretha Marxerin bestanden aber laut Prozessopferliste von 1682 keine Hinweise auf eine Verurteilung. 126
	        

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