Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER dass Seger nur von Eingaben der «mutigen Män- ner» bei der Innsbrucker Regierung sprach,538 war wohl ein Versehen. Das Engagement des Klerus zusammen mit den Ständen gegen die «Brüglerischen Prozesse» von 1679 sollte aber nicht über sein Verhalten bei den nachfolgenden Prozessen hinwegtäuschen. Weiters ist zu berücksichtigen, dass der Triesner Pfarrer im Gefolge seiner Aktivitäten zugunsten der Katharina Gassnerin und anderer Opfer der Hexenverfolgun- gen auf kirchliche Anordnung hin strafweise das Land verlassen musste.539 Valentin von Kriss glaubte übrigens (ursprüng- lich) selbst an das Wirken von Hexen. Sein Vorläu- fer als Triesner Pfarrer - der Magister der Philo- sophie Jakob Erny, der aus Göfis bei Feldkirch stammte - war nachweislich ein Anhänger der ge- richtlichen Hexenverfolgungen, denn er rühmte ein Mitglied des vaduzischen Gerichts in seiner Sterbe- eintragung im Triesner Totenbuch unter dem Da- tum des 25. Juli 1659 als vorzüglichen Verfolger der Hexen («egregius sagarum persecutor»).540 Nicht zuletzt bildeten die Predigten der Geistli- chen, die oft eine verfolgungsfördernde Einstellung vertraten, eine nicht zu unterschätzende Quelle der im Volk verbreiteten Hexenvorstellungen. Euphe- mia Floppin aus Ruggell zum Beispiel erklärte, dass sie die Untaten, die sie später auf der Folter ge- stand, aus den predigen vernommen habe.541 Bei der Stilisierung der Geistlichen zu Gegnern des Hexenwahns darf auch die vermutlich von Feldkir- cher Jesuiten verfasste Schrift nicht ausser Be- tracht gelassen werden, welche die Hexenverfol- gungen wohl förderte. Einen weiteren Aspekt bei der Beurteilung der Rolle des Klerus bildet das Wirken des Beichtvaters bei den Vaduzer Prozessen. Vieles spricht dafür, dass ein Kapuziner aus Feldkirch diese Funktion ausübte. Deshalb wurde wohl auch den kaiserli- chen Subdelegations-Kommissaren empfohlen, im dortigen Kapuzinerkloster nähere Auskünfte über die Gerichtsverfahren einzuholen. Obwohl die Zurücknahme der Denunziationen, die bei der Tortur erfolgt waren, zumeist wirkungs- los blieb, da sie trotzdem gegen die jeweiligen Per-sonen 
verwendet wurden, schrieb Otto Seger ver- klärend: «Es muß ein edler Mensch gewesen sein, der zu den armen Opfern ins Gefängnis gegangen ist, ihnen vor dem Tode die letzte Beichte abzuneh- men, dehn stets hat er sie angefleht, doch nicht ihre Mitbürger ins Verderben zu ziehen. Wir sehen ihn förmlich vor uns, wie er in diesen schweren Stunden den Todgeweihten zusprach, sie mögen nicht die Sünde der Verleumdung hinübernehmen ins andere Leben. ... Der Vaduzer Geistliche hat sich nicht darum gekümmert, ob er sich beliebt macht, nach der Beichte ist er zur Obrigkeit gegan- gen und hat zu Protokoll gegeben, daß die Namen der Mitschuldigen zu streichen sind. Ob ihm jemals gedankt worden ist?»542 Wenn es sich beim Beichtvater tatsächlich um einen Kapuziner gehandelt hat, spricht gegen eine allzu grosse Dankbarkeit die Tatsache, dass die Mitglieder dieses Ordens zu den treibenden Kräften der landläufigen Hexenverfolgungen gehörten.543 527) Ebenda, S. 85. 528) Ebenda, S. 105. 529) Ebenda, S. 54. 530) LLA AS 1/1, fol. 25b ff. 531) Seger, Hexenprozesse. S. 109 u. 48. 532) Ebenda, S. 103. 533) Vgl. Schlapp, Liechtenstein, S. 42. 534) Seger, Hexenprozesse, S. 108; auch in Seger, Bodman, S. 191. 535) StAAug 2971, fol. 6a+b. 536) Seger, Hexenprozesse, S. 108. 537) Ähnlich positiv erscheint die Rolle des Klerus in Maidorfs Ro- man. 538) Seger, Hexenprozesse, S. 57. 539) Einer ähnlich klerikerfreundlichen Darstellung wie bei Seger begegnet man auch bei Vogt, Hexenprozesse, S. 4: «Die Geistlichen arbeiteten schliesslich gegen die Hexenprozesse. Von ihnen gingen schliesslich auch die entscheidenden Impulse zur Schaffung einer kaiserlichen Untersuchungskommission aus.» 540) Büchel, Pfarrei Triesen, S. 62 f.; Feger, Pfarrbücher, S. 43. 541) SRg, fol. 57b. 542) Seger, Hexenprozesse. S. 83 f. 543) Vgl. z. B. Tschaikner, Magie und Hexerei, S. 214 f. 119
	        

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