Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1998) (96)

gewicht auf Schaan. Bei den späteren Verfolgungen bis 1679 lassen sich mit dem erhaltenen Quellen- material jedoch keine regionalen Zuordnungen treffen, ausser dass sich 1678 auffallend viele Be- wohner von Mauren unter den dokumentierten Todesopfern befanden. Möglicherweise bezog sich Kaisers Feststellung, dass Triesenberg und Triesen die Zentren der Hexenverfolgung bildeten, auf die Prozesse um die Mitte des 17. Jahrhunderts. Genauere Angaben sind nunmehr erst für die Jahre 1679 und 1680 möglich. Eine Berücksich- tigung jener Verwandten der damaligen Delinquen- ten, die laut Unterlagen bei früheren Verfahren hingerichtet worden waren, erscheint dabei nicht sinnvoll, da ihre Herkunft innerhalb der beiden untersuchten Territorien zu ungewiss ist. Abschrek- kend wirkt in diesem Zusammenhang ein Vergleich der Statistik, die Otto Seger bietet, mit der Liste der Vaduzer Todesopfer von 1682: Während dort für die Zeit vor 1679 28 Hingerichtete angeführt sind, rechnete Seger nur mit fünf Opfern.498 Es sagt nicht viel aus, dass in einem grösseren Ort wie Schaan mehr Opfer festzustellen sind als etwa in der kleinen Gemeinde Mauren. Viel auf- schlussreicher als die absoluten Zahlen sind rela- tive Werte. Um die Anzahl der Opfer (zu denen hier ausser den hingerichteten Personen auch die vier Frauen zählen, die freigesprochen wurden oder aus dem Gefängnis geflohen waren) in ein Verhält- nis zu den Bevölkerungszahlen der einzelnen Ge- meinden zu setzen, musste ein paradigmatischer Massstab aus den Musterrollen und Bürgerlisten vom Beginn des 18. Jahrhunderts erschlossen wer- den.499 Daraus ergibt sich für die Prozesse von 1679 folgendes Bild: Hausbesitzer Prozesse Abstand500 absolut relativ absolut relativ prozent. Schaan und Planken 144 25,3 10 47,6 
+88,1 Vaduz 83 14,6 5 
23,8 +63,0 Triesen 122 21,4 3 
14,3 -33,2 Triesenberg 120 21,0 3 
14,3 -31,9 Balzers 
101 17,7 
0 0 
Die vergleichende Übersicht belegt, dass Schaan von den Prozessen relativ am stärksten betroffen war. Vaduz weist ebenfalls ein überdurchschnittli- ches Ausmass auf. Triesenberg und Triesen lagen deutlich unter dem Durchschnitt. Balzers nahm als prozessfreie Gemeinde eine Sonderstellung ein. Da die 1679 vorgesehenen Prozesse gegen Ver- dächtigte aus der Herrschaft Schellenberg wegen der Flucht des Landvogtes Dr. Brügler nicht mehr zur Durchführung kamen, liegen erst für 1680 ver- gleichbare Werte aus der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg vor. Die Prozessopfer die- ses Jahres verteilen sich folgendermassen: Hausbesitzer Opfer Abstand absolut relativ absolut 
relativ prozent. Schaan und Planken 
144 16,8 3 
10,4 -38,1 Vaduz 83 9,7 2 6,9 -28,9 Triesen 
122 14,2 3 10,4 
-26,8 Triesenberg 120 14,0 7 24,1 +72,1 Balzers 101 11,8 
0 0 0 Ruggell 
51 6,0 3 
10,4 +73,3 Schellenberg : 24 
2,8 
0 0 0 Mauren 56 6,5 6 20,7 
+218,5 Eschen 91 
10,6 5 17,2 
+62,3 Gamprin/ Bendern 65 7,6 
0 0 0 Im Jahre 1680 blieben Gamprin/Bendern, Schel- lenberg und weiterhin Balzers ohne Prozessopfer. Weit unterdurchschnittlich war Schaan vertreten, ebenfalls stark unter dem Durchschnitt lagen Va- duz und Triesen. In Eschen, Triesenberg und Rug- gell lag die Zahl der Opfer weit über dem prozen- tuellen Bevölkerungsanteil. Mauren jedoch wies die relativ weitaus höchste Opferzahl auf. Gegen eine getrennte Berechnung der Verfol- gungsopfer von 1679 und 1680 kann man einwen- den, dass das starke Übergewicht der Schellenber- ger Gemeinden Mauren, Ruggell und Eschen durch den vorzeitigen Abbruch der Prozesse von 1679 (mit-)bedingt war. Deshalb sollen im folgenden doch auch beide Jahre zusammen ausgewertet werden, wobei allerdings umgekehrt berücksichtigt 108
	        

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