Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER Die liechtensteinischen Hexen- verfolgungen im Sagengut Abschliessend sei ein Blick auf die Erinnerung an die liechtensteinischen Hexenprozesse in Otto Se- gers Sagensammlung geworfen. Sie schliesst an eine von Peter Kaiser überlieferte Sage an, die das Ende der Hexenverfolgungen historisch richtig mit dem Wirken des Triesner Pfarrers Valentin von Kriss in Verbindung bringt. Allerdings sind die Vor- gänge in der Sage - ihrem Wesen gemäss - sehr stark vereinfacht. Sie lautet in Kaisers Schreib- weise: «Die Brenner, welche so viele Menschen dem Scheiterhaufen zugeführt, hatten den Pfarrer von Triesen zu ihrem Opfer auserkoren. Sie traten in sein Zimmer und er die Absicht ihrer Ankunft errathend, faßte sich schnell, holte Wein aus dem Keller und forderte sie zum Trinken auf. In den Wein aber hatte er schnell betäubendes und schlaf- erregendes Gewürz gemischt. Die Brenner wurden von dem Genuß des Weines bald trunken und san- ken in tiefen Schlaf. Der Geistliche, diesen Umstand benutzend, entriß ihnen das Verzeichniß der Opfer, das sie bei sich führten. Er war der erste auf der Liste. Alsbald ließ er die Männer kommen, die mit ihm auf dem Verzeichniß standen und zum Feuer- tod bestimmt waren, machte sie mit der Gefahr be- kannt und forderte sie auf, alles an Ehre und Leben zu wagen. Sie nahmen die Brenner fest, überliefer- ten sie der Obrigkeit und ihre Unthaten kamen zu Tage. Sie erlitten die gerechte Strafe und viele Fa- milien, die um Ehre und Eigenthum gebracht wor- den, erhielten beides wieder.»549 Der Ausgang der Sage vereinfachte die Ereignis- se nicht nur, sondern beschönigte sie auch. Peter Kaiser führte an, dass sie von einem Mann erzählt worden sei, der 101 Jahre alt wurde und ein Nach- komme eines gewissen Schedler vom Triesenberg war, der von den Flexenprozessen noch selbst betroffen gewesen sein soll.550 Möglicherweise war damit Hans Schedler aus Lavadina gemeint. Es könnte sich bei der Sage also durchaus um eine mündliche Tradition aus der Zeit der Hexenverfol- gungen gehandelt haben. Bei Kaiser findet sie folgende interessante Fort- setzung: «Die Volkssage übte auch eine eigene Jus- tiz gegen die Brenner, welche nicht gut genug zur Hölle, in ein finsteres Tobel, da, wo man zur Alp 
Lawena geht, gebannt sind und dort sitzen sie an steinernen Tischen stumm und starr; denn ihr Herz war auch hart, wie Stein und unerbittlich, und ihr Lügenmund ist geschlossen immerdar. Das Volk nennt sie <Tobelhocker>.»551 Gewöhnlich sind Tobel und Schluchten die Orte, an denen sich Geister und Hexen herumtreiben. Im südlichen Vorarlberg etwa war der Begriff «Tobelreiter(in)» ein Synonym für «Hexe».552 Wie die Injurienklage Hans Kaufmanns vom Triesenberg gegen Georg Beck im Frühjahr 1684 vermuten lässt,553 hatte in Liechtenstein damals schon eine Umwertung stattgefunden, die nun statt der Hexen die Hexenverfolger in das Tobel ver- bannte. An die Tatsache, dass dieses auch in Liech- tenstein ursprünglich den Sitz der Hexen gebildet hatte, erinnert noch eine Sage, nach der die Tobel- hocker einmal im Jahr, und zwar ausgerechnet am «Hauptfest» der Hexen, der Walpurgisnacht, ihren Feiertag hatten, an dem sie es «besonders wüst im Tobel» trieben.554 Wie beim Nachtvolk, mit dem manche volkstümlichen Hexenvorstellungen in Verbindung zu bringen sind,555 hörte man von den Tobelhockern «in stürmischen Nächten aus dem Tobel herauf ein wundersames, klagendes Geigenspiel».556 544) Tschaikner. Magie und Hexerei, S. 208-215. 545) Seger, Bodman, passim. 546) Kaiser, Geschichte, S. 450-373, bes. 450 f., 456 u. 466 f.; vgl. auch Ulmer, Burgen, S. 908. 547) Seger, Hexenprozesse, S. 56. 548) Seger, Bodman, S. 201. 549) Kaiser, Geschichte, S. 438. 550) Ebenda, S. 437 f. 551) Ebenda, S. 438. 552) Tschaikner, Magie und Hexerei, S. 139-147. 553) LLA AS 1/ 2, fol. 128a. 554) Seger, Sagen, S. 43. 555) Behringer, Stoeckhlin, S. 32-52; Tschaikner, Magie und Hexe- rei, S. 141-146. 556) Seger, Sagen, S, 43. 121
	        

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