«DER TEUFEL UND DIE HEXEN MÜSSEN AUS DEM LAND ...» / MANFRED TSCHAIKNER werden muss, dass in der Grafschaft Vaduz 1680 anders als in der Herrschaft Schellenberg gegen einen neuen Kreis von Verdächtigten prozessiert werden konnte, während der Verfolgungsradius in der Herrschaft Schellenberg durch die «unerledig- ten Fälle» des Vorjahres stärker eingeschränkt blieb. Hausbesitzer Opfer Abstand absolut relativ absolut relativ prozent. Schaan und Planken
144 16,8 13 26 +54,8 Vaduz 83 9,7 7 14 +44,3 Triesen 122
14,2 6 12 -15,5 Triesenberg 120 14,0 10 20 +42,9 Balzers 101
11,8 0 0 Ruggell
51 6,0 3 6 +-0 Schellenberg 24 2,8 0 0 Mauren 56
6,5 6 12 +84,6 Eschen 91
10,6 5 10 -5,7 Gamprin/ Bendern
65 7,6 0 0 Die Berechnung der relativen Opferzahlen bei den Prozessen von 1679 und 1680, bei der wie erwähnt eine gewisse Unterrepräsentanz der Gemeinden in der Herrschaft Schellenberg mitberücksichtigt wer- den sollte, ergibt folgende Einteilung: Gemeinde mit der weitaus höchsten Opferdichte: - Mauren
498) Ebenda, S. 72. 499) Kaiser, Geschichte, S. 491. 500) Die Zahlen unter der Rubrik «Abstand prozentuell» geben an, um wieviel Prozent sich der relative Anteil der Prozessopfer vom jeweiligen Prozentsatz der Hausbesitzer einer Gemeinde unterschei- det. Der letztgenannte Wert gilt dabei als Berechnungsgrundlage. 100 Örtliche Verfolgungsinten- sität, gemessen an der Anzahl von Personen, gegen die 1679/80 Hexen- prozesse geführt wurden, anhand des prozentuellen Unterschieds zwischen den relativen Anteilen der prozessierten Personen und den Bevölkerungs- zahlen
Gemeinden mit hoher Opferdichte (in quantitativer Reihenfolge): - Schaan und Planken - Vaduz - Triesenberg Gemeinde mit mittlerer Opferdichte: - Ruggell Gemeinde mit geringer Opferdichte: - Eschen - Triesen Gemeinden ohne Opfer: - Gamprin/Bendern - Schellenberg - Balzers 109