Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

Titelblatt der schellen- bergischen Inquisitions- protokolle im Staatsarchiv Augsburg 
nene Arbeit lagen ihm noch Unterlagen von den Prozessen um die Mitte des 17. Jahrhunderts vor. Auch dem Vorarlberger Sagensammler Franz Josef Vonbun standen um 1860 «einige vereinzelte pro- cesse aus dem archive zu Vaduz zu geböte»." Über das spätere Schicksal dieser Dokumente ist eben- falls nichts bekannt. Bei den erhaltenen Schellenberger Inquisitions- protokollen muss berücksichtigt werden, dass sie keine chronologisch geordneten Originalmitschrif- ten bildeten, sondern für die Prozesse der Jahre 1679/80 neu zusammengeschrieben wurden. Nur so konnte man schon in der Einleitung zur Inquisi- tion über Simon Nigg aus Triesen, die am 6. August 1677 erfolgte, auf die Hinrichtung von dessen Bru- der Martin hinweisen, die 1680 stattfand.12 Wenn die erste Inquisitionsaussage über Katharina Wangnerin auf den 10. Februar 1679, die dritte je- doch auf den 19. August 1676 datiert ist,13 zeugt dies nicht von Unordentlichkeit, sondern vom kom- pilatorischen Charakter der Aufzeichnungen. Dem Schreiber, der die Schellenberger Inquisi- tionen neu zusammenstellte, unterlief ein Datie- rungsfehler, der bislang nicht aufgefallen ist. Bei der ersten Eintragung, auf deren Datumsangabe sich noch etliche andere beziehen,14 müssen die letzten beiden Zahlen der Jahresangabe vertauscht und ein Siebener mit einem Einser verwechselt worden sein. Die ersten Inquisitionen fanden nicht am 16. November 1651, sondern wohl am 16. No- vember 1675 statt. Dass es sich bei der Jahreszahl 1651 um einen Irrtum handelte, erweist ein Blick auf die Zeugen und die betreffenden Altersanga- ben: Am 13. September 1675 sagte die 30-jährige Zeugin Anna Negelin, Ehefrau Andreas Strals, ge- gen Johanna Walserin aus. Die Negelin und ihr Ehemann scheinen auch als Zeugen im Protokoll über Margaretha Marxerin auf. Hätte diese Einver- nahme wirklich 1651 stattgefunden, wäre die Ehe- frau Andreas Strals sechs Jahre alt gewesen und hätte dabei schon - wie aus den Aussagen hervor- geht - einen fünfjährigen Sohn gehabt.15 Bei den Zitaten aus den archivalischen Quellen wurde im folgenden ausser bei den Namen und den Satzanfängen die Kleinschreibung verwendet und 8
	        

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